Sprache: Deutsch
12.4.1927 (Dienstag)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 12.4.1927
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Der Bundesrat hat den Entwurf zu einem neuen französischen Zolltarif geprüft und stellt fest, dass Frankreich seine Zölle fast durchwegs stark erhöhen will. Bei den betroffenen schweizerischen Wirtschaftskreisen herrscht Bestürzung. Die Schweiz hat das grösste Interesse daran, möglichst bald mit Frankreich in Verhandlung zu treten.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.2. Handelsvertragsverhandlungen
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 294

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Bern 1980

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Aufbewahrungsort

dodis.ch/45311 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 12. April 19271

610. Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich2

Vor einigen Wochen ist, als Vorlage der Regierung an das Parlament, der Entwurf zu dem schon lange mit Spannung erwarteten neuen französischen Zolltarif erschienen. Nachdem sich das Volkswirtschaftsdepartement mit sehr grosser Mühe die nötige Anzahl von Exemplaren dieses Entwurfes verschaffen konnte, ist es sofort an das Studium desselben gegangen und hat insbesondere auch die Rückwirkung der neuen französischen Zölle auf die schweizerisch-französischen Handelsbeziehungen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Der Entwurf ist ausserordentlich umfangreich und kompliziert, sodass eine Vergleichung zwischen den jetzigen und den neuen Zöllen ungewöhnlich zeitraubend und schwierig war. Der Entwurf behält das frühere französische System eines Doppeltarifes mit Maximal- und Minimalkolonne bei, erstere bestimmt für Waren aus Ländern, mit denen Frankreich nicht in geordneten Handelsbeziehungen steht, letztere anzuwenden auf Waren aus denjenigen Staaten, mit denen Frankreich zu einer handelsvertraglichen Regelung gelangt ist. Nach der Botschaft der französischen Regierung, die dem Entwurf beigegeben ist, beharrt Frankreich grundsätzlich auf der Tarifautonomie, d.h. das Maximum an französischen Zugeständnissen in Handelsvertragsverhandlungen soll in der Gewährung der Minimalkolonne in Verbindung mit einer vollständigen oder partiellen Meistbegünstigung bestehen. Die französische Regierung hat unsere Gesandtschaft in Paris wissen lassen, dass sie den Entwurf noch vor den Sommerferien dieses Jahres parlamentarisch verabschieden und damit zum Gesetze machen will. Von diesem Momente an könnten über die Minimalzölle Verhandlungen mit dem Ausland nicht mehr gepflogen werden, während vorher grundsätzlich darüber gesprochen werden dürfe. Allerdings sei die Minimalkolonne in keiner Weise ein Verhandlungstarif und es könne sich nur ganz ausnahmsweise darum handeln, dass einzelne Positionen anlässlich von Handelsvertragsverhandlungen etwas «retouchiert» würden. Ungefähr die gleichen Mitteilungen wurden dem Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes in Paris seitens der zuständigen Stellen des französischen Handelsministeriums gemacht mit dem Beifügen, Frankreich sei bereit, in der nächsten Zeit schon mit der Schweiz in diesem Sinne in Handelsvertragsverhandlungen zu treten.

Die Prüfung des Entwurfes hat nun ergeben, dass Frankreich seine Zölle fast auf der ganzen Linie sehr stark erhöhen will. Für einzelne Gruppen von Waren, an denen der schweizerische Export in hohem Masse interessiert ist, beträgt die vorgesehene Zollerhöhung ein Vielfaches der heutigen Ansätze, sodass heute schon gesagt werden muss, dass, z. B. für die Uhrenindustrie, die wichtigsten Teile der chemischen Industrie, grosse und wichtige Gruppen der Maschinen- und Apparateindustrie, sowie einzelne Gruppen der Textilindustrie, die neuen Zölle für die Schweiz prohibitiv wirken und unannehmbar sein würden. Diese Tatsache, in Verbindung mit der französischen Erklärung, dass von wesentlichen und vielfachen Herabsetzungen durch Handelsvertragsverhandlungen keine Rede sein könne, hat bei den schweizerischen Wirtschaftskreisen grosse und berechtigte Bestürzung verursacht.

Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz bei diesen Verhältnissen das grösste Interesse daran hat, möglichst bald mit Frankreich über die Modifikation seiner Minimalkolonne in Verhandlungen zu treten. Nicht weniger selbstverständlich ist, dass diese Verhandlungen wirtschaftlich und auch politisch ausserordentlich schwierig sein werden und dass heute schon mit einem allfälligen Scheitern derselben gerechnet werden muss. Bei den jetzigen französischen Zöllen steht nämlich einer schweizerischen Einfuhr aus Frankreich von 500 Millionen Franken ein schweizerischer Export nach Frankreich von nur 150 Millionen Franken gegenüber. Die Inkraftsetzung der vorgesehenen Zollerhöhung würde den ohnehin ausserordentlich zurückgedrängten schweizerischen Export noch auf einen Bruchteil reduzieren, was für die schweizerische Wirtschaft gewiss nicht ertragbar wäre.

