Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
16. Italie
16.2. Ouvriers italiens en Suisse
16.2.2. Rupture des relations diplomatiques (affaire Silvestrelli)
Également: Approbation d’un communiqué de presse et de la correspondance relatifs au rétablissement des relations diplomatiques entre l’Italie et la Suisse. Annexe de 26.7.1902 (CH-BAR#E1004.1#1000/9#9309*).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 4, doc. 406
volume linkBern 1994
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#9307* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 19.07.-21.07.1902 (1902–1902) |
dodis.ch/42816
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 juillet 19021
3033. Konflikt mit Italien
Procès-verbal de la séance du 19 juillet 19021
Der deutsche Gesandte Herr von Bülow hat am 18. dies abends 5 Uhr dem Herrn Bundespräsidenten eine an das auswärtige Amt in Berlin gerichtete Depesche des deutschen Botschafters in Rom vorgelesen, die etwa wie folgt lautet:
«Ich traf Herrn Prinetti noch vor seiner Abreise an. Er erklärte mir, er sei bereit, dem schweizerischen Bundesrat in formeller Beziehung in jeder Richtung entgegenzukommen, sofern gleichen Schrittes in Rom und in Bern vorgegangen werde. Er wäre also damit einverstanden, dass der Bundesrat zunächst Herrn Legationsrat Dumartheray als Geschäftsträger bei der italienischen Regierung beglaubige; er – Prinetti – würde Herrn De Martino in gleicher Eigenschaft bei dem Bundesrat akkreditieren. Sei hierüber ein Einverständnis erzielt, so wünsche Prinetti, dass die beiden Regierungen von dem Wunsche beseelt, die gegenseitigen Beziehungen wiederherzustellen, am gleichen Tage ihre Gesandten, d. h. Silvestrelli und Carlin, abberufen und die Ernennung von Geschäftsträgern vornehmen.
Sei dies geschehen, so sei die spätere Ernennung von Gesandten eine blosse Formalität.
Die Frage des «Risveglio» wolle er nicht weiter berühren, in der Hoffnung, dass wenn dieses Blatt sich Angriffe gestatten sollte, die die Stellung des italienischen Vertreters in Bern unmöglich machen würden, der schweizerische Bundesrat erwägen werde, ob nicht Art. 41 des Bundesstrafrechts (Delikte gegen das Völkerrecht) anzuwenden sei.»
Was den letztem Punkt betrifft, so bemerkte Herr von Bülow mündlich, Prinetti habe das ganze Geschäft abhängig machen wollen von einer Bedingung betreffend die Haltung der Schweiz gegenüber dem «Risveglio»; die deutsche Regierung habe aber erklärt, die beiden Sachen seien auseinanderzuhalten, und Prinetti möge mit Bezug auf den «Risveglio» nachher das von ihm gut Befundene tun und jetzt kein Begehren stellen, sondern höchstens einen Wunsch aussprechen. Diesem Wunsch oder dieser Hoffnung sei dann am Schluss des Telegramms des deutschen Botschafters an seine Regierung Ausdruck gegeben worden.
Herr Bundespräsident Zemp hat mit Herrn Bülow eine auf heute (11 Uhr) angesetzte Konferenz verabredet, um ihm dann die Antwort des Bundesrates auf diese Eröffnungen mitzuteilen.
Das politische Departement stellt nun, unter Hinweis auf die Unterredung, folgende Anträge:
1. Der Bundesrat möge erklären, er sei damit einverstanden, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien auf folgender Grundlage wiederhergestellt werden:
Am gleichen Tage werden beide Regierungen ihre Gesandten – Carlin und Silvestrelli – abberufen und Geschäftsträger ernennen.
2. Der Bundesrat schlage als Tag dieser Abberufungen und dieser Ernennungen den 25. Juli vor.
An diesem Tage werde der Bundesrat an die italienische Regierung eine Note richten, in welcher erklärt werde:
Der Bundesrat (die italienische Regierung) von dem Wunsche beseelt, normale Beziehungen zwischen den beiden Staaten wiederherzustellen, habe beschlossen, den schweizerischen Gesandten Herrn Carlin (den italienischen Gesandten Herrn Silvestrelli) abzuberufen und sich vorläufig in Rom (in Bern) durch einen Geschäftsträger in der Person des Herrn vertreten zu lassen.
Die beiderseitigen Noten könnten für die Schweiz durch die belgische Gesandtschaft in Rom und für Italien durch die belgische Gesandtschaft in Bern übermittelt werden.
3. Das politische Departement sei beauftragt, wegen der Wiederbesetzung des Postens in Rom dem Bundesrat tunlich bald Anträge zu unterbreiten.
Herr Bundesrat Hausererblickt in diesen Anträgen keine genügende Satisfaktion für die Schweiz. Er stellt denselben gegenüber den Antrag, der Bundesrat solle auf seinem früheren Standpunkt beharren, indem er erkläre:
Silvestrelli solle abberufen (oder ersetzt) werden;
Carlin werde nicht nach Rom zurückkehren;
Bis zur Wahl eines Nachfolgers von Carlin werde Dumartheray als Geschäftsträger akkreditiert.
Herr Bundesrat Müllerist mit den Anträgen des politischen Departements einverstanden, stellt aber mit Bezug auf den zweiten Punkt (Risveglio) den Antrag, Herr Bundespräsident Zemp möge in seiner mündlichen Antwort an den deutschen Gesandten folgende Erklärung abgeben:
«Auch der Bundesrat hat keine Veranlassung, auf die Frage des «Risveglio» zurückzukommen, da er entschlossen ist, nach wie vor die bestehende Gesetzgebung zur Anwendung zu bringen.»
Herr Bundesrat Hauserbeantragt, dass dieser Erklärung mündlich beigefügt werde, der Zusatz in der Depesche des deutschen Botschafters, worin von Angriffen des «Risveglio» gegen den italienischen Gesandten in Bern die Rede sei, müsse vom Bundesrat als nicht geschehen betrachtet werden, da von solchen Angriffen bis jetzt in dieser Streitfrage noch nie die Rede gewesen sei.
In der Abstimmung wird zunächst der Antrag des politischen Departements gegenüber demjenigen des Hrn. Hauser mit 2 gegen 2 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten angenommen und sodann mit dem gleichen Stimmenverhältnis derjenige des Hrn. Müller. Der Zusatzantrag des Hrn. Hauser erhält 1 Stimme.
Die Mehrheit des Bundesrates geht dabei von der Auffassung aus, es sei dem Herrn Bundespräsidenten zu überlassen, in seiner Unterredung mit Herrn von Bülow die in dem Zusatzantrag des Hrn. Hauser ausgesprochene Ansicht in der ihm geeignet scheinenden Weise zur Sprache zu bringen.2
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