Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
3. Autriche
3.1. Accord austro-suisse sur l’industrie de la broderie dans le Vorarlberg
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 91
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1001#1000/6#572* | |
Old classification | CH-BAR E 1001(-)1000/6 572 | |
Dossier title | Anträge des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes Januar - März 1935 (1935–1935) | |
File reference archive | 1.7 |
dodis.ch/46012
Proposition du Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Conseil fédéral1
Die schweizerische Delegation hat gemäss den ihr vom Bundesrat erteilten Instruktionen (Bundesratsbeschluss vom 11. Januar. 1935)2 vom 16. bis 19. Januar in Wien über die Revision des schweizerisch-österreichischen Stickereiabkommens verhandelt, wobei der schweizerische Gesandte, Herr Minister Dr. Jaeger, die Delegation jeweils zu den Verhandlungen begleitet hat. In erster Linie wurde die Aufhebung von Ziff. 93 des Staatsvertrages angestrebt, um dadurch die Anwendung der produktiven Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie zu ermöglichen. Österreich hat diesem Postulate indessen entgegengehalten, dass der im Vertrag festgelegte Tarif illusorisch würde, wenn die Schweiz einseitig beliebig hohe staatliche Zuschüsse gewähren könnte. Die österreichische Delegation hätte sich höchstens damit einverstanden erklären können, der Schweiz für eine Versuchsperiode von vorläufig 3 Monaten die Anwendung der produktiven Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie zu gestatten unter der Bedingung, dass die Zuschüsse genau begrenzt worden wären. Es sind über diese Begrenzung Vorschläge gemacht worden, die aber nach Auffassung unserer Experten nicht ausgereicht hätten, um das erstrebte Ziel einer genügenden Angleichung der Schweiz. Produktionsfaktoren an diejenigen Vorarlbergs zu erreichen. Die schweizerische Delegation machte diesbezüglich Gegenvorschläge (Ermöglichung von Zuschüssen bis zum Maximum von 15 % des Fakturabetrages), die aber von österreichischer Seite zurückgewiesen wurden. Österreichischerseits wird befürchtet, dass wenn die Zuschüsse über 6% des Total-Fakturabetrages gingen, die Konkurrenzfähigkeit Vorarlbergs vollständig in Frage gestellt wäre. Die Meinungsverschiedenheiten der Fachexperten über diesen Punkt waren so gross, dass darüber noch weitere Erhebungen und Verhandlungen nötig sein werden, so dass die Frage zurückgestellt werden musste, ebenso auch die damit im Zusammenhang stehende Frage der Herstellung der Tarifgleichheit.
Inbezug auf die übrigen in Ziff. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. Januar 1935 erwähnten Revisionspunkte4 konnte zwischen den Delegierten eine vorläufige Einigung in dem Sinne getroffen werden, wie dies aus dem beiliegenden Gedächtnisprotokoll5 hervorgeht.
Es ergab sich bei den Verhandlungen, dass sich der Konkurrenzkampf zwischen den beidseitigen Stickereiindustrien speziell auf für Indien, Marokko und einige andere Absatzgebiete bestimmte, mit bunter Kunstseide bestickte Langware bezieht, und dass ganz besonders bei diesem Artikel der Konkurrenzkampf dazu geführt hat, dass diese Waren in beiden Ländern zu geradezu ruinösen Bedingungen hergestellt werden. Von österreichischer Seite wurde deshalb die Anregung gemacht, ob nicht für diese und event, auch für einige andere ähnliche Artikel eine Kontingentierung der beidseitigen Produktion vereinbart werden könnte. Die schweizerischen Fachexperten haben erklärt, dass der Gedanke an sich richtig wäre, dass aber seine Durchführung erhebliche praktische Schwierigkeiten bringen werde. Immerhin erklärten sie sich bereit, die Anregung innerhalb ihrer Berufsverbände einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen.
