Classement thématique série 1848–1945:
I. SOCIÉTÉ DES NATIONS
4. Conflit italo-éthiopien, sanctions; venue du Négus en Suisse; manifestation de journalistes italiens à la SdN; reconnaissance de l’Ethiopie italienne
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 155
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1535#1470* | |
Dossier title | Attitude de la Suisse à l'égard des sanctions décidées par la SdN à propos du conflit italo-éthiopien / Généralités (1935–1937) | |
File reference archive | B.56.14.3 |
dodis.ch/46076
Der schweizerische Bauernverband und der Unterzeichnete sind s. Z. bei der Volksabstimmung2 über den Eintritt der Schweiz in den Völkerbund für die Vorlage eingetreten3. Wahrscheinlich war diese Stellungnahme damals für den Volksentscheid von ausschlaggebender Bedeutung. Wir fühlen uns deshalb für die Folgen, welche unserem Lande aus diesem Beitritt erwachsen, besonders mitverantwortlich.
Der Bundesrat hat aus durchaus verständlichen Gründen seine Instruktionen an die schweizerische Delegation bis jetzt nicht veröffentlicht und es ist wohl auch anzunehmen, dass der Standpunkt der schweizerischen Delegation in Genf mehr in geschlossenen Sitzungen als in der Öffentlichkeit vertreten werden wird. Unseres Wissens hat der Bundesrat in der Frage auch keine Expertenkommission konsultiert, jedenfalls hatten wir keine Gelegenheit, unsere Meinung zur Geltung zu bringen.
Der Unterzeichnete erlaubt sich deshalb, Ihnen persönlich seine Auffassung darzulegen. Er darf wohl annehmen, dass sie in weiteren Kreisen der Landwirtschaft viele Anhänger hat.
Seit Jahrhunderten bildete die Neutralität in internationalen Verwicklungen die Grundlage der schweizerischen Politik. Durch den Eintritt in den Völkerbund ist gegen unseren Wunsch diese Neutralität eingeschränkt worden, und wir haben uns zur Teilnahme an wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen verpflichten müssen. Die Schweiz ist sich gewohnt, eingegangene Verträge zu halten, und sie wird dies auch im vorliegenden Falle tun müssen. Ich bin aber der Meinung, dass sie von allen zulässigen Vorbehalten, welche die Bestimmungen des Völkerbundes gestatten, Gebrauch machen soll, um diese Teilnahme der Schweiz an den Sanktionen gegen Italien auf ein Minimum zu beschränken.
Es ist für die Zukunft unseres Landes von grösster Bedeutung, dass wir das gute Verhältnis, welches uns mit Italien verbindet, möglichst wenig stören. Es wäre gefährlich, wenn wir uns durch den Hass, den die Linksparteien dem fascistischen Italien – wie ja auch Deutschland – entgegenbringen, verleiten Hessen, von diesen Richtlinien abzuweichen. Die Schweiz hat weder die Macht noch die Berufung, den Fascismus in Italien und Deutschland zu bekämpfen. Für sie ist es viel wichtiger, sich das Wohlwollen und die Freundschaft unserer Nachbarstaaten zu erhalten. Österreich wird je länger je mehr sei es unter italienischen oder deutschen Einfluss kommen. Die internationale Politik der Schweiz wird auf diese Entwicklung Rücksicht nehmen müssen.
Es ist auch vorauszusehen, dass, wenn wir uns an den Sanktionen beteiligen, die betreffenden Vorschriften von unserem Lande erfüllt werden, während die anderen Staaten, insbesondere diejenigen, denen der direkte Verkehr auf dem Meere zur Verfügung steht, ihren Handel nur in beschränktem Masse kontrollieren können und werden. Es ist mir unvergesslich, dass während des Weltkrieges sogar grosse Sendungen von Eisen im Einverständnis mit deutschen Regierungsstellen nach Frankreich gerollt sind.
Die wirtschaftlichen Gründe, welche dafür sprechen, dass die Schweiz sich in möglichst geringem Umfange an den Sanktionen beteiligt, will ich hier nicht weiter hervorheben. So bedeutungsvoll sie sind, so müssen sie gegenüber den allgemeinen politischen Erwägungen zurücktreten. Im vorliegenden Falle sind aber beide Interessen gleich gerichtet.
Im vollen Vertrauen, dass die Geschicke unseres Landes bei Ihnen in besten Händen liegen, wünsche ich Ihnen guten Erfolg in Ihrer grossen und verantwortungsvollen Aufgabe.
- 1
- Lettre: E 2001 (C) 5/161. 1.La lettre, adressée à Motta à Genève, porte cette annotation marginale du chef du Département politique: Ad acta. Genf 13.10.35.↩
- 2
- Du 16 mai 1920. Cf. DDS vol. 7-II, no 325, dodis.ch/44536.↩
- 3
- Cf. DDS vol. 7-II, no 288, dodis.ch/44499.↩