Classement thématique série 1848–1945:
VII. LA NAVIGATION FLUVIALE ET LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 318
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#275* |
Dossier title | Beschlussprotokolle des Bundesrates April - Juni 1920 (1920–1920) |
dodis.ch/44529 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 30 avril 19201 1494. Rhein-Zentralkommission
Procès-verbal de la séance du 30 avril 19201
Laut einem Berichte des Herrn James Vallotton,2 eines der Delegierten der Schweiz an den Verhandlungen der internationalen Kommission für Fragen des Transites, der Schiffahrt usw. in Paris, wird eine erste Zusammenkunft der Mitglieder der Rhein-Zentralkommission voraussichtlich auf den 3. Mai nach Strassburg einberufen. Eine offizielle Einladung zur Teilnahme an den Verhandlungen ist bis jetzt nicht eingelangt. Als Verhandlungsgegenstand ist einzig die Kontrolle der richtigen Anwendung der Bestimmungen des Friedensvertrages über den Hafen von Kehl (Art. 65 des Vertrages von Versailles) vorgesehen.
Das politische Departement hält es für dringend geboten, dass die schweizerischen Delegierten in der Rhein-Zentralkommission dieser ersten Zusammenkunft beiwohnen, weil voraussichtlich die französischen Delegierten bei diesem Anlass versuchen werden, für das Rhein-Seitenkanalprojekt Stimmung zu machen, weshalb der gegenteilige schweizerische Standpunkt auch geltend gemacht werden sollte, und sodann, weil die Schweiz das grösste Interesse daran habe, dass der Hafen von Kehl ihr für den rechtsrheinischen Abtransport ihrer Warenbezüge geöffnet werde. In dieser Richtung sind von der «Fero» beim Direktor der Häfen von Strassburg und Kehl und durch die schweizerische Gesandtschaft in Paris bei der französischen Regierung Schritte getan worden, die den Erfolg hatten, dass die französische Regierung mit Note des Ministeriums des Auswärtigen vom 30. Oktober 19193 den freien Abtransport von Kohlen aus dem Saargebiet vom Kehler Hafen über die rechtsrheinischen Linien gestattete.
Das Departement hält den Augenblick für die Veröffentlichung der Namen der schweizerischen Delegierten in der Rhein-Zentralkommission für gekommen und unterbreitet dem Bundesrat Vorschläge für die Instruktionen, die den Delegierten für die kommende erste Zusammenkunft der Kommission zu geben wären.
Im Hinblick auf die ganz aussergewöhnliche Wichtigkeit der Rheinfrage für die Schweiz hält es das Departement des Innern für geboten, den schweizerischen Delegierten in der Rhein-Zentralkommission, nach dem Beispiel anderer Staaten, Experten mit besondern Fachkenntnissen beizugeben, und schlägt zu diesem Zwecke die Herren Dr. Mutzner in Bern und Werner Stauffacher in Basel vor. Überdies wünscht das Departement, dass der englische Staatsangehörige, Herr Palliser, der bis anhin Vertreter der S.S.S. in London war und der Schweiz infolge seiner guten Verbindungen mit massgebenden Persönlichkeiten in England und Belgien auch in ändern Angelegenheiten gute Dienste geleistet hat, der Gesandtschaft in London als Experte für die Rheinfrage beigegeben werde.
In der Beratung betont der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, bei den in Aussicht stehenden Beratungen über den Kehler Hafen sei für die Schweiz die wichtigste Frage die, dass ihr gestattet werde, für den Abtransport der in Mannheim oder Kehl anlangenden Güter alle Bahnverbindungen, namentlich auch die rechtsrheinischen, auszunützen. Es sei also dringend nötig, dass ein mit allen Transportfragen aufs Genaueste vertrauter Mann an den Verhandlungen teilnehme, um diese Forderung durchzusetzen, da insbesondere auch für den Fall einer Betriebsunterbrechung auf den elsässischen Bahnen vorgesorgt werden müsse. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements schlägt vor, der schweizerischen Delegation als besondern Transportsachverständigen Herrn Matter, Stellvertreter des Oberbetriebschefs bei den Schweizerischen Bundesbahnen, beizugeben.
Auf Grund der Beratung wird beschlossen:
1. Die Ernennung des Herrn Dr. Miesch er, Regierungsrat in Basel, als ersten Delegierten, und des Herrn Dr. James Vallotton, Advokat in Lausanne, als zweiten Delegierten der Schweiz in die Rhein-Zentralkommission ist zu veröffentlichen.
2. Die Delegierten werden beauftragt, der ersten Zusammenkunft der Zentralkommission, die voraussichtlich anfangs Mai, zum Zwecke der Kontrolle der richtigen Durchführung der Friedensbestimmungen über den Kehler Hafen, stattfinden wird, beizuwohnen.
3. Sie sollen zu verhindern suchen, dass sich die Kommission auf prinzipielle Fragen, die den Kehler Hafen nicht berühren, wie beispielsweise die Frage des Rhein-Seitenkanals, irgendwie einlässt.
4. Die Öffnung des Kehler Hafens für den vollständig freien Abtransport schweizerischer Waren über die dort anschliessenden Bahnen, namentlich auch über die rechtsrheinischen, soll verlangt werden.
5. Für die Rheinschiffahrtsfrage werden den obgenannten Delegierten als ständige Experten beigegeben die Herren Dr. C. Mutzner, Direktor des eidgenössischen Amts für Wasserwirtschaft in Bern, und Werner Stauffacher, Präsident der Vereinigung für die Schiffahrt auf dem Ober-Rhein, in Basel.
Die Genannten werden dem Departement des Innern unterstellt. Die vorbereitenden Beratungen, an denen sich auch das Politische Departement beteiligen wird, finden unter dem Vorsitz des Vorstehers des Departements des Innern statt.
Der Delegation in die Rhein-Zentralkommission wird für die in Aussicht stehenden Verhandlungen über den Kehler Hafen als Sonderexperte für die Transportfragen beigegeben: Herr Matter, Stellvertreter des Oberbetriebschefs der S.B.B. in Bern.
6. Als Experte für die Rheinschiffahrtsfrage wird der schweizerischen Gesandtschaft in London beigegeben:
Herr Palliser, bisher Vertreter der S.S.S., in London.
7. Über die Frage der Entschädigung der Delegierten und Experten bei der Rhein-Zentralkommission und des der Gesandtschaft in London beigegebenen Experten wird spätere Beschlussfassung Vorbehalten.
8. Die Kosten der Delegation gehen zu Lasten des Politischen Departements (Rubrik eidg. Repräsentanten und Kommissarien).