Classement thématique série 1848–1945:
III. LES QUESTIONS ÉCONOMIQUES ET FINANCIÈRES GÉNÉRALES
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 7-II, doc. 49
volume linkBern 1984
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7350#1000/1104#251* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 85 | |
Titre du dossier | Handelsvertretungen im Ausland (1914–1918) | |
Référence archives | 5.3.25 |
dodis.ch/44260 Le Délégué du Conseil fédéral pour les Questions économiques et industrielles, H. Heer, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
In meinem Bericht zur Neuorganisation der wirtschaftlichen Vertretung der Schweiz im Auslande2 habe ich mir erlaubt, die Bildung einer ständigen Exportkommission anzuregen, welche der Handelsabteilung als Beirat zur Verfügung zu stellen wäre.
Ich möchte im folgenden auf diese Frage zurückkommen, um anzuregen, dass in dieser Hinsicht bald etwas vorgekehrt werden möchte.
Wenn während des Kriegs, manchmal von einem Tag auf den ändern, Delegationen abgesandt wurden, deren Orientierung infolge der Eile, mit welcher in Verhandlungen dringlicher Natur eingetreten werden musste, notgedrungen eine mangelhafte sein musste, so konnte dies mit den Kriegsverhältnissen entschuldigt werden. Für kommende Verhandlungen sollte solchen ungünstigen Voraussetzungen umso eher begegnet werden, als von Seite der zukünftigen Gegenkontrahenten heute schon energisch vorgearbeitet wird, und die schweizerischen Unterhändler angesichts der Interessen, welche auf dem Spiele stehen, wohl kaum geneigt sein werden, an ihre so überaus verantwortungsvolle Aufgabe unvorbereitet heranzutreten.
Es wird auch an die Möglichkeit zu denken sein, dass gleichzeitig mit mehreren Staaten verhandelt werden muss. Wie dafür die nötige Anzahl gut orientierter Unterhändler gefunden werden soll, gibt Anlass zu Bedenken. Während Frankreich, England, Amerika und Italien in ihren frühem Mitgliedern der Commission Interalliée bei der S.S.S. über die Schweiz vorzüglich orientierte Unterhändler haben werden (Herr Piaton ist als solcher bereits offiziös bezeichnet worden), welche ihrerseits auch jetzt noch ihre Regierungen mit Material für künftige Unterhandlungen versehen und eventuell schon bezeichnete Unterhändler orientieren, besitzt die Schweiz ausser Herrn Nationalrat Frey, Prof. Laur und mir sozusagen keine Persönlichkeiten, welche unser Verhältnis zu den verschiedenen Ländern einigermassen überblicken. Aber auch diese drei Personen sind, mit Ausnahme von Herrn Nationalrat Frey, nicht eingehend über die Verhältnisse in den Ländern unterrichtet, mit welchen Unterhandlungen zu pflegen sein werden. Dazu fehlt es (mit Ausnahme für England) an der nötigen wissenschaftlichen Berichterstattung seitens der Gesandtschaften. Wenigstens ist mir keine zusammenhängende Arbeit darüber bekannt geworden.
Dieser letztere Mangel kann nun nicht rasch genug behoben werden, um bei Zeiten noch erspriessliche Resultate zu zeitigen. Indessen könnte versucht werden, wenigstens hinsichtlich der zukünftigen Delegationen zu Handelsvertrags-Verhandlungen gewisse Vorkehren zu treffen.
Eine solche erblicke ich in der unverzüglichen Bildung einer Kommission für Aussenhandel oder Exportkommission (commission du commerce extérieur).
Diese Kommission hätte aus 9–11 Mitgliedern zu bestehen. Die Mitglieder derselben hätten sich zu verpflichten, s.Z. als Delegierte für Handelsvertrags-Verhandlungen sich zur Verfügung zu halten. Ausserdem wären sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie für die Dauer ihres Mandats ihre Privatinteressen hintansetzen müssten, sobald die Tätigkeit als Mitglied der Aussenhandelkommission ihre Anwesenheit in Sessionen (vorläufig 1 pro Monat, von 2 sich folgenden Tagen) verlangt, oder ihren Aufenthalt im Auslande nötig macht. [, ..]3
Sind einmal die Mitglieder der Aussenhandelkommission in obiger Weise allgemein orientiert, so hätte die Teilung in Subkommissionen zu erfolgen. In der Tat wird es nötig sein, die zukünftigen Unterhändler nach Ländergruppen einzuteilen, damit es möglich wird, gleichzeitig mit mehr als einem Staat zu unterhandeln. Ich denke etwa an folgende Gruppen: a) Frankreich, England, Italien (eventuell Amerika) und Spanien. b) Deutschland, Holland, Deutsch-Österreich, Ungarn, Bulgarien, Griechenland, Türkei. c) Polen, Tschechoslowakien, Jugoslavien, Skandinavien.
Je nachdem Gruppen von 3 oder 4 Unterhändlern gebildet werden, kommt man auf einen Bestand der Kommission von 9 bis 11 Mitgliedern. Sind die Gruppen einmal gebildet, so hätte jede für sich nun an das Spezialstudium ihres zukünftigen Wirkungskreises heranzutreten. /...]4
Der Kommission würden von amtswegen die kompetenten Beamten der Bundesbehörden (Handelsabteilung, Ernährungsamt, politisches Departement) angehören.
Über die Konstituierung der Kommission wäre noch zu reden; die Bildung der Kommission könnte dem Vorort übertragen werden, in der Meinung, dass sich das Volkswirtschaftsdepartement die Genehmigung der Nominationen Vorbehalten würde.
Ich erlaube mir ausdrücklich zu bemerken, dass diese Kommission für den Aussenhandel nicht etwa zu vergleichen ist mit der für frühere Handelsvertragsverhandlungen vom Bundesrat ernannten Eidg. Expertenkommission, oder mit der Nomination von Kommissären, welche s.Z. mit der Mission betraut wurden, an den offiziellen Konferenzen (beispielsweise in Paris) teilzunehmen. Ich erlaube mir, diesbezüglich auf meine Ausführungen im Berichte über die wirtschaftliche Vertretung im Ausland hinzuweisen (Seite 13). Die hier geschilderte Tätigkeit würde nur einen vorübergehenden Teil der Aufgabe der Kommission für den Aussenhandel (Exportkommission) bilden. Aber auch wenn die Frage nicht im Zusammenhang mit dem obgenannten Bericht über die wirtschaftliche Vertretung der Schweiz im Ausland gelöst werden könnte, so scheint es mir notwendig, die Frage zu prüfen, wie die Anzahl der Personen vermehrt werden könnte, welche s.Z. kompetent genug wären, um, en connaissance de cause, Handelsverträge diskutieren zu können. Dies ist der Zweck dieser speziellen Anregung, welche ich mir erlaube, Ihrer ganz besondern Aufmerksamkeit zu empfehlen.
- 1
- Lettre: EVD Zentrale 1914-1918/85-86Betr. Vorbereitungen der Handelsvertragsverhandlungen. Paraphe: KW.↩
- 2
- Non reproduit. Sur la question de la représentation des intérêts suisses à l’étranger, cf. Exposé du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale concernant la création de nouvelles Légations de Suisse à l’étranger (du 11 décembre 1919), FF. 1919, vol 5, pp. 1019–1042; voir aussi nos26, 29, 43, 68, 81, 307.↩
- 3
- Suit un passage sur la préparation des experts à leurs fonctions.↩
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