Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutsches Reich
6.5. Mehlzollfrage
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 247
volume linkBern 1983
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E6#1000/953#80* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 6(-)1000/953 16 | |
Titre du dossier | Auszüge aus verschiedenen Protokollen, Korrespondenzen, Berichte, Eingabe und Anträge an den Bundesrates der Müller vom 24. Februar 1909 mit diesbezüglicher Korrespondenz und Berichten, Gutachten (1908–1909) |
dodis.ch/43102
In Ausführung Ihres Auftrages vom 10. März 1909 erstatten wir hiermit Bericht über Punkt 3 der Eingabe des «Verband Schweiz. Müller» an den Schweiz. Bundesrat vom 24. Februar 1909:
«Den schweizerischen Müllern ist eine angemessene Lagerprämie für den kontinuierlichen Unterhalt eines bestimmten Weizenquantums innerhalb der Landesgrenzen auszusetzen.»
In der Begründung hierzu erklärt sich der Müllerverband bereit, gegen Vergütung von 3/4 % Zins des Anlagekapitals, sowie der nicht unbeträchtlichen Kosten der Lagerung, Manipulation, Sackabnützung und Assekuranz, ein für jede Mühle besonders zu vereinbarendes Weizenquantum, in der Gesamtheit mindestens 10,000 bis 15,000 Wagen à 10 Tons, beständig in Vorrat zu halten.
Ein Vorrat von 10,000 Wagen würde die Brotversorgung des ganzen Landes für wenigstens 70 Tage sicherstellen.
Wie die Verteilung und Lagerung dieser Vorräte beabsichtigt ist, wird in der Eingabe nicht erwähnt. Sehr wichtig ist aber, ob sie auf die verschiedenen Mühlen repartiert oder ob sie in zentralen, militärisch und verkehrstechnisch günstig gelegenen Lagerhäusern magaziniert liegen. Im ersteren Falle wären diese Vorräte in Bezug auf einen Kriegsfall von zweifelhaftem Werte. Viele und sehr grosse Mühlen liegen an der Grenze oder nahe derselben (Westschweizerische Mühlen, Laufen, Basel, Baselaugst, Schaffhausen, Ostschweizerische Mühlen). Fassen wir einen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ins Auge, so sind die Vorräte an der Westgrenze und längs des Rheines sehr gefährdet und mit Rücksicht auf die Inanspruchnahme des Eisenbahnmaterials durch die Mobilmachung und die Truppenbewegungen dürfte unter Umständen nicht einmal möglich sein, die Vorräte rechtzeitig zu evakuieren. Die Generalstabsabteilung legt sogar den Vorräten in den öffentlichen Lagerhäusern Genf, Morges und Renens nur einen beschränkten Wert bei, da deren Evakuation nicht nur Tage, sondern Wochen beansprucht. Sehr umständlich und kostspielig wäre auch die Kontrolle über so zerstreute Vorräte, und zweifellos müsste eine unausgesetzte, scharfe Kontrolle ausgeübt werden.
Günstiger wäre die Lagerung der Vorräte in militärisch und verkehrstechnisch vorteilhaft gelegenen Lagerhäusern. Heute gibt es aber nur eine Gegend, die diesen Anforderungen entspricht, nämlich die Linie Brunnen-Altdorf. Nach Eröffnung des Lötschberges kommt die Linie Spiez-Frutigen hinzu. Verkehrstechnisch liegen aber diese beiden Rayons für die westschweizerischen Mühlen ungünstig. Deren natürliche Zufahrtslinien sind: Marseille-Genf und Mannheim-Basel. Die Instradierung des Weizens via Gotthard und Lötschberg hätte für die westschweizerischen Mühlen Frachtverluste im Gefolge. Diese könnten sich daher an den zentral magazinierten Vorräten nicht beteiligen, es sei denn, dass ihnen der Bund die Mehrfrachten im besondern vergüten würde.
