Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
17. Österreich
17.1. Handelsvertragsverhandlungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 133
volume linkBern 1980
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#404* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 96 | |
Dossier title | Schweizerische Gesandtschaft, Wien (1925–1926) | |
File reference archive | 8.2.3 • Additional component: Oesterreich |
dodis.ch/45150 Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, W. Stucki, an den schweizerischen Gesandten in Wien, M. Jaeger1
Wie Ihnen bekannt ist, sind am 7. ds. die Verhandlungen über den österreichisch-schweizerischen Handelsvertrag in Bern wieder aufgenommen worden2
. Es herrschte zum vorneherein innerhalb der schweizerischen Delegation Einstimmigkeit darüber, dass dieser Vertrag unbedingt zum Abschluss gebracht werden müsse und zwar aus verschiedenen Gründen:
In erster Linie ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz an diesem Vertrage wesentlich mehr interessiert ist als Österreich. Ein Blick in die Statistik des Jahres 1924 zeigt, dass im gesamten Warenverkehr zwischen den beiden Ländern einer österreichischen Ausfuhr nach der Schweiz im Werte von 34.069.000 Fr. eine schweizerische Ausfuhr nach Österreich von 89.902.000 Fr. gegenüber steht, dass also das wirtschaftliche Interesse der Schweiz, rein zahlenmässig gesprochen, dreimal so gross ist. Während aber überdies die hauptsächlichsten Zweige der schweizerischen Exportindustrie an der Ausfuhr beteiligt sind, so Weichkäse mit 4,4 Millionen Fr., Baumwollwaren mit 30 Millionen Fr., Seidenwaren mit 16 Millionen Fr., Wollwaren, insbesondere Kammzug, mit 12 Millionen Fr., Maschinen mit 4 Millionen Fr. und Uhren mit 7 Millionen Fr., beschränkt sich das österreichische Interesse am Export nach der Schweiz fast ausschliesslich auf einzelne Artikel, wie Holz und zwar insbesondere auf rohes Nutzholz (2,7 Millionen) und Bretter aus Nadelholz (5,4 Millionen). Daneben kommen noch in Betracht Papierwaren (1,8 Millionen) und Metallwaren aller Art (5,1 Millionen).
Aber auch aus handelspolitischen Gründen ist es für die Schweiz wichtig, mit Österreich zum Abschluss eines Vertrages zu gelangen; wir sind zurzeit wieder in Verhandlungen mit der Tschechoslowakei, die, wie wir zu Ihrer persönlichen Information mitteilen, einen ziemlich schleppenden Verlauf nehmen infolge mangelnden Entgegenkommens seitens der tschechoslowakischen Delegierten. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Österreich einmal durch den Vertrag gesichert, sind wir auch eher in der Lage, mit schärfern Mitteln gegen die Tschechoslowakei vorzugehen, wenn sich dies als unbedingt notwendig erweisen sollte. Auch gegenüber Deutschland, mit dem die Handelsvertragsverhandlungen am 12. Januar in Berlin aufgenommen werden sollen, wird unsere Stellung durch die Verständigung mit Österreich gestärkt.
Das österreichische Interesse am Vertrage ist, abgesehen von der Holzfrage, die zudem in erster Linie das Land Vorarlberg interessiert, ein politisches. Es ist für Österreichs Bestehen von Wichtigkeit, mit seinen Nachbarn gute Beziehungen zu unterhalten; ausserdem wird dieser Vertrag voraussichtlich in Genf, auf dessen Meinung Österreich z. Z. ja ziemlich angewiesen ist, einen günstigen Eindruck machen, insbesondere, wenn man den letzten Bericht des Wirtschaftskomitees des Völkerbundes an den Völkerbundsrat3 in Betracht zieht.
Schliesslich waren sich unsere Unterhändler bewusst, dass jedes weitere Hinausziehen der Verhandlungen und damit des Vertragsabschlusses nur zu Ungunsten der Schweiz ausschlagen müsste, denn auch für Österreich hat sich seit diesem Frühjahr die handelspolitische Lage geändert; es steht im gegenwärtigen Zeitpunkt in Verhandlungen mit verschiedenen Staaten über Handelsverträge, denen es wahrscheinlich grössere wirtschaftliche Bedeutung zumisst als dem Vertrag mit der Schweiz. Es war also zu erwarten, dass Österreich nicht nur, mit wenigen Ausnahmen, zu weiteren Konzessionen nicht mehr bereit wäre, sondern dass es auch eventuell bereits gewährte Vergünstigungen zurückziehen würde. (Dies ist in der Tat für einzelne schweizerische Begehren inzwischen geschehen).
