Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations commerciales
Également: Note de retour présentée par la Légation d’Allemagne à Berne au Chef du DEP, Schulthess. Annexe de
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 10, doc. 112
volume linkBern 1982
Plus… |▼▶Emplacement
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#142* | |
| Ancienne cote | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 26 | |
| Titre du dossier | Allgemeines über den Handelsvertrag mit Deutschland: Handelsvertragsverhandlungen (1931–1931) | |
| Référence archives | 8.2.1 • Composant complémentaire: Deutschland |
dodis.ch/45654
Communication du Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, aux membres du Conseil fédéral1
Mittwoch abend um 8 Uhr telephonierte mir die Depeschenagentur, es sei ihr aus Berlin eine Mitteilung zugegangen, wonach die deutsche Reichsregierung dem in Bern präparierten Abkommen2 nicht zugestimmt habe. Sie lehne die Einfuhrkontingente ab, da sie im Interesse der Bezahlung der deutschen Verbindlichkeiten genötigt sei, die Ausfuhr möglichst zu steigern. Weiter wurde bemerkt, dass sie auch die Forderung der Schweiz ablehne, wonach der Erlös für deutsche Lieferungen nach der Schweiz an die Nationalbank einbezahlt und von dort zur Abtragung deutscher Schulden verwendet werden sollte.
Wir haben der Depeschenagentur sofort mitgeteilt, dass uns von einem Entscheid der Reichsregierung nichts bekannt sei und dass anderseits das in Bern präparierte Übereinkommen eine Bedingung über die Verwendung des Erlöses der deutschen Importe nicht enthält. Erkundigungen in Genf bei Herrn Stucki ergaben, dass dieser durch den deutschen Delegierten Posse3, der sich ebenfalls dort befindet, keine Nachrichten erhalten habe, dass dagegen Mittwoch abend spät eine Depesche eingetroffen sei.
Heute Vormittag bestätigt nun sowohl Herr Posse wie der hiesige deutsche Gesandte4, dass die Reichsregierung dem Protokoll nicht zugestimmt habe. Herr Posse erklärte Herrn Stucki, sie lehne die Kontingentierung ab, sei aber bereit, auf einer ändern Basis mit uns zu verhandeln. Auf die Frage des Herrn Stucki, welches diese andere Basis sei, war die Antwort Posses, er wisse es nicht.
Unter solchen Umständen werden wir dem Bundesrat für seine morgige Sitzung den Antrag stellen, es sei der schweizerisch-deutsche Handelsvertrag zu kündigen, da wir es nicht verantworten könnten, noch weitere Zeit zu verlieren.
Was die Bemerkung der deutschen Regierung anbetrifft, die auch in die Öffentlichkeit getragen wurde, die Schweiz habe verlangt, dass der Erlös der deutschen Lieferungen nach der Schweiz zur Abtragung deutscher Schulden verwendet werde, so ist nochmals festzustellen, dass das Abkommen eine solche Bedingung nicht enthalten hat.
Dagegen hat in einem rein persönlichen Gespräch Herr Stucki gegenüber Herrn Posse darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht möglich sein werde, die Einfuhr Deutschlands nach der Schweiz in sehr weitgehendem Masse zu beschränken. Es werde immer ein erheblicher Importüberschuss gegenüber unserem Export verbleiben. Unter solchen Umständen werde in den fernem Unterhandlungen vielleicht die Frage diskutiert werden müssen, ob nicht ein Teil des deutschen Importüberschusses zur Abtragung der deutschen Verbindlichkeiten in der Schweiz verwendet werden sollte. Es handelt sich also um keine Bedingung, sondern um eine blosse persönliche Bemerkung, die nicht für das jetzt getroffene Abkommen, sondern für künftige Verhandlungen galt. Übrigens ist offenbar dieser Punkt nicht der massgebende, sondern es wollte unter allen Umständen die deutsche Regierung nicht auf die Kontingentierung eintreten. Eine andere Lösung als diese scheint uns aber unmöglich zu sein. - Heute Nachmittag findet eine Besprechung mit dem deutschen Gesandten statt5.
- 1
- (Copie): E 7110 1/26.↩
- 2
- A l'issue des négociations qui ont eu lieu à Berne du 19 au 24 octobre (cf no 104, n.6), aucun accord n’a pu être signé. Un projet de protocole additionnel au traité de commerce germanosuisse a cependant été confié à la délégation allemande afin qu’elle le soumette au Gouvernement du Reich. C’est à ce projet que fait allusion la communication de Schulthess. Cf. le texte de ce projet, daté du 24 octobre, in E 7110 1/26.↩
- 3
- Directeur ministériel au Ministère de l’Economie du Reich.↩
- 5
- Dans une note remise à Schulthess le même jour, la Légation d’Allemagne à Berne confirme le refus de son Gouvernement d’accepter le projet de protocole préparé à l’issue des négociations de Berne. Cf. annexe au présent document.↩
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