Sprache: Deutsch
26.11.1935 (Dienstag)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 26.11.1935 1
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Négociations avec le Reich et les milieux intéressés sur la compensation entre le tourisme et l’importation de charbon.

Également: La Suisse et le Reich ne sont pas parvenus à une entente sur le tourisme. Reconduction de l’accord du 17.4.1935. Annexe de 16.12.1935
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Jean-Claude Favez et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 11, Dok. 181

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Bern 1989

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dodis.ch/46102
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 novembre 19351

1964. Deutschland. Verrechnungsverkehr. Reiseabkommen

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«I. In den Sitzungen vom 9. und 23. August sowie 28. September2 hat sich der Bundesrat einlässlich mit der Frage der Verrechnung Kohleneinfuhr/Reiseverkehr befasst und mit Beschluss vom 28. September dem tags zuvor in Berlin abgeschlossenen vorläufigen Protokoll3 zugestimmt. Dieses Protokoll sollte bekanntlich den Reiseverkehr aus Deutschland provisorisch regeln für die Zeit vom 5. Oktober bis zum 3. Dezember 1935. Für diese Zeitspanne wurde ein Betrag von maximal Fr. 3 Millionen zur Verfügung gestellt, über welchen in Form von Hotelgutscheinen verfügt werden konnte. Man nahm in Aussicht, auf den 1. Dezember ein langfristigeres neues Reiseabkommen mit Deutschland zu schliessen, insbesondere bestimmt, diese wichtige Frage für die Wintersaison 1935/1936 zu ord

Aus Gründen, auf die wir weiter unten zu sprechen kommen werden, sehen wir uns zunächst veranlasst, Ihnen die Verlängerung des erwähnten provisorischen Abkommens bis zum 15. Dezember a. c. zu beantragen. Wir können dies umso unbedenklicher tun, als gegenwärtig die für das Provisorium zur Verfügung gestellte Summe von Fr. 3 Millionen erst mit Fr 1100000 beansprucht ist.

II. Die über Erwarten starke Zunahme des deutschen Reisendenverkehrs nach der Schweiz hatte dazu geführt, dass zur Einlösung der Reisedokumente bedeutend mehr Schweizerfranken zur Verfügung gestellt werden mussten, als auf das bezügliche Konto der Verrechnungsstelle Einzahlungen schweizerischer Kohlenimporteure erfolgten. Im Interesse des Fremdenverkehrs ist der Bund eingesprungen. Seine Vorschüsse erreichten am 31. August den Betrag von Fr. 34 Millionen. Da seit Anfang September die zur Verfügung des Reisendenverkehrs stehenden Summen stark eingeschränkt wurden, die Zahlungen für eingeführte Kohlen dagegen auf einer relativ erfreulichen Höhe blieben und da sich schliesslich auch die vorgenommenen einschneidenden Kontrollmassnahmen auswirkten, so konnte der Vorschussaldo des Bundes seither um ca. Fr. 10 Millionen verringert werden. Er beläuft sich heute auf rund Fr. 24 Millionen.

III. Die Handelsabteilung hat sich seit langem intensiv bemüht, einen Weg zu finden, der gestatten würde, den immer noch hohen Vorschuss des Bundes in kürzester Frist abzutragen und gleichzeitig für die kommende Wintersaison den Besuch deutscher Gäste in der Schweiz in möglichst weitgehendem Umfange weiter zu finanzieren. Man dachte an eine weitere Steigerung des deutschen Anteils an der laufenden Kohlenversorgung der Schweiz, an die Vermehrung der Bezüge von ändern deutschen Waren und schliesslich auch daran, dem Fremdenverkehr zulasten anderer Gruppen, die am gegenwärtigen Verrechnungsabkommen mit Deutschland interessiert sind, weitere Eingänge zur Verfügung zu stellen. Alle diese Lösungen haben sich als undurchführbar erwiesen, sodass schliesslich, insbesondere auch im Zusammenhang mit den politisch-kriegerischen Ereignissen der letzten Wochen4, noch die Frage der Anlegung einer ausserordentlichen Kohlenreserve für den Kriegsfall einlässlich geprüft wurde. Die bezüglichen Erhebungen haben ergeben, dass eine ausserordentliche Kriegsreserve von 1 Million Tonnen angelegt werden könnte und deren Gegenwert ziemlich genau dem entsprechen würde, was heute der Bund im Reiseverkehr Deutschland noch vorgeschossen hat. Als die sehr zeitraubenden Studien abgeschlossen waren, hat sich der Direktor der Handelsabteilung zu Reichswirtschaftsminister Schacht begeben um mit ihm über die Durchführung dieses grossen einmaligen Geschäftes zu verhandeln. Unterdessen war aber Italien zum Krieg gegen Abessinien geschritten und hatte seine Kohlenbezüge in Deutschland ganz gewaltig vermehrt. Deutschland liess und lässt sich diese Bezüge, die seine Kohlenzechen voll beschäftigen, ganz oder wenigstens teilweise in Gold oder Devisen bezahlen, während der schweizerische Plan selbstverständlich dazu geführt hätte, dass uns die deutschen Kohlen in Verrechnung, d. h. ohne dass Deutschland Devisen erhalten hätte, hätten geliefert werden müssen. Herr Schacht lehnte deshalb – zurzeit wenigstens – die Annahme des Planes ab.