Diese Erwägungen haben unsere Unterhändler veranlasst, alles zu tun, um zum Abschluss des Vertrages zu gelangen, selbst auf die Gefahr, nur noch geringe Konzessionen zu erhalten.
Wir können Ihnen nun heute mitteilen, dass es dieser Tage zu einer materiellen Einigung gekommen ist und dass somit der Abschluss des Vertrages als gesichert gelten kann. Herr Sektionschef Schüller hat am 16. ds. abends Bern verlassen, während die Herren Canisius, Werner und Augenthaler noch zur Bereinigung der Redaktion und zur Erledigung von einigen Einzelfragen, für die Herr Sektionschef Schüller in Wien noch persönlich Instruktionen einzuholen wünschte, in Bern geblieben sind. Das weitere Vorgehen ist nun so gedacht, dass der Vertrag so rasch wie möglich auch formell bereinigt wird, so dass die Unterzeichnung zwischen Weihnachten und Neujahr in Bern stattfinden kann. Österreichischerseits wird Herr Minister Di Pauli zur Unterzeichnung ermächtigt werden. Über das Datum des Austausches der Ratifikationsurkunden und damit über das Inkrafttreten des Vertrages kann naturgemäss heute noch nichts Bestimmtes gesagt werden angesichts der mit der Ratifikation zusammenhängenden Formalitäten. [...]4 Zum Schluss wurde noch die Frage der Ein- und Ausfuhrverbote besprochen. Schweizerischerseits fallen mit dem 31. Dezember sämtliche noch bestehenden Einfuhrverbote oder -beschränkungen dahin; die österreichische Delegation erklärte, mit Rücksicht auf noch bevorstehende Handelsvertragsverhandlungen, eine so radikale Massnahme nicht vornehmen zu können. Es ist grundsätzlich vereinbart worden, dass die Einfuhr der noch auf der Verbotsliste verbleibenden Waren auf Rechnung festzusetzender Kontingente ohne Einschränkung der Mengen und ohne Beibringung einer Einfuhrbewilligung zugelassen wird. Ausgenommen sind einige wenige Waren, hinsichtlich derer Einfuhrbewilligungen nachzusuchen sind. Diese Fragen sollen, auch hinsichtlich der Ausfuhrverbote, durch Notenaustausch geregelt werden.
Bei einer Gesamtwürdigung des Erreichten kann gesagt werden, dass dieser Handelsvertrag als befriedigend für unser Land bezeichnet werden darf. Die wichtigsten Fragen sind, den sich oft kreuzenden Interessen Rechnung tragend, im Geiste des gegenseitigen Entgegenkommens gelöst worden. Jedenfalls bedeutet er für uns sowohl auf wirtschaftlichem wie auch auf handelspolitischem Gebiete unter den heutigen Verhältnissen einen Fortschritt. Unsere Unterhändler sind der Überzeugung, dass alles, was tatsächlich zu erreichen war, in dem Vertrag niedergelegt ist. Es steht zu hoffen, dass die Auswirkungen dieses Handelsvertrages den auf ihn gesetzten Erwartungen auch entsprechen werden.
Wir werden nicht verfehlen, Ihnen unverzüglich nach der Unterzeichnung des Vertrages ein Exemplar zuzustellen.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 7110 1/96. Paraphe: HT.↩
- 2
- Zu den Ergebnissen vgl. Nr. 136.↩
- 3
- Es handelt sich um den Bericht des Wirtschaftskomitees des Völkerbundes über seine Session vom 30.11. bis 4.12.1925 in Genf, in: SdN, Journal Officiel, 1926, Nr. 2, S. 235ff.↩
- 4
- Es schliessen Ausführungen über die in den Berner Verhandlungen geregelten Punkte des Vertragsinhaltes an.↩