Language: German
10.6.1921 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 10.6.1921
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Préparatifs en vue des nouvelles négociations de conventions de commerce; désignation des délégués suisses. Chacune des nouvelles conventions devra être soumise à l’approbation des Chambres fédérales.

Classement thématique série 1848–1945:
XIII. QUESTIONS ÉCONOMIQUES GÉNÉRALES
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Printed in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 94

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Bern 1988

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dodis.ch/44736
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 10 juin 19211

1779. Besprechungen über Zollverhältnisse

Mündlich

Der Präsident teilt mit, verschiedene Staaten hätten den Wunsch geäussert,2 mit uns in Besprechungen über die Ordnung der gegenseitigen Zollverhältnisse einzutreten, so Italien, das schon nächsten Montag zwei Delegierte nach Bern entsenden will, Deutschland und Frankreich, welche beide ebenfalls Besprechungen in Bern in Aussicht nehmen, während Spanien es gerne sähe, wenn schweizer. Delegierte gegen Ende des Monats nach Madrid kämen. Über die Absichten der verschiedenen Staaten im einzelnen ist noch nichts wesentliches bekannt geworden, doch möchte Italien letzten Endes zu einem Vertrag kommen, während Spanien gegenteils den Abschluss eines Vertrages nicht wünscht, sondern nur einen modus vivendi sucht. In allen diesen Fällen handelt es sich vorläufig nur darum, mit den Delegierten Fühlung zu nehmen, sie über die Absichten ihrer Regierung anzuhören und ihnen unsere Wünsche darzulegen. Der Präsident schlägt vor, zu diesen Vorbesprechungen die Herren Nationalrat Frey und Prof. Laur abzuordnen, denen allfällig die Herren Oberzolldirektor Gassmann, Abteilungschef Eichmann und Generalsekretär Wetter beigegeben werden könnten. In Aussicht genommen ist auch, dass den Besprechungen Vertreter unserer Gesandtschaften in den betreffenden Ländern beiwohnen sollen. Da es sich nur um eine Fühlungnahme handelt, können unseren Abgeordneten noch keine bestimmten Weisungen gegeben werden. Solche werden vom Bundesrat festzustellen sein, wenn einmal die eigentlichen Verhandlungen mit den verschiedenen Staaten beginnen.

In der Beratung wird betont, es könne fraglich erscheinen, ob der Bundesrat kraft der ihm von der Bundesversammlung erteilten Ermächtigung berechtigt sei, sich gegenüber den verschiedenen Ländern in verschiedener Weise zu binden. Da die Ermächtigung nur auf Feststellung eines zeitlich begrenzten neuen Tarifes3 gehe, müsste jeder eigentliche Zollvertrag der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Jedenfalls müsse der Gesamtbundesrat nach den ersten Besprechungen wieder begrüsst werden und er müsse sich dann über das weitere Vorgehen und über die Art der Bindung gegenüber den einzelnen Staaten schlüssig machen. Vorläufig sollen daher die Delegierten sich in keiner Weise festlegen lassen. Wünschenswert wäre es, zu erreichen, dass die Behandlung der verschiedenen Anfragen über den Zolltarif verschoben werden könnte, um nicht eine Erörterung im Parlament zu entfesseln, die eine ungünstige Rückwirkung auf die Besprechungen und Verhandlungen mit den ändern Staaten haben müsste. Aus demselben Grund wäre es auch geboten, dass die Presse sich in der Erörterung des neuen Zolltarifs eine gewisse Zurückhaltung auferlegte. Dies um so mehr, als die mancherorts gehegte Befürchtung, es werde mit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs eine Preissteigerung bei den lebensnotwendigsten Artikeln eintreten, sich nicht bewahrheiten werde, da auf 1. Juli der Getreidepreis und damit auch der Brotpreis herabgesetzt werden könne und unsere Landwirtschaft in der Lage sei, den Fleischbedarf des Landes reichlich zu decken, so dass auch keine Erhöhung der Fleischpreise eintreten werde.

Auf Grund der Beratung wird beschlossen:

Zu den Besprechungen mit den Vertretern der vorgenannten Länder über die künftige Regelung der Zollverhältnisse werden die Herren Nationalrat Alfred Frey und Prof. Laur abgeordnet, denen soweit nötig die Herren Oberzolldirektor Gassmann, Abteilungschef Eichmann und Generalsekretär Wetter beigegeben werden können. Die Delegierten sind ermächtigt, die Erklärungen der Vertreter der ändern Staaten entgegenzunehmen, über die Gründe, die zur Aufstellung unseres neuen Zolltarifs führten, Auskunft zu geben und im allgemeinen die Art der künftigen Regelung der Zollverhältnisse zu erörtern. Sie sollen sich dabei jeder Bindung enthalten.

1
E 1004 1/279.
2
C’était à la suite de la note reproduite sous ri’ 57.
3
Sur l’établissement du nouveau tarifd’usage du 8 juin 1921, cf. RO, 1921, Tome 37, pp. 365–473.