dodis.ch/44655 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la Séance du 24 décembre 1920
1 4031. Zonenfrage
Bundespräsident Motta teilt mit, er habe während der Völkerbundsversammlung die französischen Delegierten wissen lassen, er sehe von einer Besprechung der Zonenfrage mit ihnen nur deshalb ab, weil sie von den sonstigen Geschäften schon allzu sehr in Anspruch genommen seien. Nun habe in den letzten Tagen der französische Botschafter bei ihm vorgesprochen und ihm mitgeteilt, seine Regierung habe ein neues Projekt auf Grund der Besprechungen der Sachverständigen2 ausgearbeitet und es entstehe nun die Frage, wie weiterhin vorgegangen werden soll. Als Bundespräsident Motta hierauf anregte, die französische Regierung solle dem Bundesrat das neue Projekt zur Prüfung übermitteln, der bereit wäre, innert kürzester Frist die französische Regierung wissen zu lassen, ob er das neue Projekt als Grundlage für weitere Verhandlungen für geeignet erachte, wandte der Botschafter ein, die französische Regierung würde es vorziehen, einen Sachverständigen zur Besprechung des neuen Vorschlages mit einem schweizerischen Sachverständigen herzuschicken. Hierauf erklärte Bundespräsident Motta, er werde die Frage des weitern Vorgehens dem Bundesrate unterbreiten und dem Botschafter dann berichten.
In der Beratung wird betont, es sei schwierig, einen schweizerischen Sachverständigen mit solchen Verhandlungen zu betrauen. Infolge der Haltung Genfs gewinne die politische Seite der Angelegenheit nachgerade fast grössere Bedeutung als die wirtschaftliche. Es sei für den Bundesrat fast nicht möglich, von sich aus die Verantwortlichkeit für die Verlegung der französischen Zollgrenze an die politische Grenze zu übernehmen. Diese Schwierigkeit Hesse sich nur umgehen, wenn die genannte Massnahme durch eine unbeteiligte Instanz sanktioniert würde. Unter diesem Umständen werde die von Genf immer wieder verlangte Anrufung eines Schiedsgerichtes, trotzdem sie kaum den für Genf erwünschten Erfolg haben werde, schwer zu umgehen sein. Auf Grund der Beratung wird beschlossen:
Der Bundespräsident wird beauftragt, den französischen Botschafter wissen zu lassen, der Bundesrat erwarte, dass ihm die französische Regierung das neue Projekt betreffend die Zonenfrage3 auf dem diplomatischen Weg zur Kenntnis bringe. Der Bundesrat werde sich dann innert ganz kurzer Zeit darüber schlüssig machen, ob das neue Projekt als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen könne.