IV. Unter diesen Umständen sehen wir gegenwärtig keine Möglichkeit, sowohl den Reiseverkehr aufrecht zu erhalten als auch den noch verbleibenden Vorschuss in kurzer Frist abzutragen. Entweder müssten die laufenden Eingänge aus den normalen deutschen Kohlenlieferungen zur Abdeckung des Vorschusses verwendet werden, was gleichbedeutend wäre mit der Stillegung des Reiseverkehrs aus Deutschland für die kommende Wintersaison, oder aber, man stellt diesem wenigstens die laufenden Kohleneingänge zur Verfügung und verzichtet vorläufig auf eine weitere fühlbare Amortisation des Vorschusses. Beide Lösungen geben selbstverständlich zu sehr grossen Bedenken Anlass.

Sowohl der Schweizerische Fremdenverkehrsverband als namentlich auch die Regierung des Kantons Graubünden haben uns schriftlich und mündlich einlässlich und überzeugend die namentlich für Graubünden mit Sicherheit eintretende geradezu katastrophale Situation geschildert, wenn der Reiseverkehr aus Deutschland eingestellt werden müsste. Dies ist insbesondere geschehen anlässlich einer Konferenz mit dem Bündnerischen Kleinen Rat, die am 15. d. M. stattgefunden hat und in welcher der Präsident der Regierung, Herr Ständerat Lardelli, die Situation einlässlich darstellte5. Diese Rücksichtnahme auf den Kanton Graubünden und zum Teil auf das Berner Oberland veranlasst uns, Ihnen den Antrag zu stellen, von den beiden oben erwähnten Lösungen die zweite zu wählen, d. h. den Reiseverkehr aus Deutschland für die kommende Wintersaison aufrecht zu erhalten, selbst wenn dadurch die Amortisation des Bundesvorschusses stark verzögert wird. Selbstverständlich dürfen wir dabei aber nicht Gefahr laufen, dass der jetzige Vorschussaldo von neuem stark anwachsen könnte, was zweifellos der Fall wäre, wenn zulasten des Kohlenkontos deutsche Reiseverkehrsdokumente – wie früher – in unbeschränkten Summen eingelöst würden. Das bereits für die Herbstsaison eingeführte System der Kontingentierung wird deshalb – trotz aller seiner Mängel und Reibungen – grundsätzlich beibehalten werden müssen.

Wenn der Bundesrat grundsätzlich unserer Ansicht beipflichten kann, so stellt sich die Frage nach der Höhe des zur Verfügung zu stellenden «Kontingentes». Der deutsche Fremdenverkehr hat im Monat Januar 1935 6,8 Millionen, im Februar 7,6 Millionen und im März 5,9 Millionen beansprucht. Man wird wohl unmöglich auf diese grossen Summen abstellen können, ohne den Bundesvorschuss in unerträglicher Weise wiederum ansteigen zu lassen. Wir sind vielmehr der Ansicht, dass man auf die ursprünglich berechneten Fr. 3 Millionen im Monat zurückkommen sollte, die auch durchschnittlich den monatlichen Zahlungen für importierte Kohle entsprechen. Wir würden also in Aussicht nehmen, für die Zeit vom 1. Dezember 1935 bis 31. März 1936 eine Totalsumme von Fr. 12 Millionen zur Verfügung des Reiseverkehrs zu stellen. Damit könnte, wenn auch in wesentlich geringerem Ausmasse als letztes Jahr, der deutsche Reiseverkehr insbesondere nach Graubünden aufrecht erhalten werden. Ob dieses «Kontingent» Graubünden für die ganze Saison oder gleichmässig oder ungleichmässig auf die einzelnen Monate verteilt zur Verfügung zu stellen ist, bleibt weitern Verhandlungen mit dem Fremdenverkehrsverband und mit der deutschen Regierung Vorbehalten. Das Gleiche trifft zu hinsichtlich der technischen Durchführung (Reduktion der Kopfquote von M. 700 auf M. 500., Hotelgutscheine, Auszahlungsstaffelung, etc.). Bevor wir mit dem Fremdenverkehrsverband und der deutschen Regierung die Verhandlungen weiterführen können, müssen wir wissen, ob der Bundesrat grundsätzlich unsern Anträgen beipflichten kann. Die zur Verfügung stehende Zeit ist äusserst knapp geworden, weshalb wir Ihnen, wie eingangs gesagt, Vorschlägen, das heutige Provisorium bis zum 15. Dezember zu verlängern, was ohne wesentliche Schädigung des Fremdenverkehrs geschehen kann.»

