Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben (No. 155) vom 24.ds.M-2 betreffend der Verlängerung der Gültigkeitsdauer unserer Handelsverträge beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass meines Erachtens diesbezüglich Verhandlungen durch diese Gesandtschaft und nicht durch das Generalkonsulat in Budapest, welches keinen diplomatischen Charakter hat, zu führen wären; wenn nötig, könnte ich mich auf einige Tage nach Budapest begeben, am einfachsten wäre es aber wohl, wenn ich mich zunächst mit der hiesigen ungarischen Gesandtschaft in Verbindung setzen würde, zumal der gegenwärtige ungarische Gesandte, Dr. Gratz, dessen Namen Ihnen wohl von früher her noch erinnerlich ist, bis zum Umstürze I. Sektions-Chef für Handel im k.u.k. österr.ungar. Ministerium des Äussern war, die Verhältnisse genau kennt und mit uns stets die besten Beziehungen unterhalten hat.
Eine Schwierigkeit für die Anknüpfung von Verhandlungen überhaupt besteht aber einstweilen darin, dass die Schweiz mit der gegenwärtigen ungarischen Regierung nicht einmal in «de facto» Beziehungen getreten ist und ihr auch die Entsendung eines «de facto» Vertreters nach Bern noch nicht zugestanden hat. Da indessen die Entente jetzt das Ministerium Huszar anerkennen zu wollen scheint, wird wohl kaum Grund mehr sein, um die Aufnahme rein faktischer Beziehungen weiter hinauszuschieben; fraglich bleibt allerdings dann immer noch, inwieweit es möglich wäre, mit einer nur «de facto» und nichtförmlichund offiziell anerkannten Regierung eine für die Zukunft bindende Abmachung zu treffen.
Das gleiche gilt übrigens auch für allfällige Abmachungen mit Österreich, mit welchem wir wohl «de facto» Beziehungen unterhalten, das wir aber immer noch nicht offiziell anerkannt haben.