Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 159
volume linkBern 1988
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#157* | |
Dossier title | Verhandlungen mit dem Ausland betr. Kohlenlieferungen in die Schweiz: Deutschland, England, Belgien und Frankreich (1914–1918) | |
File reference archive | 5.3.05 |
dodis.ch/44801
Le Ministre de Suisse à Berlin, A. von Planta, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Das Schreiben Ihres Generalsekretariats vom 16.2 ds. Mts. – Nr. 94/1 –,
durch welches mir Kenntnis gegeben wird von einem telegraphischen Bericht unserer Gesandtschaft in Paris, hat sich mit meinem gestrigen Bericht3 in Sachen der Kohlenlieferung aus Deutschland gekreuzt.
Ich ersehe aus dem Wortlaut der telegraphischen Mitteilung aus Paris4, dass die
Bedingung, an welche die Reparationskommission die Freigabe der Lieferung an die Schweiz knüpft, wesentlich schärfer ist als ich bisher angenommen hatte.
Wenn wirklich diese Bedingung so lautet, dass «livraisons à faire au titre réparations pendant même période soient entièrement effectuées», dann ist das scheinbare Zugeständnis der Reparationskommission vollständig wertlos, denn es steht nach den Mitteilungen, die mir gemacht worden sind, heute durchaus fest, dass die Deutschen nicht in der Lage sein werden, in den nächsten Monaten die geforderten Kohlenmengen an die Entente zu liefern. Die Beifügung im Telegramm des Herrn Dunant, dass die «exécution contrat relève uniquement du gouvernement allemand», hat keinen ändern Wert als denjenigen einer Parteibehauptung.
Die Franzosen mögen ja wohl diese Auffassung haben, aber die Deutschen bestreiten deren Richtigkeit durchaus.
Ich bedaure, dass die Art und Weise, in welcher diese Mitteilungen der
Gesandtschaft in Paris gemacht werden und in der sie sogar in die deutsche Presse
übergegangen sind, anscheinend bei Herrn Dunant und in der Schweiz den Eindruck erweckt haben, als hänge es wirklich nur von der Deutschen Regierung ab,
ob sie die Kohlen nach der Schweiz liefern wolle. Tatsächlich liegen die Dinge aber anders, und ich kann nur bitten, dies unserer Gesandtschaft in Paris mitzuteilen und sie zu veranlassen, neuerdings bei der Reparationskommission vorstellig zu werden, damit die Bedingung wenigstens für die nächsten drei Monate aufgehoben oder abgeschwächt werde. Es würde meines Erachtens genügen, wenn die
Reparationskommission erklären wollte, dass sie für die nächsten drei Monate die
Lieferungen an die Schweiz bedingungslos freigebe, mit dem Vorbehalt, diese
Freigabe zurückzunehmen, wenn sich heraussteilen sollte, dass durch die Lieferungen nach der Schweiz diejenigen an Frankreich in merklicher Weise beeinträchtigt werden.
Es versteht sich von selbst, dass ich hier mein Möglichstes tun werde, um die deutsche Regierung zu veranlassen, trotz der französischen Bedingung die Lieferungen auf normale Höhe zu bringen, aber ich halte einen Erfolg für ausgeschlossen, solange die Bedingung der Reparationskommission in der schroffen Form bestehen bleibt, in welcher sie Ihnen durch unsere Gesandtschaft in Paris gemeldet worden ist.