Sprache: Deutsch
6.7.1912 (Samstag)
Der Vizepräsident des Schweizerischen Handels- und Industrievereins, Nationalrat A. Frey, an den Stellvertreter des Vorstehers des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, A. Hoffmann
Schreiben (L)
Frey äussert Bedenken zum vorgeschlagenen Protokoll. Das Rücktrittsrecht soll sich nur auf den Handelsvertrag, nicht auch auf den Niederlassungsvertrag beziehen. Die Kündigungsfrist soll ein Jahr betragen.
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
9. Grossbritannien
9.1. Handel mit Kanada
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
9. Grossbritannien
9.1. Handel mit Kanada
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Abgedruckt in
Herbert Lüthy, Georg Kreis
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 324
volume linkBern 1983
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