Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
7. Chili
7.1. Traité de commerce
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 4, Dok. 210
volume linkBern 1994
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E21#1000/131#24502* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 21(-)1000/131 2525 | |
Dossiertitel | Verhandlungen zum Abschluss von Niederlassungs- und Handelsverträgen mit Argentinien und anderen Staaten (1896–1897) | |
Aktenzeichen Archiv | 10.3.2-01 |
dodis.ch/42620 Le Ministre de Suisse à Buenos Aires, E. Rodé, au chef du Département du Commerce, de l’Industrie et de l’Agriculture, A. Deucher1
Ich bekenne mich zum richtigen Empfange Ihrer Schreiben vom 14. Februar und 29. April d. J2. Mit dem erstem theilten Sie mir den Wortlaut Ihres Antrages an den h. Bundesrath3 in der Frage des Abschlusses eines Handelsvertrags mit Argentinien mit, und legten ihm auch den vorgeschlagenen Vertragsentwurf bei. Ich habe von diesem Antrage mit ganz besonderem Interesse Kenntnis genommen. Ihre Auffassung der Lage entspricht nach meiner vollen Überzeugung den thatsächlichen Verhältnissen derart, dass ich nicht zauderte, Ihren Entwurf den interessierten Ministerien (Äusseres und Finanzen, dem auch der Handel untersteht) in konfidentieller Weise zu unterbreiten. Der Empfang war, wie ich voraussetzen zu können glaubte, trotz einigem Widerstreben, grundsätzlich ein günstiger, so dass die hiesigen Zeitungen bereits melden, die Unterzeichnung des Abkommens stehe nahe bevor (vide Beil.)4. Soweit sind wir ja noch nicht; ich habe aber in der That Grund anzunehmen, dass Ihre Vorschläge mit vielleicht ganz unwesentlichen Modifikationen angenommen werden dürften.
Wenn die Schweiz mit Argentinien und den übrigen südamerikanischen Republiken Handelsverträge abschliessen will, so darf die gegenwärtige Gelegenheit dazu nicht verpasst werden. Wie Sie richtig einsehen, ist die Meistbegünstigungsfrage bei einem solchen Abkommen eigentlich allein interessant; die übrigen Punkte welche wir mit Salvador reglierten5 sind unwesentlich oder doch sehr nebensächlich. Auch so dürfte es keine leichte Aufgabe sein, den Vertrag vom hiesigen Kongresse genehmigen zu lassen. Hängten ihm aber alle die Salvador-Klauseln an, so wäre bei dem hochentwickelten Sinne dieser Körperschaft für juristische Rabulisterei einfach nicht daran zu denken.
Die gegenwärtige argentinische Regierung ist eine ehrliche, tüchtige Regierung, nicht übertrieben schutzzöllnerisch veranlagt, eine Regierung, die dem Lande wirklich zum Segen gereichen könnte, wenn sie noch lange am Ruder bleibt. Allein, ehrlich währt hier durchaus nicht immer am längsten und eben weil die Regierung die Staatskasse von den politischen Langfingern nicht plündern lässt, hat sie auch viele und gefährliche Feinde. Es ist somit die Möglichkeit durchaus nicht ausgeschlossen, wenn auch gegenwärtig nichts direkt dafür spricht, dass sie von heute auf morgen gestürzt werde und dann hätte ich meine Negociationen wieder ganz von vorne anzufangen. Dieses Vergnügen ist mir innert vier Jahren bereits über ein halb Dutzend mal zu Theil geworden; es wäre aber das wenigste. Was dagegen gravierender ist, ist dass eine neue Regierung sich aller Wahrscheinlichkeit nach, lange nicht so entgegenkommend wie die gegenwärtige erweisen würde. Wir hätten vielleicht auf lange Jahre die Gelegenheit zu einem Handelsabkommen mit Argentinien zu gelangen, vorübergehen lassen, und was das bedeuten kann, das haben Sie dem h. Bundesrathe so trefflich dargelegt, dass ich dem kein Wort beizufügen habe.
Ich erlaube mir Ihnen daher zu empfehlen, beim h. Bundesrathe neuerdings dahin zu wirken, dass ich, womöglich telegraphisch ermächtigt werde, auf Grund Ihres Entwurfes ein Handelsabkommen mit Argentinien abzuschliessen und, falls keine wesentlichen Modifikationen am vorgeschlagenen Texte angebracht werden, auch zu unterzeichnen.
