Classement thématique série 1848–1945:
VI. LE RAVITAILLEMENT DE LA SUISSE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 89
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#157* | |
Dossier title | Verhandlungen mit dem Ausland betr. Kohlenlieferungen in die Schweiz: Deutschland, England, Belgien und Frankreich (1914–1918) | |
File reference archive | 5.3.05 |
dodis.ch/44300 Le Ministre de Suisse à Berlin, Ph. Mercier, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Nach Eingang des Schreibens Ihres Generalsekretariats vom 15. September ds. J. mit beigelegter Note des Volkswirtschaftsdepartementes an die Deutsche Gesandtschaft in Bern2, bin ich persönlich beim Reichsminister des Auswärtigen vorstellig geworden und habe energisch die Erfüllung der deutscherseits im Wirtschaftsabkommen eingegangenen Verpflichtungen verlangt. Der Reichsminister versprach eine sofortige Prüfung der gegenüber seiner Regierung gemachten Vorwürfe, wies jedoch schon in der ersten Besprechung auf die Kohlenkalamität im eigenen Lande hin.
Gleichzeitig brachte Dr. Gsell die Angelegenheit beim zuständigen Referenten der handelspolitischen Abteilung zur Sprache. Legationsrat Markwald* äusserte sich dahin, dass der Vorwurf, es sei von Seiten der Deutschen Regierung das Wirtschaftsabkommen verletzt, nicht gerechtfertigt erscheine. Die Zusagen des Wirtschaftsabkommens seien ausdrücklich unter dem Vorbehalt gemacht worden, dass die Verhältnisse den vertragschliessenden Teilen die Erfüllung gestatten.3 Wenn auch die Schweiz nicht im Rahmen des Abkommens mit Kohle versorgt worden sei, so dürfe zum Vergleich die Belieferung von Dänemark und Schweden mit deutscher Kohle herangezogen werden. Während der Schweiz im Monat August über 30000 Tonnen geliefert wurden, hätte Schweden, das gemäss dem Abkommen 150000 Tonnen verlangen könnte, gar nichts erhalten und Dänemark sei anstatt mit 100000 Tonnen, mit monatlich 15–16000 Tonnen versorgt worden. Es bestünde eben für Deutschland die faktische Unmöglichkeit, dem Abkommen nachzuleben. Wenn zudem die Entente ihre Forderung auf 20 Millionen Tonnen aufrechterhalte, so dürfte in Zukunft Deutschland überhaupt auf die Belieferung neutraler Staaten verzichten müssen. Eine vorsätzliche Verletzung des Wirtschaftsabkommens durch Deutschland dürfte schon deshalb nicht anzunehmen sein, da Deutschland seine Politik darauf richten müsse, mit den neutralen Staaten in gutem Einverständnis zu leben und daher in seinem eigenen Interesse Anstände vermeiden werde. Die beim schweizerichen Volkswirtschaftsdepartement eingegangenen Informationen4 über Beschlagnahme von Kohlensendungen durch die deutschen Behörden, dürften unrichtig sein. Der Reichskohlenkommissar als zuständige Stelle hätte erklärt, dass keinerlei Beschlagnahmungen vorgekommen seien. Sollten die schweizerischerseits gemachten Mitteilungen durch neue Informationen gestützt werden, so erbitte er eine Mitteilung, um die Angelegenheit noch näher zu untersuchen. Im Sinne dieser Ausführungen werde die Gesandtschaft in Bern orientiert.
Es erscheint wahrscheinlich, dass die Antwort des Reichsministers des Äussern auf meine Intervention den von Legationsrat Markwald gemachten Mitteilungen entsprechen wird.5 Diese Antwort werde ich Ihnen sofort nach Eingang zustellen.
- 1
- Lettre: EVD Zentrale 1914-1918/56-57G/K. Paraphe: KW.↩
- 2
- Cf. no 75.↩
- 3
- Dans une note du 13 Juin 1919, la Légation allemande à Berne notifiait au Département de l’Economie publique: [...] 'Oie Gesandtschaft legt Wert darauf, bei dieser Gelegenheit nochmals zu betonen, dass die in dem Abkommen gegenseitig gewährten Zusagen, deren Erfüllung nach Kräften und mit bestem Willen angestrebt werden wird, nur unter wiederholt ausgesprochenen Voraussetzungen gemacht worden sind, dass die Verhältnisse es den vertragschliessenden Teilen gestatten werden, sie zu erfüllen, dass sonach eine unbedingte Lieferungspflicht für die beiden vertragschliessenden Teile nicht bestehen kann [...] ( EVD KW Zentrale 1914–1918/28 – 29).↩
- 4
- Cf. no 75. * Lire Marquardt↩
- 5
- Pour la réponse de la Légation allemande, cf. no 98.↩