Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations commerciales
Également: Communiqué du Conseil fédéral concernant les négociations économiques très perturbées avec l’Allemagne. Annexe de 30.10.1931
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 115
volume linkBern 1982
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| Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001C#1000/1533#274* | |
| Alte Signatur | CH-BAR E 2001(C)1000/1533 11 | |
| Dossiertitel | Handelsvertrag mit Deutschland (1927–1934) | |
| Aktenzeichen Archiv | B.14.2.1 • Zusatzkomponente: Deutschland |
dodis.ch/45657
Le Ministre de Suisse à Berlin, H.Rüfenacht, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Ihrem Aufträge gemäss2 habe ich heute auf dem Auswärtigen Amt vorgesprochen und zwar habe ich dessen handelspolitischen Chef, Herrn Ministerialdirektor Dr. Ritter, aufgesucht.
Über den Inhalt der Unterredung habe ich Herrn Dir. Stucki telephonisch unterrichtet. Ich bestätige ihn in folgendem:
Ich habe in erster Linie das Befremden meiner Regierung über die durch die bekannten deutschen Veröffentlichungen, die den Inhalt eines Privatgespräches3 zum Gegenstand hatten, erfolgte Indiskretion ausgesprochen. Herr Ritter erklärte, den Vorwurf ablehnen zu müssen. Es habe sich um eine Kundgebung des schweizerischen an den deutschen Delegationsführer gehandelt, die für Deutschland wichtig gewesen und hinsichtlich der er sich verpflichtet gefühlt habe, den deutschen Interessenten schon vor der Kabinettssitzung Kenntnis zu geben. Wenn nun aber ein Kreis von Personen informiert werde, so sei der Eingang in die Presse unvermeidlich.
Dafür, dass es sich um eine bestimmte Erklärung von Herrn Direktor Stucki gehandelt habe, berief sich Herr Ritter auf das dechiffrierte Telegramm des Herrn Posse aus Genf, das er mir vorlegte. Herr Posse gibt darin den Inhalt seiner Unterredung mit Herrn Stucki wieder, in der der letztere - schriftliche Notizen aus dem dechiffrierten Telegramm zu nehmen konnte mir Herr Ritter begreiflicherweise nicht gestatten - sich ungefähr folgendermassen geäussert habe: Die Schweiz erwarte aus dem Vorabkommen eine Verbesserung der Handelsbilanz um etwa 15 Millionen Franken, aus dem definitiven Abkommen eine Erhöhung dieser Summe auf ca. 100 Millionen. Dies könne der Schweiz aber nicht genügen; sie müsse vielmehr Wege einer weitern Verbesserung suchen. Sie werde deshalb bei den bis am 31. Dezember 1931 abzuschliessenden Verhandlungen die Bedingung stellen, dass die Forderungen aus deutschen Lieferungen nicht an die Lieferanten beglichen, sondern an die Nationalbank bezahlt werden, die die Beträge nach einem bestimmten Schlüssel, u.a. zur teilweisen Tilgung schweizerischer Guthaben in Deutschland, verteilen werde. Er, Herr Ritter, sei über diese Erklärung, die als vom schweizerischen Delegationsführer dem deutschen gegenüber abgegeben für das Auswärtige Amt durchaus ernst zu nehmen war, so bestürzt gewesen, dass er Herrn Posse telephonisch interpelliert und insbesondere befragt habe, ob die erwähnte Bedingung wirklich in dieser bestimmten Form angekündigt worden sei, was Herr Posse bejaht habe. Er sei deshalb verpflichtet gewesen, dem Kabinett davon Mitteilung zu machen. Das Kabinett habe die Bedingung als unannehmbar bezeichnet. Wenn damit aber von vornherein festgestanden habe, dass ein auf ihr beruhendes Hauptabkommen unmöglich sein werde, so habe die Annahme des Vorabkommens keinen Sinn gehabt. Im übrigen sei dieses auch unabhängig davon, schon wegen der verlangten Kontingentierung, abgelehnt worden.
Was die Zeitungsartikel betrifft, so hatte die Meldung der Depeschenagentur zwar erklärt, dass die erwähnte Bedingung im Vorabkommen nicht enthalten gewesen sei, woraus der Leser habe schliessen müssen, dass die deutsche Meldung überhaupt unrichtig gewesen sei, weshalb er, Herr Ritter, sich zu dem durch C.N.B.4 veröffentlichten Communiqué veranlasst gesehen habe, in dem er sich darauf berief, dass ganz bestimmte Absichten für ein endgültiges Zusatzabkommen bestanden haben und auch unzweideutig zum Ausdruck gebracht worden seien.
