Classement thématique série 1848–1945:
VI. LE RAVITAILLEMENT DE LA SUISSE
Également: Notice au sujet de la validité des accords et autorisations dans le cadre du contrat entre Becker et la Continentale: la question des paiements des livraisons. Annexe de
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 7-II, doc. 404
volume linkBern 1984
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7350#1000/1104#14* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 21 | |
Titolo dossier | Berlin (1914–1918) | |
Riferimento archivio | 2.1 |
dodis.ch/44615 Le Ministre de Suisse à Berlin, A. von Planta, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Da Herr Dr. Stucki inzwischen in Bern eingetroffen und Ihnen über den Inhalt unserer Aussprache mit Herrn Ministerialdirektor von Simson mündlich Mitteilung gemacht haben wird, kann ich davon absehen, Ihnen darüber zu schreiben. Dagegen habe ich Bericht zu erstatten über dasjenige, was seit der Abreise des Herrn Stucki in dieser wichtigen Frage, die sich leider immer mehr kompliziert, gegangen ist. Heute früh telephonierte uns der zuständige Referent des Auswärtigen Amtes, dass es gestern «nach langen Bemühungen» gelungen sei, die Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums zu erwirken zu der uneingeschränkten Belieferung der im Vertrage mit der A.-G. Becker2 vorgesehenen Kohlenmengen für die Monate September–Oktober, unter Anrechnung der erfolgten Vorlieferungen. Diese Bewilligung sei erteilt worden unter ausdrücklicher Wahrung des bisher eingenommenen Rechtsstandpunktes und in der Meinung, dass vor Ablauf dieser beiden Monate eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen sei, die dann für die Zukunft massgebend sein solle. Es wurde ferner mitgeteilt, dass dem Reichskohlenkommissär unverzüglich entsprechende Weisungen erteilt worden seien. Ich habe dem Politischen Departement zu ihren Händen diesen Bescheid telegraphisch übermittelt und will hoffen, dass nun wenigstens diese Zusage durch den Kohlenkommissär ausgeführt werde.
Sodann war ich heute beim Reichsminister des Auswärtigen, Dr. Simons, habe ihm ein Memorial hinterlassen, von welchem Durchschlag hier beiliegt3 und gleichzeitig mündlich nochmals unsern Standpunkt mit allem Nachdruck auseinandergesetzt. Herr Simons antwortete mir ungefähr folgendes: «Sie wissen, dass ich mich um alle Fragen, welche die Schweiz betreffen, ganz besonders interessiere und können sich deshalb denken, dass ich den vorliegenden Fall nicht nur selbst geprüft habe, sondern auch alles tun werde, was in meiner Macht liegt, um die berechtigten Ansprüche der Schweiz zu schützen. Ich muss Ihnen ganz offen bekennen, dass ich die Genehmigung dieses Vertrages durch die zuständigen Ministerien nicht nur für einen grossen Fehler, sondern für ein Unglück halte, aber diese Überlegung wird mich niemals dazu führen, einer Entscheidung zuzustimmen, durch welche wirklich erworbene Rechte der Schweiz verletzt werden. Wenn sich bei genauer und objektiver Prüfung herausstellen sollte, dass der Schweiz die abgabenfreie und uneingeschränkte Lieferung von 50% der Förderung zugesagt ist, so werde ich unbedingt darauf bestehen, dass diese Verpflichtung erfüllt werde. Und Sie dürfen sich weiter darauf verlassen, dass ich bei Prüfung der Frage, ob eine solche Verpflichtung zugestanden, bezw. genehmigt worden ist, mit dem grössten Wohlwollen für den schweizerischen Standpunkt Vorgehen werde.»
Eine neue, vielleicht unüberwindliche Schwierigkeit liegt aber in dem gestrigen Beschluss des Kabinettes, durch welchen der Reichswirtschaftsminister beauftragt worden ist, «auf der nun vorliegenden Grundlage des Berichtes der Sozialisierungskommission umgehend den Entwurf eines Gesetzes über die Sozialisierung des Bergbauesvorzulegen.» «Wie sich der Beckersche Vertrag» – so führte Dr. Simons wörtlich aus – «in das System des sozialisierten Bergbaues einfügen lässt, ist mir noch vollständig unklar». Der Minister sprach dann davon, dass eventuell eine Ablösung durch Entschädigung erfolgen müsse, oder dass man den Beckerschen Privatvertrag ersetzen müsse durch einen eigentlichen Staatsvertrag. Er bat mich aber, diese Andeutungen vorläufig als seine rein persönliche Meinung, «als einen ersten Eindruck», zu betrachten, für den er sich keineswegs einsetzen könne.
Sie ersehen aus dem Vorstehenden, dass die Schwierigkeiten, die sich aus dem Becker Vertrag ergeben, sich fortwährend vermehren. Ich muss nun vorerst gewärtigen, welchen Bescheid man uns geben wird auf die Frage wegen des Vertragsinhaltes.
Dr. Simons sprach sich ganz entrüstet über die Tatsache aus, dass die früheren Ministerien Hand geboten hätten für den Abschluss eines solchen Vertrages auf die Dauer von mindestens fünfzig Jahren! Ich muss gestehen, dass ich diese Entrüstung einigermassen verstehen kann, wenn es wahr sein sollte, dass die Continentale Handelsaktiengesellschaft im letzten Geschäftsjahre über 120 Millionen Mark verdient hat, während ihr Einsatz nur 50 Millionen betrug, und wenn man bedenkt, dass ein ähnliches Verhältnis noch auf Jahre hinaus bestehen kann, so muss man anerkennen, dass zwischen dem ursprünglichen Risiko und dem feststehenden Gewinn kein ganz normales Verhältnis besteht. Natürlich hat dieses Missverhältnis seinen unmittelbaren Grund nicht in den Bestimmungen des Vertrages, sondern in dem Stand der deutschen Valuta. Aber das ändert nichts an der Tatsache.
Ich habe aus den Besprechungen mit dem Minister wenigstens die Überzeugung gewonnen, dass die Rücksicht auf diesen etwas abnormalen Gewinn für ihn kein Grund sein wird, dem Vertrage eine Auslegung zu geben, die dem Inhalte und der Entstehungsgeschichte desselben nicht entspricht.
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Il rifornimento in tempo di guerra
Energia e materie prime Carbone