Von grosser Wichtigkeit ist auch die Kostenfrage. Aus einer unverbindlichen Äusserung eines Führers der Müllerschaft schliessen wir, dass mit einer jährlichen Entschädigung von 1 bis VA Fr. per 100 Kg. gerechnet wird, dass aber z. Z. noch keine Gewähr vorliege, dass bei dieser Vergütung die Müllerschaft im Ganzen sich an den Vorräten beteiligen werde. Der Zinsverlust allein beträgt ca. 77 Cts. Für Kosten bei Eingang und Ausgang, Manipulation, Sackmaterial, Feuerversicherung dürften wohl 30 Cts. zu rechnen sein. Der Bund hat daher mit einer Jahresausgabe von 1,100,000.- Franken bei einem Vorrat von 10,000 Wagen zu rechnen. Dazu kommen die Kosten der Lagerung, d. h. die Kosten für die Magazine. Wie hoch diese Kosten sein werden ist schwer zu sagen, das hängt davon ab, ob der Bund neue Magazine erstellen muss und was diese kosten. Die öffentlichen Lagerhäuser rechnen pro Wagen ein jährliches Lagergeld von Fr. 36.- und behaupten, dabei nicht viel mehr als die eigenen Kosten herauszuschlagen. Rechnen wir nur Fr. 30.- per Wagen, so bedeutet dies eine weitere jährliche Ausgabe von Fr. 300,000.-.
Nun ist zu bedenken, dass bei diesen Vergütungen oder Ausgaben der Müller zunächst nur seine eigenen Kosten deckt. Er will aber auch einen Vorteil haben, und wenn wir nur ein Benefiz von lA Fr. in Anschlag bringen, so kommen wir auf eine weitere jährliche Ausgabe von Fr. 250,000.-.
Unter allen Umständen, auch bei ausnahmsweise hohen Getreidepreisen, seinen Vorrat komplet zu erhalten, bedeutet für den Müller eine weitgehende Verpflichtung. Ist er auch gezwungen unter offenbar ungünstigen Preisverhältnissen zu kaufen, statt von seinen Vorräten zu zehren, so will er hierfür schadlos gehalten sein.
Schwer bestimmbar wäre der Preis, zu welchem im Kriegsfälle die Militärverwaltung einen Teil der Vorräte für die Armee zu übernehmen hätte. Wenn der Bund alle Lagerkosten durch Jahre hindurch getragen hat, so wäre nicht gerechtfertigt, dass er im Kriege seinen Anteil zu Spekulationspreisen erstehen sollte.
Schliesslich stellt sich die Frage, ob die bisherigen Handelsvorräte, die zeitweise 9000-10,000 Wagen betragen, neben den Vorräten der Müller weiter bestehen sollen und bestehen werden. Trifft dies zu, oder steht solches zu erwarten, so müssen die derzeitigen Lagerhäuser für den Handel offen bleiben, und der Bund hätte für die Vorräte der Müller besondere Lagergelegenheiten zu schaffen, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass auch die Händler für ihre Vorräte die gleiche Entschädigung verlangen, die den Müllern zugesprochen wird.
So einfach wie es den Anschein hat, ist der Vorschlag des Müllerverbandes nicht, es stellen sich hiebei Fragen ein, die nicht so kurzerhand zu beantworten sind.
