Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.2. Relations financières
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 295
volume linkBern 1982
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001C#1000/1533#3614* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(C)1000/1533 147 | |
Dossiertitel | Verhandlungen u. Erörterungen betr. ein Kreditabkommen zwischen deutschen Schuldnern u. deren Gläubigern, Transfermoratorium I, II (1932–1933) | |
Aktenzeichen Archiv | C.42.45.a • Zusatzkomponente: Deutschland |
dodis.ch/45837
Anwesend: Herr Bundespräsident Schulthess
Die Herren Minister de Stoutz, Dr. Feldscher, Polit. Dep.; Generaldirektor Jöhr, Legationsrat Vieli.
Herr Dr. Jöhrreferiert im Anschluss an die Besprechung vom 19. Juni3 über die seither geführten Unterhandlungen mit Reichsbankpräsident Schacht und den übrigen Bankenvertretern4. Er bemerkt einleitend, dass er seit der Sitzung vom 19. Juni auch die Vertreter der Klein- und Lokalbanken zu den Besprechungen des Komitees Deutschland der Bankiervereinigung eingeladen habe. Herr Gut vom Bankhaus Schoop, Reiff & Co.5 sei in London gewesen und von ihm jeweils nach den Besprechungen mit der deutschen Delegation orientiert worden.
Ehe Herr Jöhr sich nach London begab, fuhr er nach Berlin, wo er mit Herrn Schacht eine 21 /2stündige Unterredung hatte. Er unterbreitete Herrn Schacht den Vorschlag, einen bestimmten Prozentsatz der Zinsen der langfristigen Anleihen, z.B. 4%, zu transferieren und den Rest in die Konversionskasse6 in Deutschland einzubezahlen, wobei aber der ursprüngliche Schuldner seine Haftbarkeit beibehalten würde. Herr Schacht zeigte sich diesem Vorschläge geneigt, ohne allerdings irgendwie auf den zu transferierenden Prozentsatz einzutreten. Er stellte auch eine entgegenkommende Behandlung unserer speziellen Wünsche in Aussicht, so für die Zahlungen unserer Stromlieferungen, die Beteiligungsüberweisungen der Elektrizitätsgesellschaften usw. - Auch die eventuelle Einrichtung eines Teilclearings für die nicht transferierten Zinsen wurde von Schacht nicht ohne weiteres abgelehnt. Er erklärte allerdings, dass diesbezüglich eine Besprechung mit Herrn Hugenberg notwendig sei.
Herr Jöhr begab sich dann zu Herrn Hugenberg, der jedoch in seinen Erklärungen sehr unbestimmt war. Er fühlte sich schon in jenem Moment in seiner Stellung sehr wenig sicher. Herr Jöhr sprach daher mit den beiden eventuell als Nachfolger Hugenbergs in Betracht kommenden Staatssekretären7, besonders mit Herrn Wagener. Der Letztere billigte den oben angedeuteten Vorschlag ebenfalls. Auch hielt er eine Transferierung der Zinsen auf der Basis von 4% für durchaus angebracht.
Von Berlin reiste Herr Jöhr nach London, wo zunächst Besprechungen mit den Holländern und Schweden geführt wurden, die allerdings kein positives Resultat ergaben. Die Holländer und die Schweden lehnten eine Transferierung auf der festen Basis von 4% der Zinsen ab, weil sie darin ein Präjudiz für die von Deutschland sicher zu erwartenden Bestrebungen auf eine Reduktion des Zinsfusses erblickten. Aus diesem Grunde ziehen die Holländer und die Schweden eine Transferierung von 50% oder 75% des Zinsbetrages einer festen Fixierung des Zinssatzes vor.
Es kamen dann die Verhandlungen der gesamten Gläubigervertreter mit Schacht. Dieser wollte niemals eine feste Ziffer für die transferierbaren Zinsen nennen. Er liess sich nur auf die Erklärung ein, dass ein gewisser Teil der Zinsen transferiert würde, während für den Rest sog. Scrips auf die Konversionskasse ausgestellt würden. Diese Scrips sollten nach der Meinung Schachts auf Mark lauten; unter keinen Umständen wollte er sich einverstanden erklären, die Scrips in der ursprünglichen Valuta der Schuldverpflichtung auszustellen. Zu einer Einigung in dieser Frage kam man nicht. Immerhin wurde dann ein gemeinsames Communiqué veröffentlicht.
