Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.2. Handelsvertragsverhandlungen
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 5, doc. 130
volume linkBern 1983
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E13#1000/38#170* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 13(-)1000/38 37 | |
Titolo dossier | Korrespondenz des Handelsdepartements; Anträge der Departemente an den Bundesrat; Notizen; Bundesratsbeschlüsse; Notenaustausch zwischen der Schweiz und Frankreich; Akten der Bundesversammlung und Bundesbeschluss (19.11.1906) betr. Verlängerung der Frist für die Inkraftsetzung der Handelsübereinkunft mit Frankreich (1906–1906) |
dodis.ch/42985
Antrag des Vorstehers des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, A. Deucher, an den Bundesrat1
Vom französischen Botschafter ist gestern der beiliegende Vermittlungsvorschlag2 gemacht worden.
Nach demselben wäre Hr.Revoil bereit, seiner Regierung folgendes zu beantragen, sofern wir den Vorschlag richtig verstehen, nämlich entweder sofortige Verständigung auf Grund eines Zolles von 400 Fr. für schwarze und farbige Seidengewebe, oder aber folgende Kombinationen, die eine Verlängerung des gegenwärtigen Provisoriums bis zum Wiederzusammentritt der französischen Kammern bedingen würden, nämlich:
Frankreich würde seinen Zoll für den Rohstoff, die Webseide, ermässigen. Im Verhältnis dieser Ermässigung würde auch der Zoll für die Gewebe reduziert, sodass derselbe ganz oder annähernd den von uns verlangten Ansätzen entsprechen würde.
Was den ersten Vorschlag betrifft, so kann derselbe überhaupt nicht in Betracht kommen, da der Bundesrat der französischen Regierung bereits erklärt hat, dass die Ansätze von 300 Fr. für bunte und 250 Fr. für schwarze Gewebe sein letztes Wort seien3.
Mit Bezug auf den subsidiären Vorschlag bemerken wir folgendes:
1. Wenn Frankreich den Rohstoffzoll herabsetzt, so müssten folgerichtig auch die bisherigen Gewebezölle herabgesetzt werden. Statt dessen müssten wir nach dem Vorschläge des Hrn. Revoil gleichwohl noch eine Erhöhung derselben auf mindestens die von uns als letzte Limite bezeichneten Ansätze von 225 und 300 zugeben. Dieser Vorschlag ist also keine Verbesserung, sondern eine Verschlimmerung.
2. Auch wenn die Kombination günstiger wäre, als sie sich darstellt, könnte nach unserer Ansicht auf eine Verlängerung des Provisoriums nicht eingetreten werden, und zwar einerseits weil uns jede Garantie, ja selbst die Wahrscheinlichkeit fehlt, dass das französische Parlament beim Wiederzusammentritt die Kombination akzeptieren würde, - anderseits weil das jetzige Provisorium für Frankreich sehr günstig, für uns aber äusserst ungünstig ist, indem wir für Seidengewebe, Maschinen, Stickereien, etc., zum Teil auch für Uhren ruinöse Zölle zahlen müssen, während Frankreich seine Waren in unverminderter Quantität exportieren und namentlich einen grossen Teil seiner neuen Weinernte auf unsern Markt werfen könnte, bevor das Parlament über die Zollermässigungen entscheidet. Wir würden hiemit unser wirksamstes Pressionsmittel aus den Händen geben, wenn wir auf einen so unsicheren und allem Anschein nach zudem unvorteilhaften Vorschlag hin ohne weiteres das bisherige Provisorium verlängern und auf die Anwendung eines Differentialtarifes verzichten wollten - in demjenigen Moment, wo wir unverkennbar durch Festigkeit und Konsequenz eine grosse Pression auf Frankreich ausüben können und die ganze öffentliche Meinung in unserm Lande für uns haben.
Nach der Entschlossenheit, die die letzten Beschlüsse des Bundesrates bekundet habe, könnte man es nicht begreifen, wenn auf einen zweifelhaften Vorschlag Frankreichs hin eine neue Periode der Ungewissheit geschaffen würde, während welcher unser Export weiter zurückginge, der Import zunähme und unsere industrielle und kommerzielle Aktion gelähmt wäre.
Bei alledem wäre die grösste Wahrscheinlichkeit, dass wir einem neuen Misserfolg unseres Zuwartens entgegengingen und nach einem weiteren halben Jahre vor der gleichen Alternative wie heute stünden: Annahme der französischen Bedingungen oder Zollkrieg. Wir beantragen:
Es sei auf den Vorschlag des französischen Botschafters nicht einzutreten4.
- 1
- (Kopie): E 13 (B) /185. Handelsbeziehungen zu Frankreich.↩
- 2
- Verbalnote vom 12. Juli 1906; nicht abgedruckt.↩
- 3
- Schweizerische Note vom 3. Juli 1906; nicht abgedruckt.↩
- 4
- Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 13. Juli 1906, dem französischen Botschafter durch Bundespräsident Forrer folgende Antwort erteilen zu lassen: Nous ne pouvons pas accepter les dernières propositions du Gouvernement français quant à la soie, exceptés les 5 fr. sur les écrues, mais pour faire un dernier effort vers l’entente, nous sommes diposés à accepter 2.50 au lieu de 2.25 pour la soie noire, de même pour les broderies en bande ou raie fr. 600 au lieu de fr. 575 et pour les broderies chimiques fr. 1000 au lieu de fr. 950, sous réserve de la rédaction contenue dans notre note du 3 juillet. Pour donner au Gouvernement français le temps de se prononcer sur ces propositions nous accepterions une prolongation du régime provisoire jusqu’au 31 juillet pendant laquelle nous examinerions à fond de notre côté la proposition émanant de votre initiative personnelle (E 1004 1/225). Gleichentags telegrafierte der schweizerische Gesandte in Paris dem Handelsdepartement: Sénat adopte amendement Noël après déclaration de la Commission des Douanes que cela ne doit pas impliquer l’abandon des industries en cause - cet amendement maintient le provisorium jusque 31 juillet et autorise gouvernement à proroger statu quo en cas d’accord avec la Suisse avant 31 juilletla chambre va être immédiatement nantie (E 13 (B)/187).↩
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