Wir sind der Auffassung, die Sicherstellung der Brotversorgung für den Kriegsfall, und zwar für die Armee wie für die Zivilbevölkerung, könne zweckmässiger und auch billiger auf dem erprobten und bewährten Wege der bisherigen Kriegsbereitschaftsmassnahmen erreicht werden, in der Weise, dass die Kriegsvorräte angemessen erhöht werden. Schon unter den heutigen, sehr einfachen Lagerungsverhältnissen sind wir dazu gelangt, guten trockenen Weizen 6 Jahre lang unbeschadet seiner Qualität auf Lager halten zu können. Gelingt es, die zwei grössten Feinde der Lagerung: Feuchtigkeit und tierische Schädlinge (Insekten) von der Ware fern zu halten, so kann die Lagerdauer noch viel weiter ausgedehnt werden. Wir haben die Überzeugung und finden diese durch andere Sachverständige bestärkt, dass bei zweckmässiger Lagerung der Weizen 10 Jahre und noch länger ohne Schaden zu nehmen magaziniert werden kann. Auf diese Frage werden wir eingehender zurückkommen bei Anlass unseres Antrages betreffend den Bau weiterer Magazine in Altdorf. Gelingt es, den Weizen 10 Jahre lagerfähig zu erhalten, so können wir, statt nur 1000 bis 1200 Wagen wie bisher, 4000 bis 5000 Wagen als Kriegsreserve anlegen ohne jährlich mehr als 400 bis 500 Wagen durch Umtausch oder durch Kauf und Verkauf ersetzen zu müssen. 5000 Wagen mit Einschluss der Handelsvorräte, der laufenden Vorräte der Bäckerei und Müllerei und der eigenen Produktion im Inlande bedeuten aber schon eine recht annehmbare Sicherung für kritische Fälle.
Nicht ausgeschlossen bleibt, den Umsatz der Vorräte in der Weise zu suchen, dass mit einigen Müllern oder mit einer Vereinigung von Müllern für eine Reihe von Jahren ein Abkommen getroffen wird, wonach diese jedes Jahr successive 400-500 Wagen alte Ware zu Händen nehmen und durch neue ersetzen. Bei einer gewissen Latitude der Vorräte ist der Militärverwaltung auch die Möglichkeit gegeben, bei hohen Getreidepreisen einen Teil der Vorräte günstig zu verkaufen und mit dem Ersatz billigere Marktpreise abwarten zu können. Auf diese Weise könnte die Auffrischung der Vorräte in zwanglosester Weise vor sich gehen und die Militärverwaltung einen Teil der Kosten einholen, ohne dass jemand darunter zu leiden hätte.
Es sei noch auf folgendes aufmerksam gemacht: Bekanntlich unterhält der Bund für den Krieg und andere kritische Fälle eine nicht zinstragende Goldreserve. Bei einer Mobilmachung wird sofort ein erheblicher Teil dieser Reserve zum Ankauf von Getreide verwendet werden müssen und erfahrungsgemäss müssen gerade unter solchen Umständen sehr hohe Preise bezahlt werden, wenn überhaupt Getreide in nützlicher Frist käuflich und erhältlich ist. Es erscheint daher viel vorteilhafter, der Bund lege an Stelle des Geldes Getreide als Kriegsreserve hin, dann braucht er nötigenfalls nicht erst zu teuren Preisen zu kaufen. Die Überlegung rechtfertigt auch die Behauptung, der Bund habe eigentlich für seine Getreidevorräte nicht mit einem Zinsverluste zu rechnen, so wenig als jemand den Einfall haben wird, bei den übrigen Kriegsvorräten (Munition, Bewaffnung, Ausrüstung, Bekleidung, Korpsmaterial, Pferde etc. etc.) von einer Verzinsung oder einem Zinsverluste zu reden. Die Getreidevorräte sind nichts anderes als Kriegsmaterial, das wie anderes Material oder wie andere Kulturwerte bezahlt, amortisiert und verrechnet ist, mit dem grossen Vorteile, nicht wie jenes nach Jahr und Tag den Marktwert teilweise oder ganz zu verlieren. Dies zugegeben, so hat der Bund bei eigenen Vorräten mit viel kleineren Kosten zu rechnen, als wenn die Vorräte der Müllerei oder dem Handel Überbunden werden, da eben der Hauptausgabeposten, der Zinsverlust des Anlagekapitals, dahinfällt.
Wir kommen zum Schlüsse, es sei auf den Vorschlag des «Verband der Schweiz. Müller» nicht einzutreten, sondern es sei die Sicherung der Brotversorgung von Land und Heer auf dem bisherigen Wege der eigenen Kriegsvorräte zu suchen und zu vervollständigen.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 6/16. Eingabe des Verbandes schweizerischer Müller betreffend Weizenvorräte.↩
Tags