Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VII. GOTTHARDVERTRAG
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 152
volume linkBern 1983
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E53#1000/893#568* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 53(-)1000/893 150 | |
Dossiertitel | Juristische Abklärungen des Rückkaufsrechts des Bundes und der Subventionskantone; Frage der Rechtsverhältnisse der Subventionsstaaten Italien und Deutschland; Rückkaufsbetrag und -bedingungen; Arbeiten der juristischen Sektion der Rückkaufskommission; Vorbereitungen zur Internationalen Gotthardkonferenz 1909 (1895–1909) |
dodis.ch/43007
Anlässlich eines Besuches, den ich dem Herrn Gesandten von Bülow vor meiner Rückkehr nach Berlin machte, kam er auf den Rückkauf der Gotthardbahn zu sprechen und äusserte sich nach meinen Aufzeichnungen wie folgt:
«Es liegt mir daran, mit Ihnen über die Gotthardfrage zu sprechen. Ich weiss, wie sehr der schweizerische Bundesrat wünscht, diese Pendenz möglichst bald zu erledigen, um während des Jahres 1908 die Rückkaufsverhandlungen mit der Gotthardbahngesellschaft zu führen und zum Abschlüsse zu bringen. Ich habe daher sowohl meinem Bruder2 gegenüber als auch sonst in Berlin darauf insistiert, dass eine Antwort auf die Eröffnung des schweizerischen Bundesrates möglichst bald erfolgen möge. Nach meinen Informationen dürfte aber noch einige Zeit vergehen, bevor die Antwort erteilt wird, denn es ist eine Denkschrift über diese Frage in Berlin ausgearbeitet worden (ich habe sie nicht gesehen), welche dermalen bei den beteiligten Reichs- und deutschen Behörden und den Landesregierungen zur Begutachtung zirkuliert. Soviel mir bekannt, - und ich bitte diese Mitteilung dem Herrn Bundespräsidenten gegenüber nicht zu erwähnen - ist deutscherseits der Anspruch auf Rückzahlung der Bundessubventionen gänzlich fallen gelassen worden, und zwar als inopportun.3
Deutschland ist übrigens daran weniger beteiligt gewesen als Italien. Die Punkte, die noch zur Sprache kommen werden, insbesondere die Frage der Dividenden und der Bergtaxen, dürften nach Massgabe des Gotthardvertrages zu entscheiden sein. Das sind aber Fragen, die ich nicht näher kenne.»
Auf meine Bemerkung, dass die Schweiz alle vertraglichen Verpflichtungen der Gotthardbahngesellschaft nach erfolgtem Rückkauf auf sich nehmen werde und diese ihre Absicht in Berlin und in Rom bereits bekannt gegeben habe, bemerkt Herr von Bülow, dass gerade die Behandlung der Frage der schweizerischerseits vorgeschlagenen Ablösungen einige Zeit, vielleicht ein halbes Jahr, in Anspruch nehmen werde, daher müsste es dem Bundesrate erwünscht sein, im ersten Halbjahr 1907 die Antwort Deutschlands und Italiens zu erhalten, um mit diesen beiden Staaten vor Ende 1907 zu endgültigen Abmachungen zu gelangen. Auch meinte Herr von Bülow, die Erledigung dieser Pendenz, bevor die Frage der ostschweizerischen Bahnen zur Behandlung komme, müsse der Schweiz erwünscht sein, damit auf sie wegen der Frage, ob Splügen oder Greina, seitens Italiens kein Druck ausgeübt werden könne.
Aus diesen Gründen riet Herr von Bülow, ich möchte nach seiner Rückkehr in Berlin mit dem Herrn Unterstaatssekretär von Mühlberg sprechen und auf baldige Erteilung einer Antwort auf unsere Note vom Juni 19044 insistieren.
Tags
Eisenbahn Alpentunnel Energie und Rohstoffe Gotthardbahn, Gotthardvertrag (1903–1913)