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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 111
volume linkBern 1989
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001C#1000/1534#1899* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 97 | |
Titre du dossier | Fall Jakob, I (1934–1936) | |
Référence archives | B.46.17.2 • Composant complémentaire: Deutschland |
dodis.ch/46032
Es war mir daran gelegen, Ihnen gestern abend, unmittelbar nach meiner 11/2 stündigen Aussprache mit Staatssekretär von Bülow, über den Fall JacobSalomon meine zusammenfassenden Eindrücke telephonisch zur Kenntnis zu bringen im Hinblick insbesondere auf die heutige Behandlung der Interpellation im Ständerat2. Ich möchte nun diesen ergänzenden schriftlichen Bericht den mündlichen Mitteilungen möglichst rasch folgen lassen.
Ich muss leider bestätigen, dass die lange Auseinandersetzung, die bisweilen mit scharfer Dialektik geführt werden musste, nichts Erspriessliches gezeitigt und die beidseitigen Einstellungen einander kaum nähergebracht hat.
Einführend bezog ich mich auf meinen ersten Schritt vom 23. März3, bei welchem Anlass ich nicht verfehlt hatte, auf die ernste Natur des Vorfalles vom 9. März hinzuweisen. Deshalb habe uns die deutsche Note vom 25. März4 arg enttäuscht. Wenn darin erklärt werden konnte, dass keinerlei Unterlagen für eine gewaltsame Verbringung Jacob’s nach Deutschland beständen, so zeige das nur, dass das Auswärtige Amt von den eingeweihten Stellen unrichtig informiert worden sei. Die fernere, am 29. März erfolgte amtliche Verlautbarung des Deutschen Nachrichtenbureau’s entspringe derselben Einstellung5.
Ich las dann unsere Note6 dem Staatssekretär vor, der aufmerksam zu folgen schien, und bemerkte noch, dass sie, trotz der Erregung der öffentlichen Meinung in der Schweiz und dem bisherigen deutschen Verhalten, sehr gemessen und ruhig gehalten sei. Sie sei so auch zur heutigen Bekanntgabe im schweizerischen Parlament geeignet. Schliesslich erinnerte ich an die frühem Fälle von Verletzungen schweizerischen Gebiets, wo Versprechungen der deutschen Regierung nicht restlos eingelöst worden sind.
Herr von Bülow erwiderte hierauf, vorerst ruhig, er sehe die Sache wesentlich anders an als wir. Er werde natürlich unsere Note genau prüfen. Von ihrer ersten Bekanntgabe empfange er aber nicht den Eindruck, dass die Entführung erwiesen sei und, wenn dies auch der Fall wäre, so stehe doch keineswegs fest, dass von den Beteiligten jemand im Benehmen mit deutschen amtlichen Stellen gehandelt hätte. Die in der Note erwähnten Namen seien ihm neu, abgesehen von Wesemann und vielleicht noch einem zweiten. Was Wesemann betreffe, so handle es sich jedenfalls um einen sehr zweifelhaften Kerl, dessen Aussagen kein Glaube geschenkt werden könnte. – Ich konnte mich nicht enthalten, hier einzuwerfen: Der wäre also bereits über Bord geworfen.
Herr von Bülow verbreitete sich dann über das ganz üble Individuum Jacob, den die Emigrantenwelt zu ihrer Propaganda jetzt ausnützen möchte. Als er abschliessend nochmals betonte, unsere Darstellung sei keineswegs schlüssig und wir blieben den Beweis dessen, was wir behaupteten, noch schuldig, geriet unser Gespräch in lebhafteres Fahrwasser.
