Langue: allemand
23.4.1912 (mardi)
Der Bundespräsident und Vorsteher des Politischen Departementes, L. Forrer, an den schweizerischen Gesandten in Washington, P. Ritter
Lettre (L)
Die Schweiz kann die chinesische Republik erst dann anerkennen, wenn sie darum ersucht wird; dabei ist auf die Grossmächte Rücksicht zu nehmen.
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
4. China
4.1. Anerkennung der Republik
Darin: Die Schweiz soll in der Anerkennungsfrage den Grossmächten nicht zuvorkommen. Das Wohlwollen Chinas könnte sich die Schweiz mit einer Sympathiekundgebung für die chinesische Republik sichern. Annex vom 15.4.1912
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
4. China
4.1. Anerkennung der Republik
Darin: Die Schweiz soll in der Anerkennungsfrage den Grossmächten nicht zuvorkommen. Das Wohlwollen Chinas könnte sich die Schweiz mit einer Sympathiekundgebung für die chinesische Republik sichern. Annex vom 15.4.1912
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Imprimé dans
Herbert Lüthy, Georg Kreis
(ed.)
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 317
volume linkBern 1983
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