Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
14. Hongrie
14.2. Clearing
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 10, doc. 158
volume linkBern 1982
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#524* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 129 | |
Titolo dossier | Mitgeteilt, Notizen, Verbalnote (1932–1933) | |
Riferimento archivio | 8.9.1 • Componente aggiuntiva: Ungarn |
dodis.ch/45700
Konferenz zur Festsetzung der Instruktionen an die Delegierten für die Verhandlungen mit Österreich3 über die Liquidierung des Devisenabkommens und für die Verhandlungen mit Ungarnüber die Neugestaltung des Clearingverkehrs.Anwesend: Herr Bundesrat Schulthess, Herr Präsident Prof. Dt. Bachmann, Herr Nationalrat Dr. Wetter, Herr Direktor Stucki, Herr Direktor Schnorf, von der Schweizerischen Nationalbank.
Die Sitzung beginnt um 14 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Bundesrat Schulthess, welcher Herrn Prof. Bachmann von der Schweizerischen Nationalbank einlädt, über die gegenwärtige Situation im Clearingverkehr zu referieren. f.J4
II. Ungarn
Der Verteilungsschlüssel im Clearingverkehr mit Ungarn5 muss unbedingt auf Vs festgesetzt werden. Damit Ungarn dies zugesteht, verlangt es jedoch gewisse Zusicherungen für seine Ausfuhr in die Schweiz, welche in letzter Zeit stark gesunken ist.
Diese Einfuhren könnten am besten durch grössere Getreideeinkäufe in Ungarn behoben werden.
Herr Bundesrat Schulthessbemerkt, dass, wenn wir mit Getreide etwas versuchen wollen, der Bundesrat in aller Stille eines Tages Kontingente beschliessen müsse. Dies wäre die einzige Lösung. Es entspinnt sich hierauf eine Diskussion über die Getreidepreise.
Schwierig ist auch die Frage der Vieheinfuhr. Eine Garantie für ein bestimmtes Quantum zu geben, ist gänzlich unmöglich. Die Vorbehalte betreffend die Viehseuchenpolizei müssen unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Doch können und wollen wir etwas tun, um die Vieheinfuhr zu heben. Wir werden bedeutend mehr Ochsen zulassen, wobei immerhin an die Rückwirkungen zu denken ist. Die bevorstehende Milchpreissenkung wird zweifelsohne ein erheblich verstärktes Viehangebot zur Folge haben, was notwendigerweise den Import von ausländischem Vieh nicht mehr so vorteilhaft erscheinen lassen wird.
Sicher ist auf jeden Fall, dass über die Vieheinfuhr nichts in das Abkommen mit Ungarn hineinkommen darf und dass hierüber auch keine Publikation erfolgen kann. Nicht nur aus internen Gründen, sondern, wie Herr Direktor Stucki bemerkt, auch wegen der Rückwirkung auf die ändern Länder, wie z.B. Italien6, müssen solche Versprechungen an Ungarn streng geheimgehalten werden. Herr Bundesrat Schulthess ist aber bereit, unter der Hand Weisung zu erteilen, dass die Importeure in Ungarn kaufen. Eine bezügliche Zusicherung an die ungarische Regierung unter Hinweis darauf, dass wir selbst ja alles Interesse haben, die ungarische Einfuhr zu heben, sollte den Budapester Behörden denn doch genügen.
Herr Dr. Flückigervom Veterinäramt, von Herrn Bundesrat Schulthess zur Besprechung geladen, referiert über die Möglichkeiten der Einfuhr von ungarischem Vieh.
An Schafen können wir 60 Waggons pro Woche einführen, wobei diese Einfuhr bis in die zweite Hälfte Juli aufrechterhalten werden kann. In jenem Zeitpunkt erfolgt ein starkes Angebot an inländischen Schafen, wodurch die Einfuhr notwendigerweise zurückgeht. Es macht dies immerhin bis Ende Juli monatlich 100000 Franken aus.
Pferde. Hier besteht ein Kontingent, das für dieses Jahr bereits zum Teil erschöpft ist. Auch sind die Bedürfnisse verschieden, sodass stets auch deutsche und irländische Pferde eingeführt werden mussten. Es wird aber Weisung erteilt, das verbleibende Kontingent hauptsächlich in Ungarn einzudecken, was monatlich 250-300000 Franken ausmacht.
Ochsen können monatlich maximal 25 Waggons eingeführt werden, was monatlich rund 900000 Franken ausmacht. Entsprechende Weisungen für diese Einfuhr, die in der zweiten Hälfte April in diesem Umfange einsetzen wird, sollen erteilt werden.
Herr Bundesrat Schulthesshat sich inzwischen noch mit der Getreideverwaltung in Verbindung gesetzt und von derselben erwirkt, dass im laufenden Jahr 5-600 Waggons ungarisches Getreide eingeführt werden. Aus der Statistik ergibt sich, dass im Jahre 1929 eine unvergleichlich grössere Menge Hartweizen aus Ungarn eingeführt wurde als in den Jahren 1930 und 1931. Der Grund hiefür liegt einzig in den Preisverhältnissen, wie Herr Stucki bemerkt, obwohl die Müller die Qualität des Weizens vorschützen. Auch nach Auffassung von Herrn Stucki ist die Kontingentierung das einzige Mittel, um die Müller zu zwingen, ungarischen Hartweizen einzuführen. Es entspinnt sich darüber eine längere Diskussion, wobei Herr Bachmann hervorhebt, dass er lieber erst nach Ungarn ginge, wenn die Getreidefrage abgeklärt wäre. Im Interesse des Clearings würde er einen Zwang für die ungarische Getreideeinführung sehr begrüssen.
Herr Bundesrat Schulthess hält einen solchen Zwang für möglich, wobei er jedoch als ganz besonders wichtig hervorhebt, dass jeder Müller gleichmässig behandelt und beliefert werde. Sonst verliert derjenige seine Kundschaft, der plötzlich mehr ungarisches Getreide vermahlen muss als sein Konkurrent. Um in dieser Beziehung Gewissheit zu schaffen, wäre die beste Lösung eine Getreideeinfuhrzentrale, die leichter zu schaffen wäre als die Butterzentrale, insofern als ein besonderer Bundesratsbeschluss genügt.
Man einigt sich dann darauf, dass die Delegation nach Abschluss der Verhandlungen in Wien auch nach Budapest geht, um auf Grund der vorstehenden Richtlinien mit Ungarn zu verhandeln. Die Gesandtschaft in Wien bzw. das Generalkonsulat in Budapest wird demgemäss verständigt werden.
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