Ich entgegnete vorerst, dass mit den Beweisen, die man von uns verlange, man einen Prozess mit uns führen zu wollen scheine, währenddem wir einen ohne unser Zutun heraufbeschworenen Anstand im freundschaftlichen, diplomatischen Verkehr aus der Welt zu schaffen bemüht seien. Dazu sei beidseitiger guter Wille zur Aufklärung erforderlich. Wenn deutscherseits weiterhin behauptet werde, dass alles in guter Ordnung und mit richtigen Dingen vor sich gegangen sei, so dürfe ich für meine Regierung eine klare, lückenlose Darstellung des Vorganges nach deutscher Beobachtung verlangen. Man solle uns unter anderem sagen, in wessen Begleitung Jacob festgenommen worden sei, wer und was diese Begleiter sind und ob diese Männer zu deutschen Behörden in keinerlei Beziehungen gestanden hätten. Ich frug Herrn von Bülow zu zwei Malen, ob ich dem Bundesrat eine solche deutsche Darstellung in Aussicht stellen könnte, bekam aber vorerst nur ausweichende Antworten. Im spätem Verlaufe der animierten Rede und Gegenrede erklärte dann allerdings der Staatssekretär, es bestünde kein Anlass, dem «Auslande» solcherlei Auskünfte zu vermitteln.
Als ich erneut darauf hinwies, dass man uns nach zehn Tagen seit unserem ersten Verlangen nicht die geringste Information zur Verfügung stelle, fühlte sich Herr von Bülow offenbar in die Enge getrieben und schien zum ersten Male in unsern Beziehungen etwas von seiner üblichen Selbstbeherrschung zu verlieren. Denn er sagte, unsere erste Intervention sei doch durch das Geschrei der Presse7 und der Emigranten hervorgerufen worden, und da könnte man von Deutschland auch kein besonderes Entgegenkommen erwarten. Gegen eine solche Unterstellung musste ich mich natürlich scharf auflehnen. Ich entgegnete, dass der Bundesrat sich in einer solchen Sache von niemand, weder von der Presse noch von sog. Emigranten, noch gar vom Auslande beeinflussen lasse. Er erfülle die elementarste seiner Pflichten, indem er die Unantastbarkeit des Schweizergebiets im weitesten Sinne des Wortes schütze und gegen jede Bedrohung verteidige. Von deutscher Seite habe man sich leider in den letzten zwei Jahren mehrere Veletzungen des Schweizergebiets zuschulden kommen lassen8. Jedesmal habe der Bundesrat so rasch und eindringlich wie möglich dagegen Verwahrung eingelegt. Bedauerlicherweise habe man aber deutscherseits für die Schwere solcher Eingriffe nicht das erforderliche Verständnis gezeigt, ansonst man nicht immer der Bestrafung der wohl bekannten Schuldigen aus dem Wege gegangen wäre. Das räche sich jetzt. Die unzulässigen Eingriffe werden von den deutschen amtlichen Stellen unmittelbar oder mittelbar fortgesetzt. Jede Woche machen wir in der Schweiz die Entdeckung dass dort Spitzel gehalten werden, u. a. auch durch die Zollfahndungsstellen. Unsere Vorstellungen haben bis jetzt keine greifbaren Ergebnisse gezeitigt. Im vorliegenden schwersten Falle müsse nun der Bundesrat darauf bestehen, volle Genugtuung zu erhalten, und ich glaube ihn entschlossen, nach Beendigung der Untersuchung dies auch mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Diese Anspielung auf andere als diplomatische Mittel machte ich ein zweites Mal, ohne aber unsern Schieds- und Vergleichs vertrag9 ausdrücklich zu erwähnen. Herr von Bülow frug mich auch nicht danach, woraus ich schliesse, dass ihm Freiherr von Weizsäcker, den er gestern morgen gesehen, bereits davon gesprochen hatte infolge Ihrer eigenen Unterhaltung mit dem deutschen Gesandten vom vergangenen Freitag10. In dieser Hinsicht habe ich auch die Behauptung von Bülow’s richtiggestellt, wonach, den Aussagen Herrn von Weizsäcker’s gemäss, Sie selbst bei dessen Besprechung mit Ihnen vom Ergebnisse der Untersuchung noch keinerlei Kenntnis gehabt hätten11.