Es wurde demgemäss bei den Verhandlungen in Wien vereinbart, dass diejenigen Punkte, über welche man sich noch nicht hatte einigen können, zunächst innerhalb beider Länder durch die Berufsverbände abzuklären seien und dass im Anschluss daran am 28. Januar in St. Gallen die Verhandlungen zwischen den Fachdelegierten und Experten der beiden Staaten weitergeführt werden sollten. Die österreichische Delegation erklärte sich ferner bereit, der Schweiz zu gestatten, schon auf den l.März 1935 den Staatsvertrag als hinfällig zu betrachten, sofern die weitern Verhandlungen zu keiner Einigung führen sollten. Es wird damit einem Wunsche Rechnung getragen, der insbesondere seitens der schweizerischen Lohnsticker geltend gemacht worden ist und der dahin geht, für die Schweiz möglichst rasch die Möglichkeit zu schaffen, die produktive Arbeitslosenfürsorge auf die Stickereiindustrie zur Anwendung zu bringen. Die Befugnis, gegebenenfalls auf den 1. März 1935 vom Vertrage zurückzutreten, musste natürlich auch Österreich zugestanden werden. In diesem Sinne soll durch Notenwechsel festgestellt werden, dass es so zu halten sei, als ob der Staatsvertrag schon am 1. Dezember 1934 auf 3 Monate gekündigt worden wäre, falls nicht eine Verständigung möglich ist.
Es wird nun Sache der interessierten Fachkreise sein, im Laufe der nächsten Wochen abzuklären, ob die bestehenden Meinungsverschiedenheiten überbrückt werden können.
Gestützt auf diese Ausführungen erlauben wir uns, Ihnen zu unterbreiten dendas eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement habe die Schweizerische Gesandtschaft in Wien zu beauftragen, einen Notenwechsel gemäss dem beiliegenden Entwurf vorzunehmen6.
- 1
- E 1001 1 VD Anträge 1.1-31.3.1935.↩
- 2
- PVCF °58dumêmejour(E 1004 1/350). Pour les instructions, voir d’une part les notes 2 et 3 ci-dessous et le no 69.↩
- 3
- Pour le texte de l’article 9, cf. no 69, n. 2.↩
- 4
- Im weitern ist bei den Revisionsverhandlungen mit Österreich die Verwirklichung folgender Postulate anzustreben: a. Verpflichtung Vorarlbergs zur Demolierung weiterer 200 Schiffli- und 200 Handstrickmaschinen. b. Herstellung der Tarifgleichheit zwischen Vorarlberg und der Schweiz. c. Herstellung gleicher Arbeitszeitbedingungen in den beiden Konkurrenzgebieten. d. Verschärfung der Kontrolle über sämtliche im Staatsvertrag enthaltenen Arbeitsbedingungen. e. Als Nebenpostulate wären anzustreben: aa. Eine Stichpreiserhöhung im Zusammenhang mit der Tarifangleichung, bb. Die Einbeziehung weiterer Fabrikationskosten in die staatsvertragliche Regelung, cc. Die Hebung der sozialen Verhältnisse der vorarlbergischen Arbeiterschaft (PVCF 0 58 du 11 janvier, E 1004 1/350/↩
- 5
- Non reproduit.↩
- 6
- Le 25 janvier, le Conseil fédéral accepte cette proposition du Département de l’Economie publique et le projet de note annexé (non reproduit) (PVCF no 127 du 25 janvier, E 1004 1/350). Le 6 mars suivant, constatant l’échec des négociations, le gouvernement prend acte avec regret que le traité sur la broderie a perdu sa validité à compter du 1er mars, à l’exception des articles 1,2 et 6 qui restent en vigueur pour la durée primitive du contrat (PVCF no 401 du 6 mars, E 1004 1/351). Les tentatives autrichiennes de reprendre les négociations l’année suivante se heurtent à une réponse négative de Berne (PVCF no 1096 du 29 juin 1936, E 1004 l/358j.↩