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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 142
volume linkBern 1982
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001C#1000/1535#992* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(C)1000/1535 99 | |
Dossiertitel | Généralités (1932–1933) | |
Aktenzeichen Archiv | B.56.13.6.8.c |
dodis.ch/45684
Da das «Projet de convention»3 mit den dazugehörigen Berichten der Kommission und der Budgetexperten bis jetzt die einzige Vorlage für die Konferenz bildet, war es selbstverständlich, dass die Berichte des Politischen und des Militärdepartements sich auf diese ausschliesslich militärisch-technischen Vorlagen stützten und dass die Diskussion in der von Ihnen einberufenen Konferenz4 wesentlich auf diese sich bezog. Die Erörterung allgemeiner politischer Vorfragen, von denen ich einige in meinem Schreiben vom 29. Dezember. v.J. zu erwähnen mir erlaubt hatte, musste deshalb zurücktreten.
Nun hat aber die Besprechung vom 20./21.d. M.5 ergeben, dass die Schweiz im Sinne einer Rüstungsbeschränkung sozusagen nichts zu bieten hat, weil unsere allgemeine Wehrpflicht, welche die Zahl unserer ausgebildeten Reserven bestimmt, als eine feste Grösse zu betrachten ist, weil ferner unsere Ausbildungszeit bereits ein Minimum darstellt und weil hiedurch die Höhe des Militärbudgets im wesentlichen präjudiziert ist. Dazu kommt endlich, dass unser Neutralitätsstatus uns in bezug auf das Sicherheitsproblem stark beschränkt. Es ist auch allgemein die Ansicht zum Ausdruck gekommen, dass die Schweiz auf der Konferenz sich tunlichster Zurückhaltung befleissen solle.
Ich komme auf diese Ergebnisse der Konferenz - ganz abgesehen von der Stellungnahme, die der h. Bundesrat zu ihnen nehmen wird - nicht zurück, möchte mir aber doch erlauben, zwei Gedanken auszusprechen:
1. Die sog. Abrüstungsfrage interessiert die Schweiz nicht nur in bezug auf ihren eigenen Rüstungsstand und ihre spezielle militär-politische Lage gegenüber ihren Nachbarn, sondern ebensosehr im Hinblick auf die mittelbare Abhängigkeit unseres Landes von der allgemeinen internationalen Situation6. Ein Misserfolg der Konferenz kann, wegen dessen Rückwirkung auf den Zusammenhalt des Völkerbundes und die weitere Entwicklung der Rüstungen, mittelbare Folgen für uns haben, die kaum weniger schwerwiegend sein würden als eine unmittelbare Schwächung unserer Wehrkraft.
2. Wenn auch Zurückhaltung für einen kleinen Staat geboten ist, so besteht doch die Möglichkeit eines gewissen Einflusses durch ein Zusammengehen mit ändern Staaten, deren Interessen den unsrigen ähnlich sind, und überdies ist der persönliche Einfluss der Delegierten, ohne Rücksicht auf das politische Gewicht der von ihnen vertretenen Staaten, auf internationalen Konferenzen ein nicht zu unterschätzendes Moment. Das haben Sie persönlich selber zum Vorteil der Schweiz und des Völkerbundes gezeigt. Art und Mass der Mitwirkung ist eine Frage des politischen Taktes, aber Passivität und Schweigen ist auch eine, und zwar eine in ihren ferneren Wirkungen nicht immer ungefährliche Handlungsweise7.
Die politisch-juristischen Fragen, die mit dem Problem der Sicherheit Zusammenhängen, haben eine viel grössere Bedeutung auf der bevorstehenden Konferenz als in den Völkerbundsversammlungen, weil diese Konferenz, die bei den Kellog-Verhandlungen8 und an der Londoner Konferenz9 verpasste Gelegenheit bietet, - zwischen Völkerbundsstaaten und den Vereinigten Staaten zu einem für Völkerbundspakt und Kellog-Pakt gleicherweise vitalen Modus vivendi auf dem Gebiete der sog. Sanktionen zu gelangen. Wenn man die Erörterungen über die Möglichkeit eines Zusammenwirkens von Europa und Amerika zur Sicherung des Kellog-Paktes verfolgt, so zeigt sich, dass, wenn überhaupt etwas erreicht werden kann, eine Lösung nicht unähnlich der von der Schweiz 191910 für sich geforderten gefunden werden müsste. Ich darf Ihnen über die bescheidenen schweizerischen Versuche in den Jahren 1919 und 192011, den Beitritt Amerikas zum Völkerbund zu fördern, gelegentlich mündlich referieren. Die von unsern Völkerbundsgegnern so sehr verspottete differentielle Neutralität wäre eine viel vernünftigere, weil eher allgemein annehmbare Lösung gewesen als der noch von der Kriegspsychose beherrschte Art. XVI des Paktes12.