Im Verlauf unseres Gesprächs rückte der Staatssekretär merklich von der angeblich freiwilligen Einreise Jacob’s ab, um das Hauptgewicht unserer Erörterung auf die nicht erwiesenen Beziehungen der Menschenräuber zu deutschen Behörden zu legen. Ja, Herr von Bülow ging so weit, mir zu sagen, dass, wenn schliesslich Privatpersonen auf eigene Faust von Deutschland verfolgte Menschen auf deutsches Gebiet hinüberzulocken- oder zu bringen verständen, man sich hier dazu nur beglückwünschen könnte. Ich verhehlte meine grösste Überraschung zu dieser Äusserung nicht und erwiderte, das wenn eine solch’ bedauerliche Auffassung etwa Schule machen sollte, wir dann eine Anzahl zu uns reisender Deutscher ganz anders unter die Lupe nehmen müssten als bisher.
Sie sehen also, dass es bei dieser Auseinandersetzung zeitweise hart auf hart ging. Ich suchte dies nicht, glaubte aber auch nicht, unter den gegebenen Umständen gewisse Antworten schuldig bleiben zu dürfen. Ich nehme übrigens Herrn von Bülow sein Verhalten persönlich nicht übel. Gerade weil er, der erfahrene und besonnene Leiter des Auswärtigen Amtes, sich zu einigen unüberlegten Aussprüchen verleiten liess, deutet darauf hin, dass er weniger aus Überzeugung denn aus ihm auferlegter, leider durchaus negativer Einstellung gesprochen hat. Immerhin musste ich bei Herrn von Bülow eine bisher nicht aufgedeckte, tiefe Verstimmung gegen unsere Presse12 und ihre angebliche Beeinflussung durch die Emigranten13 feststellen. Als er wiederholt die Emigranten und unsere Zeitungen erwähnte, bat ich ihn, diese und jene doch aus dem Spiele zu lassen, da wir über eine von uns behauptete, deutscherseits bestrittene völkerrechtswidrige Verletzung des schweizerischen Hoheitsgebiets und nichts anderes zu beraten hätten. Da entgegnete mir Herr von Bülow nicht eben liebenswürdig: Das wäre Ihnen gerade recht, wenn ich nicht von Ihren Zeitungen und unsern Emigranten sprechen würde!
Aus all’diesem ergibt sich, dass der höchst bedauerliche Fall Jacob mit seinen unvermeidlichen Folgen eine wirkliche Belastung für unsere Beziehungen zu werden droht, namentlich wenn wir schliesslich gezwungen würden, den Deutschen mit einer internationalen Untersuchung aufzuwarten in Anwendung unseres Schieds- und Vergleichsvertrags. Aber aus einer wahrscheinlichen, vorübergehenden Verstimmung wird sich nach meiner Überzeugung auch etwas ergeben, das sich nachhaltig in günstiger Weise auf das schweizerisch-deutsche Verhältnis auswirken dürfte. Man wird uns hier mehr achten und schonen, als das bisher der Fall war. Es ist Ihnen bekannt, dass ich mehrmals schon im Hinblick auf gewisse Erscheinungen und in Einzelfällen mich zum Vertreter der stärkeren Manier gemacht habe. Diese ist bei gegebenem Anlass eine Notwendigkeit; sonst glaubt das jetzige Regime mit seinen willkürlichen Methoden und gewalttätigen Parteistellen sich nach und nach alles erlauben zu dürfen. Was haben wir in den ersten zwei Jahren des Dritten Reiches nicht alles über uns ergehen lassen müssen, im Einzelnen wohl nichts Welterschütterndes, aber in der Summe eine immerhin höchst unerfreuliche Bilanz14. Der Staub, den der Zufalls-Jacob aufwirbelt, wird zahlreichen deutschen Stellen endlich zum Bewusstsein bringen, dass es auf Schweizerboden für sie nichts mehr zu suchen gibt. Ich bin überzeugt, dass auch Weisungen im gleichen Sinn an sie ergehen werden, die an Deutlichkeit vielleicht nichts mehr zu wünschen übrig lassen.