Bei solchen Verhältnissen glaubt das Volkswirtschaftsdepartement hinsichtlich der bevorstehenden Verhandlungen eine gewisse Abweichung vom bisher üblichen Vorgehen empfehlen zu sollen:

Zunächst wird es notwendig sein, in der Zusammensetzung der schweizerischen Verhandlungsdelegation auch das welsche Element zu berücksichtigen, da unser gegenwärtiges Unterhändlerkollegium bekanntlich keinen Vertreter der Westschweiz aufweist. Sodann dürfte es angesichts der ungewöhnlich grossen Bedeutung der ganzen Frage zweckmässig sein, von vornherein auch innerpolitisch eine etwas breitere Grundlage zu schaffen, insbesondere durch Beizug eines Vertreters der Arbeitnehmer. Diese Überlegungen würden an sich dazu führen, die Unterhändler delegation ziemlich stark zu vergrössern. Da aber für Frankreich voraussichtlich die Unterhandlungen einzig durch den Direktor der Handelsverträge im französischen Handelsministerium3 geführt werden, so erscheint es kaum angängig, dieser Persönlichkeit eine schweizerische Delegation von ca. 10 Persönlichkeiten gegenüberzustellen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, zunächst einmal eine Kommission zu ernennen, welcher die Vorbereitung der Verhandlungen anvertraut wird und aus deren Mitte später eine kleine Verhandlungsdelegation von höchstens vier Mitgliedern zu ernennen wäre, die, in ständigem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern der Kommission, die Unterhandlungen mit der französischen Delegation führen würde.

Was nun die Zusammensetzung der Kommission anbelangt, so erscheint es gegeben, zunächst die bisherigen Unterhändler, welche die grossen schweizerischen Produktionsgruppen vertreten, zu ernennen. Da Herr Prof. Laur voraussichtlich im Verlaufe dieses Sommers infolge seiner Lehrtätigkeit an der Eidg. Technischen Hochschule unabkömmlich ist, so muss er durch einen ändern Vertrauensmann der Landwirtschaft ersetzt werden. Mit seinem Einverständnis wird Herr Staatsrat Porchet in Lausanne vorgeschlagen. Dies würde selbstverständlich nicht hindern, dass Herr Prof. Laur, der auf dem Gebiete der Handelsvertragsverhandlungen die grösste Erfahrung hat, zu den Sitzungen der Vorbereitungskommission zugezogen wird.

Keiner besondern Begründung bedarf der Vorschlag, auch einen Vertreter von Genf in die Kommission zu bestellen. Das Volkswirtschaftsdepartement schlägt vor Herrn alt Nationalrat Eduard Steinmetz, der zugleich als Vertreter des eigentlichen Handelsstandes zu betrachten ist.

Im weitern würde das Departement grossen Wert darauf legen, auch der Arbeiterschaft eine Vertretung einzuräumen in der Person von Herrn Nationalrat Grospierre. Da dieser den Kreisen der Arbeiterschaft der an den Verhandlungen im höchsten Grade interessierten Uhrenindustrie angehört, so muss der Eindruck vermieden werden, als ob die Uhrenindustrie durch einen Vertrauensmann ihrer Arbeiter, unter Ausschluss eines Vertreters der Unternehmer, repräsentiert werde. Hiezu kommt, dass es auch vorteilhaft ist, wenn die eidgenössischen Räte in der Kommission eine gewisse Vertretung erhalten. Das Departement schlägt im weitern vor, Herrn Nationalrat Sandoz, Uhrenindustrieller in Tavannes, zu ernennen.

Hinsichtlich der Bestellung der eigentlichen Verhandlungsdelegation möchte sich das Volkswirtschaftsdepartement den definitiven Antrag noch Vorbehalten. Es werden aber schon heute in Aussicht genommen die Herren Direktor Stucki, Dr. Wetter, Staatsrat Porchet und alt Nationalrat Steinmetz, denen ein Experte der Zollverwaltung beizugeben wäre.

Wenn und sobald sich der Bundesrat mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt, würde das Departement die Kommission zusammenberufen, sie über die allgemeinen Verhältnisse orientieren und ihr den Entwurf zu einer schweizerischen Begehrenliste vorlegen. Dieser Entwurf sollte dann ungefähr am 20. April durch die Schweizerische Gesandtschaft in Paris der französischen Regierung unterbreitet werden4. Gleichzeitig hätte Frankreich seine formulierten Wünsche zum schweizerischen Zolltarif vorzulegen. Die gegenseitige Prüfung dieser Desiderata würde wohl mindestens zehn bis vierzehn Tage erfordern, sodass die eigentlichen Verhandlungen erst nach Beendigung der Weltwirtschaftskonferenz in Genf aufgenommen werden könnten, an welcher sowohl verschiedene Mitglieder der schweizerischen als der Chef der französischen Delegation teilnehmen werden.

Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen:

1. Zur Vorbereitung und Beratung in den bevorstehenden Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich wird eine Kommission bestellt, bestehend aus den Herren

Direktor Stucki,

Professor Laur,

Dr. Wetter,

Oberzolldirektor Gassmann,

Nationalrat Odinga,

Staatsrat Porchet,

Nationalrat Sandoz,

Nationalrat Grospierre und

alt Nationalrat Steinmetz;

2. aus der Mitte dieser Kommission wird später eine kleine Verhandlungsdelegation ernannt;

3. das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der unter 1.) erwähnten Kommission am 20. April in Paris die schweizerische Begehren-Liste überreichen zu lassen.

1
E 1004 1/303. 1.Abwesend: Haab und Häberlin.
2
Zu den handelsvertraglichen Verhältnissen mit Frankreich vor den vorgesehenen neuen Verhandlungen vgl. GBer 1926, S. 5 16.
3
D. Serruys.
4
Vgl. Nr. 301.