Von einer sog. Humanisierung des Krieges durch blosse Verbote halte ich nicht viel13; dagegen, und hier stimmen unsere militärischen Interessen völlig überein mit den humanitären und finanziellen - hätten wir ein Interesse daran, dass - in Anlehnung an die Abrüstungsforderungen der Friedenstraktate gegenüber den Zentralmächten - gewisse Waffengattungen verboten oder doch stark beschränkt und deren Herstellung oder Bereitstellung präventiv erschwert würden. In solcher Weise könnten besonders odiose Formen der Kriegsführung wie die Luftbombardemente eingeschränkt und durch positive Verbote mit einiger Aussicht auf Erfolg unterbunden werden.
Da Sie mir das Vertrauen bewiesen haben, mich in die Delegation zu ziehen, erachte ich es als meine erste Pflicht, Bedenken und Besorgnisse, die ich habe, Ihnen nicht zu verheimlichen. Nun kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass - unter Umständen - die Möglichkeit besteht, wir könnten in Genf in eine ähnliche Lage kommen wie 1907 im Haag14. Durch die von stärkster Zurückhaltung und Skeptizismus, vielleicht Indifferenz bestimmten damaligen Instruktionen war die schweizerische Delegation zu einer Haltung gezwungen, die uns weder die Sympathie der der Schweiz politisch am nächsten stehenden Staaten eintrug noch den Dank der gegenüber der Konferenz wesentlich negativ eingestellten Mächte, in deren Schlepptau zu sein wir ohne Not den Schein auf uns genommen hatten15.
Die Konferenzprogramme von 1907 und 1932 sind nicht sehr unähnlich; die politische Situation ist allerdings verschieden; in der Art, wie das Abrüstungsproblem, wenigstens äusserlich, behandelt wird, liegt ein Unterschied von mehr als einem Vierteljahrhundert. Was die Schweiz anbelangt, so ist der Unterschied ebenfalls gross. Die Einstellung der schweizerischen Politik zu den Fragen der internationalen Organisation und Friedenssicherung ist aus einer negativen zu einer positiven geworden. Die Delegation zur Abrüstungskonferenz hat den grossen Vorzug, vom Vorsteher des Politischen Departements selber geführt zu werden, und die geringe Entfernung zwischen Bern und dem Konferenzort gestattet eine leichte Einholung neuer oder spezieller Instruktionen. Nur ist es so, dass über die Haltung der Staaten, sowohl der meisten grossen Mächte als namentlich auch der uns politisch näher stehenden Mittel- und Kleinstaaten, m. W. sehr wenig oder nichts bekannt ist. Dies gilt insbesondere in bezug auf das, vielleicht bald eine überwiegende Bedeutung erlangende Sicherheitsproblem, das aus dem bereits erwähnten Grunde, sich nicht gleich wie an einer VölkerbundsverSammlung präsentiert und für das die Instruktionen zur letzten Versammlung nur vorläufig genügen.
Aus diesem Grunde möchte ich der Auffassung Ausdruck geben, dass es ratsam erscheint, dass durch die bevorstehende Instruktionserteilung die Politik der Schweiz, speziell auf dem politischen Gebiet, das bisher wenig zur Sprache gekommen ist, vorläufig nicht mehr als unbedingt nötig, festgelegt werde16.
- 1
- Suppléant du Chef du Département politique, G. Motta, à la tête de la délégation suisse à la Conférence pour la réduction et la limitation des armements.↩
- 2
- Lettre: 2001 (C) 5/99.↩
- 3
- JO.SDN. février 1931, pp. 347ss.↩
- 4
- Cf. no 139, n. 2.↩
- 5
- Cf. no 132.↩
- 7
- id.↩
- 8
- RO, 1929, vol. 45, pp. 623-624. Voir aussi DDS vol.9, nos 422, dodis.ch/45439 et 444, dodis.ch/45461.↩
- 10
- Message du Conseil fédéral concernant l’accession de la Suisse à la SdN, 4 août 1919 (FF, 1919, IV, pp. 567ss.).↩
- 11
- Message complémentaire du Conseil fédéral concernant l'accession de la Suisse à la SdN, 17 fèvrier 1920 (FF, 1920, I, pp.343ss.).↩
- 12
- II. Cf. no 132, n.9.↩
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Völkerbund
Genfer Abrüstungskonferenz (1932–1934)