Sprache: Deutsch
29.5.1929 (Mittwoch)
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, W. Stucki, an den schweizerischen Gesandten in Berlin, H. Rüfenacht
Schreiben (L) • persönlich
Stucki bestätigt Rüfenacht, dass insbesondere die Uhrenindustrie beidseitig der Grenzen auf die Inkraftsetzung des Zusatzabkommens vom 29.4.1929 drängt. Die deutsche Regierung sieht keine rechtliche Möglichkeit, wenigstens die Uhrenzölle sofort provisorisch in Kraft zu setzen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutschland
6.1. Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 479

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Bern 1980

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