Sprache: Deutsch
8.10.1926 (Freitag)
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, W. Stucki, an den schweizerischen Gesandten in Berlin, H.Rüfenacht
Schreiben (L)
Stucki teilt Rüfenacht mit, der schweizerisch-deutsche Handelsvertrag vom 14.7.1926 sei nun auch vom Ständerat genehmigt worden. Durch die rasche Behandlung des Vertrages im schweizerischen Parlament soll eine Verschleppung der Angelegenheit durch Deutschland verunmöglicht werden.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutschland
6.1. Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 222

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Bern 1980

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Tags

Deutsches Reich (Politik)

Personen

Verfasserin / Verfasser
Stucki, Walter Otto (1888–1963)

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