Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
18. Spanien
18.2. Handelsvertragsverhandlungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 38
volume linkBern 1983
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#545* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 102 | |
Dossier title | Kündigung der Handelsübereinkunft auf den 31.08.1904 durch die Schweiz (1904–1904) |
dodis.ch/42893
Herr Bundesrat Deucher hat am 4. dies von Marienbad aus den beiliegenden, motivierten Antrag2, nebst einem Briefe von Hrn. Nationalrat Fonjallaz3 übermittelt, des Inhalts, es sei unser Handelsvertrag mit Spanien spätestens Ende August zu künden4.
Dieser Antrag bezweckt, zu ermöglichen, dass auf den Wein der nächstjährigen Ernte der neue Zoll angewendet werden kann. Herr Bundesrat Deucher geht dabei von der Annahme aus, dass neue Handelsverträge zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich-Ungarn in Bälde zu Stande kommen und schon Mitte nächsten Jahres zur Anwendung gelangen werden.
Die Angelegenheit wurde am 11. dies von der Delegation des Bundesrates mit den Herren Unterhändlern vorberaten. Von Herrn Nationalrat Frey und dem Chef der Handelsabteilung wurden bei diesem Anlass Bedenken erhoben wegen der Gefahr, dass sich die Unterhandlungen mit den genannten Ländern länger hinziehen könnten. Da durch die Kündung des Handelsvertrages mit Spanien unmittelbar auch die Fortdauer des Arrangements mit Frankreich in Frage gestellt würde, so könnte der Fall eintreten, dass wir mit diesen beiden Ländern in Schwierigkeiten verwickelt würden, bevor wir neue Verträge mit Deutschland und Österreich abgeschlossen haben. Dadurch würde unsere Position zum Schaden unserer Landwirtschaft sowohl als unserer Industrie bedeutend geschwächt. (Es kommt für die Landwirtschaft hauptsächlich der grosse Käseexport nach Deutschland und Frankreich in Betracht.) Auch ist der Umstand zu berücksichtigen, dass unser Vertrag mit Italien noch nicht ratifiziert ist und dass wir diesem Lande die Einbringung seiner nächstjährigen Weinernte zum alten Zoll in ziemlich sichere Aussicht gestellt haben. Die Kündung des Vertrages mit Spanien wird deshalb in Italien eine gewisse Enttäuschung verursachen und das italienische Parlament möglicherweise ungünstig beeinflussen. Von Herrn Dr. Laur wurde demgegenüber bemerkt, dass der Vertrag mit Spanien verlängert oder dass die Anwendung des neuen Zolles freiwillig verschoben werden könnte, wenn sich solche Schwierigkeiten einstellen sollten.
Gestützt hierauf und unter Berücksichtigung der im Antrage des Herrn Bundesrat Deucher enthaltenen Erwägungen, neigte sich die Meinung im Ganzen zur Kündung. Hingegen wurde ein Antrag von Herrn Nationalrat Künzli, auch den Handelsvertrag mit Österreich zu künden, als verfrüht betrachtet, da zwischen diesem Vertrag und demjenigen mit Deutschland ein enger Zusammenhang besteht und es von der österreichisch-ungarischen Regierung als ein Akt der Unfreundlichkeit aufgefasst werden könnte, wenn der Vertrag mitten im Laufe ihrer Unterhandlungen mit Italien, aus denen wir taktisch einen so grossen Vorteil gezogen haben, gekündet würde, ohne dass eine eigentliche Notwendigkeit dafür besteht. Wir stellen den Antrag:
Es sei das Generalkonsulat in Madrid durch das Handelsdepartement zu beauftragen, den Handelsvertrag mit Spanien am 31. dieses Monats zu künden, so dass er, gemäss Artikel 10, am 31. August 1905 um Mitternacht ausser Kraft tritt5.
Tags