Es ist möglich, dass ich Ihnen dieses Begehren noch bevor Sie den vorliegenden Bericht erhalten haben, per Draht unterbreite.
Sobald der h. Bundesrath den Text des Vertragsentwurfes genehmigt haben wird, werde ich die Verhandlungen mit Uruguay und Paraguay eröffnen. Da ich im August nach Paraguay zu reisen haben werde, so wäre es mir ganz besonders angenehm, bis dahin bestimmte Weisungen zu erhalten.
In Ihrem zweiten Schreiben vom 29. April ersuchten Sie mich um einen Bericht über die Bestrebungen Chiles, gewisse Specialverträge mit den südamerikanischen Staaten zum Zwecke der Gewährung gegenseitiger zollfreier oder zollbegünstigter Einfuhr – nach Art des am 1. Januar vorigen Jahres ausgelaufenen Reciprocitätsvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Brasilien – abzuschliessen. Sie wünschen namentlich zu erfahren, ob mit der argentinischen Regierung ebenfalls unterhandelt wird und wie weit diese Unterhandlungen gediehen sind.
Die Vermuthungen, die Sie im wesentlichen auf die Berichte unserer Vertreter in Berlin, Paris und Brüssel stützen, es dürfte in diesem Bestreben der Grund zu suchen sein, weshalb Chile seine Handelsverträge mit den verschiedenen europäischen Mächten kündete und weshalb diese Republik auch so wenig Geneigtheit zeigt, mit der Schweiz einen Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag abzuschliessen, sind zweifellos richtig. Dagegen erstrecken sich die Bestrebungen Chiles entschieden nicht so weit wie Hrn. Lardy mitgetheilt wurde, d.h. bis zur Bildung einer Art südamerikanischen Zollvereines; es wäre dies auch ein eitel Beginnen.
Trotzdem die Finanzen Chiles, dank einer im allgemeinen tüchtigen und einsichtsvollen Verwaltung nicht schlecht stehen, lässt die ökonomische Lage des Landes schon seit Jahren viel zu wünschen übrig. Chile lebt vornehmlich von der Landwirtschaft und von den mit derselben im Zusammenhang stehenden Industrien der Müllerei, Brennerei, u.s.w. Die fortgesetzt gedrückten Preise der Landesfrüchte, des Mehles, des Alcohols, der Weine – woran die riesige Produktion des östlichen Nachbarn, Argentinien, theilweise die Schuld trägt – haben die Krisis herauf beschworen, unter der dieses Land schwer zu leiden hat. Von daher das Bestreben seiner leitenden Männer, diesen Produkten, die sich wie die Weine und die Alcohols, zu einem wichtigen Exporte nach Europa nicht eignen, sichere Absatzgebiete, selbst auf Grund schwerwiegender Concessionen, die ja der günstige Stand der Staatsfinanzen ermöglichen, in Südamerika zu verschaffen. Von daher aber auch die Nothwendigkeit, diese Concessionen nur denjenigen Ländern zu gewähren, die als Abnehmer chilenischer Produkte wirklich Reciprocität üben können, unter denen sich aber kaum ein europäischer Staat befinden dürfte. Das ist, meiner Ansicht nach, das ganze Geheimnis der neuen Handelspolitik Chiles. Deshalb ist es Chile auch leichter gewesen, mit Brasilien und Bolivien solche Reciprocitätsverträge abzuschliessen als mit Argentinien, da diese Länder ganz andere Bodenerzeugnisse auf den Markt bringen als Chile, währenddem Argentinien sein mächtiger Konkurrent ist.
Das Handelsabkommen Chiles mit Brasilien hat die Form eines einfachen Protokolls; es ist aber jetzt davon die Rede, es zu einem förmlichen Vertrage umzustempeln. Chile gewährt den hauptsächlichsten und werthvollsten Produkten Brasiliens, als da sind, der nicht raffinierte Zucker, der Café und die Yerba Maté (eine Art Thee) zollfreie Aufnahme. Als Gegenleistung können die Weine und das Mehl aus Chile nach Brasilien ebenfalls zollfrei eingeführt werden. Ganz ähnliche Bestimmungen enthält der neulich zwischen Chile und Bolivien abgeschlossene Handelsvertrag, von dem ich Ihnen eine deutsche Übersetzung beischliesse.
