Conférence de Stresa
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 10, doc. 196
volume linkBern 1982
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1001#1000/6#58* | |
Titre du dossier | Anträge des Eidg. Politischen Departementes August - Dezember 1932 (1932–1932) | |
Référence archives | 1.2 |
dodis.ch/45738 Proposition du Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Conseil fédéral12
[...]3 In der Generaldebatte habe ich die Stellungnahme der Schweiz kurz wie folgt umschrieben:
Unser Land hat ein nicht unbeträchtliches Interesse daran, zur Sanierung von Osteuropa beizutragen, dies sowohl um die gegenwärtigen, gänzlich unerfreulichen Handelsbeziehungen zu beleben, wie auch um als Gläubiger zu seinen Guthaben zu kommen. Was die vom Agrarblock vorgeschlagenen Hilfsmassnahmen anbelangt, so behandeln sie das Problem Osteuropa zu sehr losgelöst von der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Situation Europas und der Welt.
Was das Comité économique4 in seinem letzten Bericht zur wirtschaftlichen Lage im allgemeinen gesagt hat, dass nämlich eine multilaterale Regelung der Handelsbeziehungen solange keinerlei Aussicht auf Erfolg biete, als in den finanziellen und monetären Verhältnissen die heutigen gewaltigen Differenzen und Störungen weiterbestünden, gelte auch für die vorliegende Spezialfrage. So könnten wir nicht daran denken, uns auf multilateralem Boden mit den Ländern Osteuropas über Zollherabsetzungen und Abschaffung von Einfuhrbeschränkungen zu verständigen, während die für unsern Export ganz besonders hemmenden Faktoren, wie Entwertung der Währungen oder eingehende Devisenbewirtschaftung, fortbestünden. Bevor man also an die Verwirklichung solcher Postulate denke, muss, ähnlich wie in der Inflationsperiode der Nachkriegszeit, durch Regelung der monetären und Finanzverhältnisse die nötige Grundlage für handelspolitische Aktionen erst geschaffen werden. Unsere Handelsbilanzen mit den Oststaaten sind heute ausnahmslos passiv5, d.h. wir importieren, von allen zusammen und von jedem einzelnen, bedeutend mehr, als wir exportieren. Bei der allgemeinen Situation unseres Landes, das einen ungeheuern Exportausfall aufweist, der durch keine ändern Erträgnisse der Zahlungsbilanz mehr gedeckt wird, lässt sich dieser Zustand nur dann aufrechterhalten, wenn die Ostländer die Überschüsse ihrer Handelsbilanzen mit uns in erster Linie und hauptsächlich zur Abtragung unserer Forderungen an sie verwenden. Wir können unmöglich die Opfer dieser passiven Bilanzen weiter auf uns nehmen, damit finanzielle Leistungen an Staaten gemacht werden, welche die Abnahme von Waren verweigern. Was speziell die Frage der Zollpräferenzen anbelangt, so sind wir schon deshalb nicht in der Lage, solche einzuräumen, weil wir auf Getreide gar keine Zölle besitzen. Dagegen sei nicht ausgeschlossen, dass auf dem Gebiete der Einfuhrkontingentierung besondere Leistungen zugunsten des osteuropäischen Getreides gemacht werden könnten, falls solche Opfer, namentlich wenn sie noch mit der Einräumung von höhern Preisen als den Weltmarktpreisen verbunden sind, durch entsprechende, unsern Export oder unsere Finanz interessierende Gegenleistungen gerechtfertigt werden. In dieser Hinsicht muss betont werden, dass öffentliche Meinung und Parlamente im allgemeinen für Schlagworte wie «Hebung der Kaufkraft der Agrarstaaten Osteuropas» nicht viel Verständnis aufbringen. Die Gegenleistungen müssen deshalb in konkrete Form gebracht werden, und da bezweifle ich sehr, ob der multilaterale Weg angesichts der von Land zu Land so verschiedenartigen Verhältnisse der richtige sei. Ich würde es vorziehen, die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit jedem dieser Länder separat zu ordnen, wobei, wenn andere Staaten Westeuropas das Gleiche tun, eine gewisse Koordination dieser bilateralen Verhandlungen und Verträge durchaus möglich und sogar erwünscht ist.