Ich habe erklärt, dass Herr Direktor Stucki wohl Anlass nehmen werde, sich seinerseits über den Wortlaut und die Bedeutung seiner gegenüber Herrn Posse gemachten Äusserungen auszusprechen.
Ich habe das Gefühl, dass Herr Ritter gerne die Äusserungen von Herrn Stucki, die ihm von Herrn Posse in so bestimmter Form gemeldet wurden, dazu benützt hat, um die ohnehin beabsichtigte Ablehnung des Vorabkommens mit angeblichen unannehmbaren schweizerischen Forderungen nach aussen zu begründen.
Im Verlaufe der Unterredung erinnerte ich daran, dass Herr Posse bei der Mitteilung der ablehnenden Entschliessung des Kabinetts an Herrn Stucki beigefügt habe, dass man deutscherseits bereit sei, die Verhandlungen auf anderer Grundlage weiterzuführen, ohne aber diese Grundlagen nennen zu können. Auch wisse ich nicht, ob diese vage Erklärung auf die Entschliessungen, die der Bundesrat wahrscheinlich heute treffen werde5, noch von Einfluss sein können. Herr Ritter nannte als andere Grundlagen die nach seiner Auffassung allgemein üblichen und einzig möglichen, nämlich das System der Zölle, wobei sich Deutschland eine gewisse Kontingentierung, aber nur auf wenige Waren und nur als Ausnahme, gefallen lassen würde. Im übrigen sei Deutschland jetzt auf die seit neun Monaten angedrohte Vertragskündigung gefasst, die es allerdings bedaure und die sicher einen Einfluss auf weitere wirtschaftliche Beziehungen als nur auf die deutschschweizerischen haben werde.
Meine letzte Frage, wie die in der Presse behauptete, mit 2,6 Milliarden bezifferte deutsche Verschuldung an die Schweiz berechnet worden sei, beantwortete Herr Ritter dahin, dass sie sich auf eine offizielle deutsche Statistik stütze, die bis zu 99% abgeschlossen sei und demnächst veröffentlicht werde. Danach betragen die kurzfristigen Schulden 2,69 Milliarden, die langfristigen etwas über eine Milliarde6.
Herr Stucki hat mich in unserem telephonischen Gespräch ersucht, Herrn Ritter mitzuteilen, dass die Auffassung des Herrn Posse, wonach Herr Stucki positiv die erwähnte Bedingung angekündigt habe, eine irrtümliche sei7. Herr Ritter ist heute gleich nach meinem Besuch zu einer Konferenz gegangen und war bis zur Stunde nicht erreichbar. Ich werde den Auftrag ausführen, sobald ich die Verbindung mit ihm erhalte.
Ich trage noch nach, dass ein Mitarbeiter des Herrn Ritter das Bedauern des Auswärtigen Amtes darüber aussprach, dass die Mitteilungen in der Presse erschienen seien, bevor der deutsche Gesandte in Bern seinen Auftrag ausführen konnte. Dies sei darauf zurückzuführen, dass das Telegramm an Herrn Posse zwar so rechtzeitig verfasst wurde, dass es vor den möglichen Pressemeldungen eintreffen musste, dass aber die Absendung durch ein unglückliches Zusammentreffen von Umständen verspätet erfolgte.
- 1
- Lettre (Copie, Per Express): E 2001 (C) 3/11.↩
- 2
- Non retrouvé.↩
- 3
- Il s'agit de l’entretien qui a eu lieu entre Stucki et le Directeur ministériel au Ministère de l’Economie du Reich, Posse. Cf no 113.↩
- 4
- Conti Nachrichtenbüro (?).↩
- 5
- A l’issue de sa séance du 30 octobre, le Conseil fédéral, après avoir pris connaissance du communiqué de Schulthess (cf. no 112), décide: [...] Von einer sofortigen Kündigung des Handelsvertrages soll vorläufig Umgang genommen werden, falls Deutschland sich zu einer Herabsetzung der Kündigungsfrist von drei auf zwei Monate bereit erklärt. Sollte es dies nicht tun, so wird der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen Beschluss fassen. L envoi d’un communiqué à la presse (cf. annexe au présent document) est également décidé (E 1004 1/330).↩
- 6
- cf. no 117 +A.↩
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