Mit Argentinien wird die Sache aus verschiedenen Gründen nicht so glatt ablaufen. Erstens sind die Beziehungen zwischen Chile und Argentinien, wie Sie meinen politischen Berichten6
an den h. Bundesrath entnommen haben werden, nicht die besten. Seit Jahren rüstet man auf beiden Seiten der Anden zum Kriege, hat bereits für Anschaffung von Kriegsmaterial hunderte von Millionen verschleudert und denkt auch nicht einen Augenblick daran, die Rüstungen einzustellen. Allerdings hat im April d.J. eine Art von Vergleich zwischen den interessierten Regierungen stattgefunden, nach welchem das Streitobject, die ganze Andengrenze, dem Schiedssprüche der Königin Victoria unterbreitet werden soll. Allein dieser Vergleich ist so redigiert, dass er für jeden Theil nur insofern verbindlich sein wird, als es ihm gerade konveniert.
Zweitens aber ist Argentinien auf dem internationalen Markt ein Konkurrent Chiles, da es genau dieselben Produkte nur in weitaus bedeutenderen Mengen – die Weine ausgenommen – ausführt. Ein Reciprocitätsvertrag hätte daher hier für beide Theile nur einen geringen Zweck. Wie ich in meinem Handelsberichte über das Jahr 18927 ausführte, haben ähnliche Rücksichten seinerzeit Argentinien mitveranlasst, die Eröffnungen der Vereinigten Staaten von Nordamerika, welche auf den Abschluss eines solchen Vertrages zielten, von der Hand zu wei
Nichtsdestoweniger hielt es Chile für angebracht, seiner Handelspolitik treu bleibend, auch Argentinien seine Vorschläge zu unterbreiten. Die Antwort lautete: «Wir sind im Prinzip mit der gegenseitigen Aufhebung der Zollschranken für die Landesprodukte unter den zwei folgenden Bedingungen einverstanden: dass 1° eine Zollbefreiung allen Landesprodukten, ohne Ausnahme, gewährt werde; dass sie sich, 2°, nur auf den Binnenhandel, d. h. auf den Handel durch die Cordilleren, erstrecke. In unseren Häfen sind wir vorläufig nicht geneigt, eine Differentialbehandlung einzuführen.» Chile wäre, wenn auch ungern, auf die zweite Bedingung eingegangen, es wollte sich aber der ersteren nicht fügen, des Zuckers wegen, von dem Argentinien im laufenden Jahre schon ungefähr 50000 Tonnen exportieren wird. Daran zerschlugen, wie mir Hr. Minister Alcorta mittheilte, die Unterhandlungen.
Möglich ist es ja, dass sie wieder aufgenommen werden; aus Vorstehendem ersehen Sie aber, dass es Chile mit seinen Reciprocitätsvorschlägen grundsätzlich durchaus nicht so Ernst gewesen ist, wie behauptet wird, und dass die Zugeständnisse Argentiniens, auf den Binnenhandel beschränkt, den europäischen Ländern keine grosse Besorgnis einzuflössen brauchen.
Nach meiner Überzeugung ist Chile politisch und wirthschaftlich zu schwach, um in solchen Dingen eine Führerrolle zu übernehmen. Diese Rolle würde weit eher Argentinien zukommen, allein es ist noch sehr die Frage, ob sie ihr behagen würde. Die gegenwärtige Regierung, wenigstens, denkt nicht daran, in dieser Weise vorzugehen, oder sich einer Zollunion anzuschliessen, deren Spitze gegen Europa gerichtet wäre. Das wurde mir an massgebender Stelle unzweideutig erklärt.
Zum Schlüsse will ich noch bemerken, dass ich Ihren Hinweis auf die sogenannten Montevideanerverträge vom Jahre 1889 recht wohl begreife. Von ferne betrachtet, bedeuten diese Verträge etwas; aus nächster Nähe besehen, zerfallen sie beinahe in nichts. Zunächst haben sie bis jetzt nur vier der Vertragsstaaten genehmigt; diejenigen, die es gethan haben, bereuen es, und es ist viel davon die Rede, sie zu kündigen. Die Materien, die sie betreffen, sind nicht zollwirthschaftlicher Natur und bieten für die Staaten als solche – namentlich für die Staatsfinanzen – kein wesentliches Interesse. Gerade aus der kühlen Aufnahme, die die Montevideanerverträge im allgemeinen gefunden haben, lässt sich der Schluss ziehen, dass die Regelung fernerer Materien in der nämlichen Weise durch die betreffenden Staaten keine grossen Wahrscheinlichkeiten für sich hat.
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