In einem weitern Berichte, vom 25. November6, führt das nämliche Departement noch folgendes aus:

«In Ergänzung unseres Berichtes und Antrages vom 19. d.Mts. beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass unterdessen zwischen der eidg. Finanzverwaltung und der Handelsabteilung weitere Besprechungen über diese Frage stattgefunden haben, die zu einer Einigung führten.

Im Anschlüsse an diese Besprechungen möchten wir feststellen, dass die für die kommenden Wintermonate zu erwartenden Eingänge aus dem laufenden Kohlenimport aus Deutschland nicht genügen werden, um die von uns vorgeschlagene Summe von Fr. 12 Millionen zu decken. Wir glaubten, es sei allgemein bekannt, dass im Winter das Reiseverkehrskonto überdurchschnittlich beansprucht wird und dass gleichzeitig die Eingänge aus Kohlenimporten unter dem Durchschnitt von Fr. 3 Millionen im Monat bleiben. Würdigt man somit unsern Antrag nur für die nächsten vier Monate, so kann nicht nur der bestehende Vorschussaldo von Fr. 23,5 Millionen nicht weiter amortisiert werden, sondern es ist mit einem neuen vorübergehenden Ansteigen um ca. Fr. 5–6 Millionen zu rechnen. Betrachtet man dagegen unsern Antrag auf längere Sicht, z. B. auf ein Jahr, so ist mit einem Totaleingang für Kohlenbezüge von ca. Fr. 36 Millionen zu rechnen, während die Beanspruchung des Reiseverkehrskonto in den Frühjahrs- und Herbstmonaten beträchtlich unter Fr. 3 Millionen liegen wird. Um die Differenz verringert sich dann wiederum der Saldo.

Es scheint uns nun vollkommen ausgeschlossen zu sein, dass man für die kommende Wintersaison weniger als Fr. 12 Millionen, d. h. weniger als die Hälfte der effektiven Leistungen der letzten Wintersaison, zur Verfügung stellt, ohne insbesondere im Kanton Graubünden schwerste Erschütterungen hervorzurufen.

Auf Wunsch des Finanzdepartementes bestätigen wir, dass wir selbstverständlich die Frage der Schaffung einer Kriegskohlenreserve nicht aus dem Auge verlieren, sondern gegenteils alles tun werden, eventuell in langsamem Tempo, dieses Ziel und damit die Abdeckung des noch bestehenden Bundesvorschusses zu erreichen.»

Antragsgemäss wird beschlossen:

1. Der Bundesrat erklärt sich damit einverstanden und beantragt der Deutschen Regierung, die provisorische Regelung vom 27. September 1935 in Geltung zu belassen bis zum 15. Dezember a. c.

2. Er beauftragt das Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf obige Ausführungen mit den schweizerischen Interessentenkreisen einerseits sowie mit der Deutschen Regierung anderseits die Verhandlungen ungesäumt weiterzuführen, damit für die bevorstehende Wintersaison eine Regelung getroffen werden kann, wonach für den Reiseverkehr aus Deutschland eine Summe von monatlich ca. Fr. 3 Millionen zur Verfügung gestellt wird7.

1
E 1004 1/355. Absent: Pilet-Golaz.
2
Non reproduit.
3
Non retrouvé. Ce protocole n’est pas publié dans le RO. Un rapport sur les négociations à ce propos figure in FF, 1936, I, pp. 549–552.
4
Le conflit italo-éthiopien et les sanctions contre l’Italie votées par la SdN. Cf. rubrique 1.4: SdN, conflit italo-éthiopien, sanctions..
5
Le procès-verbal de cette conférence se trouve in E 7110 1/51.
6
Cf. Proposition du Département de l’Economie publique au Conseil fédéral (E 1001 1 VD Anträge 1.11.-31.12.1935).
7
Cf. annexe au présent document.