Es folgte dann eine Besprechung mit Herrn Minister Stucki und Herrn Schacht, welcher schweizerischerseits auch Herr Jöhr und deutscherseits Unterstaatssekretär Bang und Ministerialrat Ritter beiwohnten. Herr Stucki verlangte mit Nachdruck eine differentielle Behandlung der Schweiz, die sich durch die deutschschweizerischen Handelsbeziehungen rechtfertigt. Herr Schacht erklärte, dass die Amerikaner sich sehr energisch dagegen ausgesprochen hätten. Deutschland hat Bedenken, gegen den Willen der Amerikaner der Schweiz eine differentielle Behandlung angedeihen zu lassen, weil eine Sequestrierung der deutschen Schiffe in New York und der deutschen Guthaben in Amerika befürchtet wird. Schacht wäre jedoch einverstanden mit einem Vorschläge Jöhrs, wonach in der Schweiz eine spezielle Organisation für die sofortige Teilverwendung der Scrips eingerichtet würde. Diese Spezial-Regelung müsste natürlich streng geheim gehalten werden. Danach würden zu den 50% der Zinsen, deren Transferierung Deutschland ohnehin vornimmt, noch etwa 40% von dem verbleibenden Rest mit Hilfe von deutschen Importen in die Schweiz verwertet. Herr Schacht wollte dies mit zusätzlichen Importen durchführen, wogegen Herr Stucki unverzüglich Einspruch erhob. Der dann noch verbleibende Rest hätte die Aussicht auf eine spätere Auszahlung durch die Konversionskasse.Herr Bundespräsident Schulthesshält zunächst die Geheimhaltung der Spezial-Organisation für ganz unmöglich. Das kann allerdings der Schweiz auch völlig gleichgültig sein, da sie sich um die Amerikaner nicht zu kümmern hat. Immerhin findet er ein offenes Vorgehen unter solchen Umständen für viel richtiger.Herr Bundespräsident Schulthess hat auch mit Herrn Stucki telephoniert und ist mit diesem der Ansicht, dass man von Deutschland doch etwas mehr hätte erreichen können. Er macht kein Hehl daraus, dass hier schwerwiegende schweizerische Interessen auf dem Spiele stehen, welche eventuell doch dazu führen könnten, dass wir gewisse Massnahmen gegenüber Deutschland ergreifen müssen. Auf Grund seiner telephonischen Besprechung mit Herrn Stucki ist dann ein Communiqué der Depechenagentur übergeben worden, welches in den heute Mittag zur Ausgabe gelangenden Zeitungen erscheinen und worin erklärt wird, dass man mit eventuellen Massnahmen gegen Deutschland zuwarten wolle, bis die von Schacht in Aussicht gestellte Angabe über die Transferquote vorliegt.Herr Bundespräsident Schulthessschliesst die Besprechung, indem er bemerkt, dass nunmehr zunächst die Erklärung Schachts, d.h. der deutschen Regierung, vom 1. Juli abzuwarten sei, wobei schweizerischerseits der endgültige Entscheid über die eventuell zu treffenden Massnahmen erfolgen muss. Immerhin macht er alle Vorbehalte mit Bezug auf die von Herrn Jöhr vorgeschlagene Teillösung und bemerkt ausdrücklich, dass die Verantwortung für dieselbe von den Vertretern der privaten Gläubiger, d.h. also vom Komitee Deutschland, übernommen werden müsste.
- 1
- Non signé.↩
- 2
- (Copie): E 2001 (C) 3/147.↩
- 3
- Cf. procès-verbal de cette conférence, à laquelle avaient participé aussi les conseillers fédéraux Schulthess et Motta, in E 7110 1/45.↩
- 4
- Cf. no 289. Sur ces négociations avec Schacht cf. aussi le rapport préparé par H. Koenig, directeur de la Renten-Anstalt, du 23 juin, non reproduit.↩
- 5
- Cf. no 283, n. 15.↩
- 6
- Cf. no 286, n. 6.↩
- 7
- Le 27 juin Hugenberg avait abandonné son porte-feuille de Ministre de l’Economie et de l’Agriculture. Il allait être remplacé par K. Schmitt.↩
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