Ich erwähne noch, dass Herr von Bülow, der im übrigen so wenig unterrichtet sein wollte, doch von dem von den Basler Strafbehörden an die zuständigen deutschen Behörden gerichteten Rechtshilfebegehren Kenntnis hatte und sich diesbezüglich etwas überrascht zeigte. Ich beschränkte mich auf die Erklärung, dass ich davon nur durch die Presse erfahren und mich damit nicht zu befassen gehabt habe. Es handle sich um den direkten Verkehr zwischen den beidseitigen Strafbehörden, offenbar im schwebenden strafrechtlichen Verfahren gegen Wesemann und im Einklang mit der Basler Strafgesetzgebung. – Ob dieses Vorgehen wirklich nötig war, vermag ich nicht zu beurteilen; hinsichtlich seiner Opportunität habe ich Ihnen gegenüber schon meine Zweifel geäussert15.
Ich wäre dankbar, wenn der Inhalt dieses Berichtes vertraulich behandelt würde; denn ich möchte vermeiden, dass aus meiner gestrigen Unterredung mit Staatssekretär von Bülow allenfalls ein bleibender Nachteil für meine bisher wertvollen Beziehungen zu ihm sich ergeben könnte.
- 1
- Lettre: E 2001 (C) 4/97. Paraphe: FK.↩
- 2
- Interpellation Thalmann (du 26 mars), Enlèvement de BertholdJacob in BOAF, CE, séance du 2 avril, pp. 112ss.↩
- 3
- P. Dinichert fait allusion au jour où a été remise la note verbale suivante: Die Schweizerische Regierung hat Grund zur Annahme, dass der deutsche Journalist BertholdJacob, wohnhaft in Strassburg, am 9. dieses Monats von schweizerischem Gebiete bei Basel gewaltsam auf deutsches Gebiet verschleppt worden ist. Obwohl die in der Schweiz durchgeführte Untersuchung über diesen Vorfall noch nicht abgeschlossen ist, beehrt sich die Schweizerische Gesandtschaft auftragsgemäss dem Auswärtigen Amte des Deutschen Reiches hiervon vorsorglich mit dem Ersuchen Kenntnis zu geben, dass sofortige Vorkehren getroffen werden, damit dem Obgenannten der den Umständen entsprechende Schutz gesichert werde. Im Übrigen ersucht die Gesandtschaft um Aufklärung über den Verbleib Jacobs sowie über die von den deutschen Behörden in dieser Angelegenheit festgestellten Tatsachen (E 2001 (C) 4/97).↩
- 4
- Non reproduit.↩
- 5
- Cf. la lettre de P. Dinichert à G. Motta du 30 mars in E 2001 (C) 4/97.↩
- 6
- Il s’agit d’un rapport extrêmement détaillé sur les circonstances de l’enlèvement de Jacob, dont la conclusion est la suivante: [...] Unter diesen Umständen ist die schweizerische Regierung der Auffassung, dass die im Einvernehmen mit den deutschen Behörden ausgeführte Verschleppung Jacobs über die Grenze eine schwere Verletzung der schweizerischen Gebietshoheit bedeutet, gegen die sie Protest erhebt. Der Vorfall wiegt umso schwerer, als ihm vor kurzem ähnliche Vorkommnisse vorangegangen sind, die nicht die von der deutschen Regierung in Aussicht gestellte Erledigung gefunden haben. Die Gesandtschaft ist deshalb beauftragt, beim Auswärtigen Amt in eindringlichster Weise darum zu ersuchen, dass Jacob unverzüglich den Basler Behörden zurückgestellt wird und dass die Beamten, welche die Entführung eines das schweizerische Gastrecht geniessenden Ausländers veranlasst haben, gebührend bestraft werden. Der Bundesrat zählt im übrigen darauf, dass die deutsche Regierung das Nötige vorkehrt, damit solche bedauerliche und mit den guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern nicht vereinbaren Vorfälle nicht mehr Vorkommen (E 2001 (C) 4/97).↩
