Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 6, Dok. 326
volume linkBern 1981
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E1005#1000/16#4* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 1005(-)1000/16 1 | |
Dossiertitel | Protokolle des Bundesrates, Geheimprotokolle (Minuten und Originale) 1917 (1917–1917) | |
Aktenzeichen Archiv | 4.5 |
dodis.ch/43601 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 juin 19171
Procès-verbal de la séance du 19 juin 19171
Die Herren Bundespräsident Schulthess und Bundesräte Motta und Decoppet berichten über den Verlauf ihrer Besprechungen mit den Parlamentariern und über den Eindruck, den sie hiebei gewonnen haben. Zum Teil haben die Besprechungen noch am Abend des 18. Juni stattgefunden, und zwar so, dass die genannten Herren in der Wandelhalle Kenntnis von der Mitteilung gegeben haben, die Herr Hoffmann für die Presse vorbereitet hatte und die den wesentlichen Inhalt der Depesche Grimm und der Depesche Hoffmann enthielt. Schon gestern abend war der Eindruck ein durchaus schlimmer, und alle konsultierten Parlamentarier sprechen sich dahin aus, die Demission des Herrn Hoffmann sei unvermeidlich. Herr Motta hat noch am selben Abend im Einverständnis mit den Herren Schulthess und Decoppet die Überzeugung, dass der Rücktritt unvermeidlich sei, Herrn Hoffmann mitgeteilt. Die genannten Herren vertreten die Ansicht, dass rasch gehandelt werden müsse, um den Schein einer ausländischen Beeinflussung zu vermeiden und um in Innern die Angelegenheit in Ruhe erledigen zu können.
Herr Schulthess und Herr Motta weisen noch speziell darauf hin, dass sich persönliche und politische Freunde, wie die Herren Nationalräte Bühlmann, Forrer und Häberlin, in diesem Sinne ausgesprochen hätten. Herr Schulthess teilt mit, dass der Präsident des Nationalrates, von der Befürchtung geleitet, dass ein Skandal ausbreche, die Sitzung des Nationalrates nicht habe eröffnen wollen und eine Erklärung des Bundesrates verlangt habe. Er, Herr Schulthess, habe bereits mit den Präsidenten der Gruppen verhandelt; diese hätten sich ohne Ausnahme nach Kenntnisnahme des in den Zeitungen wiedergegebenen Depescheninhalts für die Notwendigkeit der Demission ausgesprochen und überdies beigefügt, dass eine mitfolgende, die Handlungsweise des Herrn Hoffmann missbilligende Erklärung des Bundesrates unumgänglich notwendig sei. So hätten sich namentlich die Herren Häberlin und Scherrer-Füllemann geäussert.
Herr Bundesrat Hoffmann, der anwesend ist, erklärt, dass seine Überzeugung seit gestern schon feststehe, es gebe keine andere Lösung als die Demission. Er überreicht dem Präsidenten den bereits am Abend des 18. Juni verfassten Demissionsbrief2.
In der weiteren Diskussion schliessen sich auch die übrigen Mitglieder des Bundesrates, wenn auch selbstverständlich mit Rücksicht auf die Person und die Verdienste des Herrn Hoffmann ungern, der geäusserten Ansicht an. Es wird somit einstimmig beschlossen, das Entlassungsgesuch des Herrn Hoffmann an die Präsidien der eidgenössischen Räte weiterzuleiten.
Vor der Diskussion über die Frage, ob der Bundesrat in der Bundesversammlung nach Verlesung der Demission des Herrn Hoffmann eine Erklärung abgeben solle, verlässt der Genannte die Sitzung.
Herr Schulthess weist auf den einstimmigen Wunsch der Gruppenpräsidenten hin, die eine solche Erklärung als notwendig erachten, und schliesst sich persönlich dieser Meinung an. Er führt aus, dass persönliche Wünsche vor der Staatsnotwendigkeit und vor den Pflichten gegenüber dem Lande zurückzutreten haben. Die Handlung des Herrn Hoffmann wird in den Ententestaaten als eine unneutrale angesehen und vielleicht gar als ein unfreundlicher Akt betrachtet. Es wird ihr - mit Recht oder Unrecht bleibe dahingestellt - die Tendenz der Begünstigung eines Separatfriedens unterschoben. Wollen wir unsere Beziehungen und namentlich unsere wirtschaftliche Lage nicht aufs Spiel setzen, so müssen wir die Handlung des Herrn Hoffmann desavouieren. Dieser hätte auch nie einen solchen Schritt ohne Begrüssung des Bundesrâtes tun sollen. Nur das vorgeschlagene Vorgehen garantiert eine ruhige Abwicklung der Demission in den Räten. Andernfalls wird eine Diskussion entstehen und der Bundesrat befragt werden, wie er sich zu der Handlungsweise des Herrn Hoffmann stelle.
In der Diskussion wird der geäusserten Ansicht zugestimmt, teilweise daraufhingewiesen, dass es wünschenswert wäre, wenn eine Erklärung unterbleiben könnte.
Die Sitzung wird für einen Augenblick unterbrochen, damit eine Delegation, bestehend aus dem Bundespräsidenten, dem Vizepräsidenten und Herrn Motta, erneut mit den Gruppenpräsidenten konferieren kann, die den Entscheid des Bundesrates erwarten. Der Nationalrat hat die Eröffnung seiner Sitzung verschoben. Schliesslich schlägt der Präsident nach der Besprechung mit den Gruppenpräsidenten vor, folgende Erklärung abzugeben:
Der Bundesrat bestätigt die Erklärung des Herrn Hoffmann in allen Teilen.
Er hat von seinem Schritte keine Kenntnis gehabt. Wäre er von Herrn Hoffmann begrüsst worden, so hätte er diesen gebeten, von diesem Schritte abzusehen.
Wir trennen uns von Herrn Hoffmann mit schmerzlichen Gefühlen. Er hat durch seine Intelligenz, Arbeitskraft und Hingebung dem Lande in schwerer Zeit unschätzbare Dienste geleistet. Seine Gesinnung ist über allen Zweifel erhaben, er hat nur im Landesinteresse handeln wollen. Wir danken daher dem Scheidenden im Namen des Landes für seine Dienste. Das, was er für sein Vaterland geleistet hat, bleibt unvergessen.
Der Wortlaut der Erklärung wird gutgeheissen. Die Stelle: «Er hat von seinem Schritte keine Kenntnis gehabt. Wäre er von Herrn Hoffmann begrüsst worden, so hätte er diesen gebeten, von diesem Schritte abzusehen» wurde mit vier gegen zwei Stimmen (HH. Forrer und Müller) aufrechterhalten.
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