Ich habe im übrigen darauf hingewiesen, dass wir auf diesem bilateralen Wege bereits verschiedene Abmachungen mit Oststaaten getroffen haben, durch Abschluss von Verträgen mit Polen, der Tschechoslowakei, Bulgarien, Jugoslawien und Ungarn. Ich habe, ohne letzteres Land zu nennen, über die betrübenden Erfahrungen mit dem ungarischen Weizengeschäft berichtet und zum Schlüsse - insbesondere gegenüber der sehr oberflächlichen und banalen Rede des englischen Vertreters - die für gewisse Länder bestehende Notwendigkeit, Einfuhrbeschränkungen aufrechtzuerhalten, Clearingverträge abzuschliessen und eine gewisse «Kompensationspolitik» zu betreiben, nachdrücklich dargetan.Die Konferenz hat naturgemäss zwei Hauptkommissionen gebildet, eine zur Besprechung der finanziellen und monetären Fragen, die andere zur Diskussion der wirtschaftlichen Probleme. Zum Präsidenten der Finanzkommission wurde Herr Prof. Bachmann6 ernannt, welcher sicherlich auf Wunsch gerne bereit ist, über deren Arbeiten eingehenden Bericht zu erstatten. Ich habe an den Beratungen der wirtschaftlichen Kommission teilgenommen und behandle deshalb im folgenden insbesondere die dort erörterten Fragen:
Wie leicht voraus gesehen werden konnte, hat sich das ganze dominierende Interesse der Wirtschaftkommission auf die Fragen der Getreidepräferenzen, die schon in Lausanne den Titel «Getreiderevalorisierung» erhalten hatten7, konzentriert. Die Verkäuferstaaten wurden eingeladen, über diejenigen Getreidemengen, die nach ihrer Ansicht dieses Jahr und nächstes Jahr durch besondere Leistungen der Käuferländer «revalorisiert» werden sollen, genaue Angaben zu machen. Es hat sich dabei herausgestellt, dass im laufenden Jahr für Weizen in Osteuropa überhaupt - infolge der schlechten Ernte - gar keine Mengen zum Export disponibel sind. Dagegen sind die Ernten an Mais, Hafer und Gerste sehr reichlich ausgefallen, und es stellt sich die Frage der Abnahme durch Westeuropa praktisch vor allem aus für diese Getreidearten. Die Exportüberschüsse wurden für die einzelnen Produktionsländer festgestellt.[...]8Die Diskussion über das Revalorisationsprojekt der Konferenz von Stresa wird in der nächsten Session des «Comité d’étude pour l’union européenne» weitergehen. Welche Stellung hat die schweizerische Delegation dabei einzunehmen? Meines Erachtens wird voraussichtlich das ganze Projekt an seinen innern Widersprüchen, an seinen zahlreichen Lücken und an den unüberbrückbaren Interessegegensätzen zum Scheitern verurteilt sein. Ich halte es für zweckmässig, wenn sich die schweizerische Delegation, wie in Stresa, eine gewisse Reserve auferlegt und den Streit über die Hauptfragen vor allem den ändern überlässt. Sollten wider alles Erwarten die bestehenden ungeheuern Schwierigkeiten überwunden werden können und deshalb eine positive Stellungnahme erforderlich sein, so wäre sie wie folgt zu umschreiben:
1. Die Schweiz steht auf dem Standpunkt, dass, wie die finanziellen und monetären Fragen, auch die handelspolitischen Probleme kaum auf multilateralem Wege gelöst werden können. Was die Finanzkommission von Stresa mit Bezug auf das Verhältnis zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern hervorgehoben hat, dass nämlich, infolge der grossen Verschiedenartigkeit dieser Dinge, eine bilaterale Regelung am meisten Aussicht auf Erfolg verspreche, das gilt auch für die eigentlichen Revalorisationsfragen. Der einzelne Käufer- bzw. Gläubigerstaat soll seine Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit den einzelnen Lieferanten- und Schuldnerländern bilateral zu regeln suchen und selber entscheiden, inwieweit er helfen kann und helfen will und ob diese Hilfe durch angemessene Gegenleistungen honoriert wird.
2. Einer gewissen Koordination der bilateralen Abmachungen, bestimmt, wenn möglich, die ganzen Getreideüberschüsse Ost- und Südeuropas zu erfassen und dadurch die Wirksamkeit der bilateralen Verträge auf die Getreidepreise bei den Produktionsländern sicherzustellen, widersetzt sich die Schweiz nicht. Sie kann aber einem allfälligen Vollzugsorgan nur beratende, nicht aber entscheidende Befugnis einräumen.
3. Die Schweiz ist bereit, möglichst grosse Quantitäten an Osteuropa-Getreide abzunehmen; die Einräumung bezüglicher Kontingente, die Statuierung allfälliger Bezugsverpflichtungen und die allfällige Bezahlung eines Überpreises macht sie im einzelnen Fall von den ihren handelspolitischen oder finanziellen Interessen dienenden Gegenleistungen abhängig.