- 7
- Cf. no 23.↩
- 8
- Pour 1933, cf. DDS vol. 10, nos 327, dodis.ch/45869 et 336, dodis.ch/45878; pour 1934, cf. RG, 1934, pp. 73 et 75.↩
- 9
- Traité d’arbitrage et de conciliation du 3 décembre 1921 in RO, 1922, vol. 38, pp.349ss. Modification du traité d’arbitrage et de conciliation, du 29 août 1928 in RO, 1929, vol. 45, pp. 349ss. Cf. aussi le Message du Conseil fédéral du 14 décembre 1928 in FF, 1928, 11, pp. 1153ss. et DDS vol. 9, rubrique III. 6.2: Deutschland, Schiedsvertragsverhandlungen.↩
- 10
- Voici ce qu’écrit Motta à Dinichert à ce sujet le 30 mars: [...] Sodann hatten wir gestern Gelegenheit, uns einlässlich mit dem Deutschen Gesandten über den Fall auszusprechen. Wir haben Herrn Minister von Weizsäcker nicht im Zweifel darüber gelassen, dass wir darin eine ausserordentlich schwerwiegende Verletzung der schweizerischen Gebietshoheit erblicken und unbedingt darauf bestehen müssen, die uns zukommende Genugtuung zu erhalten, wozu nötigenfalls der Schiedsvertrag mit Deutschland angerufen werden müsste. Wir hatten den Eindruck, dass der Deutsche Gesandte selbst den Vorfall aufs tiefste bedauert, unserem Standpunkt Verständnis entgegenbringt und bei seiner Regierung auf eine Erledigung im Sinne unserer Wünsche hinzuwirken bereit ist (E 2001 (C) 4/97).↩
- 11
- Remarque de Motta en marge: wir hatten in jenem Momente noch nicht den schriftlichen ' Bericht. Cf. aussi la lettre de G. Motta à P. Dinichert du 30 mars (E 2001 (C) 4/97).↩
- 12
- Cf. nos 23, 52 + A et 131, et DDS vol. 10, rubrique II. 1.5: Allemagne, affaires de presse.↩
- 13
- Cf. rubrique II. 1.3: Allemagne, lois de Nuremberg... et II. 1.4: affaire Jacob, et DDS vol. 10, rubrique 11.1.4: Allemagne, réfugiés.↩
- 14
- Cf. DDS vol. 10, rubrique II. 1: Allemagne.↩
- 15
- C’est dans sa lettre du 30 mars que P. Dinichert a exprimé ses doutes à ce sujet:
[...] Inzwischen ist mir auch Ihr Schreiben vom 28. März zugegangen und ich spreche Ihnen für die darin enthaltenen Ausführungen über das von den Basler Untersuchungsbehörden an die deutschen Behörden gerichtete Rechtshilfegesuch meinen verbindlichsten Dank aus. Sehr überrascht hat mich die Tatsache, dass eine derartige Vorkehr, sogar im Einverständnis mit Herrn Bundesanwalt Stämpfli, getroffen worden ist, und zwar ohne dass das Politische Departement über die Opportunität eines solchen Schrittes befragt worden sei. Da ein derartiges selbständiges Vorgehen keineswegs im Interesse der Sache liegt, darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass in dieser äusserst delikaten Angelegenheit sowohl kantonale – als auch Bundesstellen in Zukunft nichts mehr unternehmen, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Departement. Was die auf Grund des Rechtshilfegesuchs zu erzielenden Ergebnisse anbelangt, so glaube ich nicht, dass man Informationen erhalten wird, die im Gegensatz zu den auf diplomatischem Wege gegebenen stehen werden. Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass das Vorgehen der kantonalen Behörden die diplomatischen Schritte insbesondere dann erschweren dürften, wenn es den deutschen Untersuchungsbehörden gelingen sollte, von Jacob eine Erklärung beizubringen, er sei freiwillig nach Deutschland gegangen (E 2001 (C) 4/97).↩
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Reich allemand (Autres)
Affaire Jacob (1935)