dodis.ch/42661
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 4 mars 1898
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850. Atif Bey, türkischer Generalkonsul in Genf. Exequatur
Politisches Departement. Antrag vom 28. vor. Mts.
Im November 1896 fragte der türkische Botschafter in Berlin Herrn Minister Roth an, ob die schweizerische Regierung mit der Errichtung eines türkischen Konsulats in Genf einverstanden wäre, bejahendenfalls, welche Formalitäten hierbei zu erfüllen wären.
Die Regierung des Kantons Genf erklärte auf gestellte Anfrage hin, dass für sie kein Grund vorliege, sich gegen die Absicht der türkischen Regierung auszusprechen, obwohl die bestehende Sachlage diese Massregel kaum zu rechtfertigen scheine.
Das politische Departement ist der Ansicht, es sei nicht zu verkennen, dass die Schaffung eines türkischen Konsulatspostens in Genf, wo gegenwärtig eine Anzahl von armenischen Flüchtlingen sich aufhalten, uns in Ungelegenheiten bringen könnte; dagegen bilde dies keinen hinreichenden Grund dafür, der Türkei gegenüber zu verweigern, was anderen Staaten bewilligt wird. Zweifelsohne liegt es in der Befugnis eines jeden souveränen Staates, einem anderen Staate die Errichtung eines Konsulates auf seinem Gebiete zu verweigern; dagegen widerspricht ein solches Vorgehen, falls nicht ernste Gründe dafür existieren, den guten, freundschaftlichen Beziehungen.
Unterm 25. November 1895 erteilte das politische Departement der Gesandtschaft in Berlin die Antwort2, dass gegen die Errichtung eines türkischen Konsulats in Genf keine Einwendungen erhoben würden und dass die einzige zu erfüllende Förmlichkeit in der Einholung des Exequatur für den designierten Inhaber des Postens bestehe.
Erst unterm 14. Februar 1898 brachte nun das türkische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Ernennung von Atif Bey als türkischer Generalkonsul in Genf zur Kenntnis und übermittelte gleichzeitig den kaiserlichen Ernennungsakt mit französischer Übersetzung.
Die Genfer-Regierung, welcher Atif Bey unbekannt ist, erklärt mit Schreiben vom 25. Februar abhin3 nicht in der Lage zu sein, ein Urteil darüber abzugeben, ob ihm das Exequatur zu bewilligen sei oder nicht.
Atif Bey hat bereits in verschiedenen europäischen Städten, in letzter Linie in Athen, die Funktionen eines Generalkonsuls bekleidet.
Antragsgemäss wird beschlossen:
1) Atif Bey erhält das Exequatur als türkischer Generalkonsul in Genf.
2) Das politische Departement wird beauftragt, ihm sein Beglaubigungsschreiben, mit dem Exequatur versehen, wieder zuzustellen.