4. Barbeiträge zum Zwecke der Revalorisierung des Ostgetreides aufzubringen, ist die Schweiz nicht in der Lage.
5. Ob die Schweiz finanzielle Beiträge zum Zwecke der Währungsstabilisierung in Osteuropa leisten kann, wird erst dann beurteilt werden können, wenn bestimmte Projekte vorliegen und insbesondere eine Sicherheit dafür besteht, dass als unmittelbare Folge einer derartigen Aktion auf die Dauer die heutigen Währungen stabilisiert und die bestehenden Einschränkungen im Zahlungsverkehr vollkommen aufgehoben werden.Abgesehen vom behandelten Projekt über die Getreiderevalorisierung haben die Arbeiten von Stresa keine Resultate gezeitigt, auf die näher einzutreten sich der Mühe lohnen würde. Der wirtschaftliche Bericht enthält die gleichen Ausführungen und Empfehlungen, die in allen wirtschaftlichen Konferenzen der letzten Jahre immer wieder aufgestellt worden sind, und behandelt daneben, im Sinne eines Kommentars, das Revalorisationsprojekt. Der Bericht der Finanzkommission liegt zur Stunde in seiner endgültigen Fassung überhaupt noch nicht vor. Es ist überaus charakteristisch für die Ernsthaftigkeit der ganzen Arbeit von Stresa und namentlich auch für die Konferenzleitung, dass in der Schlusssitzung ein finanzieller Bericht genehmigt worden ist, welcher weder von der Finanzkommission akzeptiert war noch den Konferenzteilnehmern überhaupt vorlag! Soweit es sich nach frühem Fassungen beurteilen lässt, enthält der Bericht ein sehr interessantes Material, die üblichen guten Ratschläge an die Schuldnerstaaten, Wünsche betreffend die möglichst rasche Beseitigung der Währungsdifferenzen und der Devisenbewirtschaftungsvorschriften und die erfreuliche Konstatierung, dass die Verhältnisse zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern so verschiedenartig sind, dass sie in der Hauptsache nicht generell, sondern nur bilateral geordnet werden können.9
- 1
- Il s'agit d’un rapport du Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki, délégué par le Conseil fédéral à la conférence de Stresa avec le Président du Directoire de la Banque nationale, G. Bachmann. Conformément à la résolution IV de la conférence de Lausanne du 9 juillet 1932, le président de la conférence, G. Bonnet a demandé aux Etats participants un exposé préliminaire succinct sur les mesures qu’ils proposaient pour la restauration économique et financière des Etats de l’Europe centrale et orientale. Consulté par le Chef du Département politique, le Département de l’Economie publique estime impossible de fournir l’exposé demandé avant la conférence: [...] Der Beschluss, diese schon so oft innerhalb und ausserhalb des Völkerbundes diskutierten Fragen einem neuen Komitee zu unterbreiten, ist ohne Mitwirkung und ohne Befragung der Schweiz erfolgt. Wir zweifeln an der Möglichkeit, diese ungeheuer schwierigen Fragen, die auch eine Reihe äusserst heikler politischer Probleme berühren, durch ein neues Komitee einer Lösung entgegenzuführen, nachdem es bekanntlich bis jetzt nicht einmal gelungen ist, die Interessenten selber, die Donaustaaten, zu einer einheitlichen Stellungnahme zu vereinigen. Wenn es sich darum handelt, diesen Staaten auf irgendeinem Wege der Handelspolitik zu helfen, so wird wohl ohne weiteres die Schweiz zu denjenigen Ländern gehören, die zu diesem Zwecke gewisse Opfer zu übernehmen hätten. Wenn wir dies auch nicht ohne weiteres grundsätzlich ablehnen wollen, so ist es doch sicherlich nicht unsere Sache, uns heute schon zu diesen Fragen zu äussern und bestimmte Vorschläge zu machen. Die Aufgabe unserer Delegierten wird vielmehr darin bestehen müssen, zu vernehmen und darüber zu berichten, was die Initianten der Konferenz, bzw. die Staaten, denen geholfen werden soll, vorschlagen, um dann nach näherer Prüfung dieser Vorschläge zu erklären, ob und unter welchen eventuellen Bedingungen die Schweiz zustimmen könne. [...] (E 2001 (C) 5/90, Lettre du Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Chef du Département politique, G. Motta, du 18 août 1932.)↩
- 2
- E 1001 1, EPD, 1.8.-31.12.1932.↩
- 3
- Dans les deux premières parties de son rapport, le Directeur de la Division du Commerce rappelle le programme de revendications élaboré notamment lors de la conférence de Varsovie, en juillet 1932, par les Etats formant le bloc agraire, essentiellement la Hongrie, la Roumanie et la Yougoslavie, ainsi que la Bulgarie, la Pologne, la Tchécoslovaquie, l’Estonie et la Lithuanie. Il souligne les divergences de situation et d’intérêts entre ces pays, divergences que l’on retrouve entre les pays importateurs de céréales.↩
- 4
- De la Commission d’étude pour l’Union européenne.↩
- 5
- Cf. RG, 1932, pp.599ss.↩
- 6
- Président du Directoire de la Banque nationale.↩
- 7
- Cf. n. 1.↩
- 8
- Le rapport examine ensuite la position des différentes délégations et passe en revue les articles du projet de revalorisation.↩
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