Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Autriche
2.4. Accord austro-suisse sur l’industrie de la broderie dans le Vorarlberg
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 202
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1535#928* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1535 87 | |
Dossier title | Participation financière de la Suisse à l'emprunt autrichien 1932 (1932–1934) | |
File reference archive | B.56.07.07.5 |
dodis.ch/45744
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Chef du Département politique, G. Motta1
Wie Sie wissen, haben wir schon wiederholt gewisse Bedenken über die Beteiligung der Schweiz an der österreichischen Anleihe geäussert2. Wir wollen in diesem Schreiben darauf nicht zurückkommen. Dagegen sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes aufmerksam zu machen:
1. Im Aufträge des Bundesrates haben wir die österreichische Regierung eingeladen, dafür besorgt zu sein, dass das Haager Übereinkommen über den Musterschutz3 endlich ratifiziert werde. Diese Ratifikation ist von höchster Bedeutung, da die Vorarlberger Sticker die sanktgallischen Muster kopieren. Wir haben sie sodann weiter eingeladen, in Verhandlungen über ein Stichpreisabkommen und über die Arbeitsdauer in der Stickerei einzutreten, und sie endlich gebeten, es möchte das im schweizerisch-österreichischen Handelsvertrag vom 6. Januar 1926 festgesetzte Vorarlberger Schnittwarenkontingent4 ausser Kraft gesetzt werden.
2. Inzwischen traten dann die Ereignisse im Rheintal ein, die Sie kennen5. Die Beilegung des Konfliktes wurde dadurch ermöglicht, dass über die erwähnten Punkte Verhandlungen mit Österreich in Aussicht gestellt wurden. Unter dieser Bedingung verzichteten die Exporteure für einmal auf die Ausübung des Veredlungsverkehrs.
3. Wir haben uns sofort mit Herrn Schüller6 in Verbindung gesetzt, und dieser hat zu offiziösen Verhandlungen Hand geboten, die zwischen Regierungsrat Dr.Karrer von der Vorarlberger Handelskammer und Nationalrat Pfister7 für die Schweiz geführt werden sollen. Wir entnehmen einem Bericht des Herrn Nationalrats Pfister, dass sich beide Unterhändler auf folgendes Procedere geeinigt haben:
a) Aus der Gruppe der Exporteure und der Lohnsticker werden beidseitig je zwei Fachexperten bestellt und diesen gleichzeitig noch schweizerischerseits als neutraler Experte Herr Epper von der Stickerei-Treuhand-Genossenschaft und im Vorarlberg Herr Hämmerle, Chef der Stickereikontrolle in Vorarlberg, beigegeben.
b) Eine erste Sitzung der beiden Delegationen ist auf nächsten Samstag, den 29. Oktober, in St. Gallen angesetzt.
c) Als erster Verhandlungspunkt wird der Musterschutz in Angriff genommen, wobei ich Herrn Dr. Karrer bereits erklärte, dass es sich nach unserer schweizerischen Auffassung hier ausdrücklich um den Beitritt der österreichischen Regierung zum Haager Abkommen betr. internationalen Musterschutz handle.
d) Als zweites Verhandlungsthema ist dann auf Grund der bereits durch die beiden sub. a) aufgeführten neutralen Fachexperten geleisteten gründlichen Vorarbeiten die Regelung der Stichpreisfrage in Aussicht genommen.
e) Die Regelung einheitlicher Arbeitszeit der beiden Stickereigebiete stellen wir in gegenseitigem Einvernehmen, im Hinblick auf den gegenwärtigen sehr schlechten Beschäftigungsgrad auf beiden Seiten des Rheines, noch etwas in den Hintergrund.
4. Wir brauchen nicht darauf hinzuweisen, welche Wichtigkeit im Stickereigebiet diesen Verhandlungen beigemessen wird und mit welcher fieberhaften Aufmerksamkeit diese verfolgt werden. Man hat es in St. Gallen von Anfang an als selbstverständlich betrachtet, dass die Schweiz einen Beschluss über die Beteiligung am österreichischen Anleihen nicht fasse, bevor ein befriedigendes Abkommen über Musterschutz, Stichpreis und Arbeitszeit erreicht sei. Diese Ansicht wird in einem Schreiben, das der Regierungsrat von St. Gallen an den Bundesrat richtete, und in einem solchen des Kaufmännischen Direktoriums an unser Departement noch besonders unterstrichen. Wir legen Kopien der beiden Eingaben bei8. Schliesslich verweisen wir auch noch darauf, dass der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins bereits am 2. September an den Chef des Finanzdepartements ein Schreiben gerichtet hat, in dem eine Reihe wirtschaftlicher Bedingungen angeregt werden9.
5. So wie die Dinge heute stehen, erscheint es uns, abgesehen von allen ändern Einwendungen, als absolut ausgeschlossen, dass der Bundesrat eine Teilnahme an der österreichischen Anleihe, wenn dies auch unter Ratifikationsvorbehalt durch die Bundesversammlung geschieht, beschliessen könnte, ohne dass zuvor ein befriedigendes Abkommen über Musterschutz, Stichpreis, Arbeitsdauer usw. mit Österreich zustande gekommen ist. Wir gäben damit einen Trumpf aus der Hand, und in der ganzen Ostschweiz würde man einen Beteiligungsbeschluss direkt als einen Schuss in den Rücken der Stickerei betrachten; das parlamentarische Schicksal der Vorlage wäre sowieso besiegelt. Wir überschätzen die Bedeutung unseres Beteiligungsbeschlusses für die schwebenden Verhandlungen nicht, halten aber dafür, dass ihm immerhin eine erhebliche Bedeutung zukommt und dass demgemäss eine Verschiebung bis nach den Verhandlungen mit Österreich sich aufdrängt.
Wir sind genötigt, in der morgigen Bundesratssitzung diesen Antrag zu stellen, und wollten nicht verfehlen, Ihnen dies schon vorher mitzuteilen.
- 1
- Lettre: E 2001 (C)5/87. Beteiligung an der österreichischen Anleihe.↩
- 2
- Cf no 172.↩
- 3
- Arrangement du 6 novembre 1925 concernant le dépôt des dessins ou modèles industriels.↩
- 4
- Cf. DDS vol.9, no 136, dodis.ch/45153.↩
- 5
- Sur la crise qui sévit dans l’industrie suisse de la broderie et notamment sur la concurrence du Vorarlberg, cf. Message du Conseil fédéral concernant une aide aux brodeurs-façonniers sur machine à navette, du 3 novembre 1932 (FF, 1932, II, pp. 732-751). Par arrêté du 23 décembre 1932, la Confédération met à disposition de la Caisse de crise des brodeurs-façonniers suisses sur machine à navette et de la Société coopérative fiduciaire de la broderie des subventions pour un total de 2,5 millions de francs (R O,1932, vol. 48, pp. 856-858). Le 7 octobre, les brodeurs du Rheintal occupent les ponts qui relient le Vorarlberg à la Suisse à Au, Wittnau, Diepoldsau, Kriefern et Montligen. Ils se retirent l’après-midi, sur la promesse des autorités saint-galloises d’intervenir auprès du Chef du Département fédéral de l’Economie publique pour que la Suisse ferme la frontière pendant une semaine.↩
- 6
- R. Schüller, Chef de section à l’Office du Chancelier fédéral autrichien.↩
- 7
- B. Pfister, Conseiller national de Saint-Gall. 7, Non reproduit.↩
- 8
- Non reproduit.↩
- 9
- Non retrouvé.↩
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