Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
22. Turquie
22.1. Traité de commerce et clearing
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 10, doc. 378
volume linkBern 1982
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001C#1000/1533#326* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(C)1000/1533 17 | |
Titre du dossier | Handelsvertrag mit der Türkei, II (1933–1937) | |
Référence archives | B.14.2.1 • Composant complémentaire: Türkei |
dodis.ch/45920
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Chef du Département politique, G. Motta1
In seinem Bericht vom 20. Dezember2 spricht Herr Minister Martin von seiner Reise nach Rom, wo er mit der türkischen Delegation Handelsvertragsverhandlungen zu führen habe. Sie haben im Anschluss an diese Ausführungen von Herrn Minister Martin die Frage aufgeworfen, warum der schweizerische Gesandte in der Türkei die Vertragsverhandlungen in Rom zu führen beabsichtige. Wir gestatten uns, Ihnen über diesen Punkt folgende Aufklärung zu geben.
Herr Minister Martin führt seit Monaten auf Grund unserer Weisungen die Handelsvertragsverhandlungen mit der türkischen Regierung in Ankara. Die für solche Verhandlungen zuständige türkische Delegation musste nun, wie schon seit langer Zeit in Aussicht genommen, in der zweiten Hälfte Dezember ds. Js. nach Rom reisen, wo Handelsvertrags- und Clearingverhandlungen von voraussichtlich langer Dauer zwischen Italien und der Türkei stattfinden sollen.
Da wir an der Einrichtung eines Clearingverkehrs mit der Türkei kein Interesse haben, so lehnten wir ein bezügliches türkisches Begehren mehrfach ab. Schliesslich erklärte die türkische Regierung, dass sie einen Handelsvertrag mit uns überhaupt nur unter der Bedingung schliessen werde, dass wir sofort ein Clearingabkommen mit ihr treffen. Um noch etwas Zeit für den Abschluss des letztem zu geben, wurde ein provisorischer Handelsvertrag3 vereinbart, der jedoch bei weitem nicht alle von uns gewünschten Begehren berücksichtigt.
Wir hatten daraufhin der türkischen Regierung durch Herrn Martin mitteilen lassen, dass wir bereit wären, mit ihr ein Clearingabkommen in der Schweiz zu verhandeln, wenn ihr an dem sofortigen Abschlüsse eines derartigen Abkommens so sehr gelegen sei. Nachdem die türkische Delegation ohnehin nach Rom reise, dürften wir ihr auch zumuten, sich nach Bern zu begeben, um mit uns dieses Abkommen zu verhandeln.
Herr Minister Martin telegraphierte uns daraufhin, dass die türkische Delegation geneigt sei, mit uns in der Schweiz zu verhandeln und zu diesem Zwecke in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr nach Bern kommen würde. Da uns für die Handelsvertragsverhandlungen der von der türkischen Delegation gewählte Zeitpunkt in keiner Hinsicht genehm war, wir aber anderseits die Herreise derselben nicht verhindern wollten, sandten wir unter dem 19. Dezember an Herrn Minister Martin das beiliegende Telegramm4. Sie wollen demselben entnehmen, dass wir geneigt waren, den Clearingvertrag in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr mit der Türkei zu verhandeln und abzuschliessen5, dass jedoch die Handelsvertragsverhandlungen erst im Januar stattfinden könnten. In der Annahme, dass die türkische Delegation ihren Aufenthalt in Bern nicht über die Feiertage verlängern würde, ersuchten wir Herrn Minister Martin, sich im Januar nach Rom zu begeben, um dortselbst die eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen zu führen.
Diesbezüglich müssen wir nämlich bemerken, dass wir auf die Weiterführung und Beendigung dieser Verhandlungen durch Herrn Martin das grösste Gewicht gelegt haben. Herr Martin hat diese Verhandlungen seit Monaten geführt, er kennt die einschlägige türkische Gesetzgebung ganz genau und ist auch mit der Mentalität und den Methoden der türkischen Delegation genau vertraut. Wenn die Handelsvertragsverhandlungen in Bern stattgefunden hätten, so war es die feste Absicht des Leiters unserer Handelsabteilung, Herrn Martin nach Bern zu berufen. Nachdem wir vermuten mussten, dass die Verhandlungen in Rom beendigt würden, haben wir daher durch das beiliegende Telegramm Herrn Martin angewiesen, sich im geeigneten Zeitpunkt nach Rom zu begeben. Der von ihm angedeutete Reiseplan entspricht daher den genauen Weisungen, die er von unserem Departement erhalten hat.
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