Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
4. Autriche-Hongrie
4.2. Création d’un consulat à Prague
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 91
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2#1000/44#1437* | |
Old classification | CH-BAR E 2(-)1000/44 239 | |
Dossier title | Eingaben für die Errichtung eines Konsulates und Dienstanerbieten (1881–1892) | |
File reference archive | C.321.17.01 |
dodis.ch/42501
Von einer Anzahl in Böhmen wohnenden Schweizern von denen ich mehrere, namentlich die zuerst Unterzeichneten Herren Marti und Schenker persönlich kenne, ist mir die beiliegende an Ihre hohe Behörde adressierte Eingabe2 mit dem Gesuche zugekommen Ihnen dieselbe einzusenden und den darin enthaltenen Antrag, in Prag ein schweizerisches Consulat zu errichten, zu unterstützen.
Ich erlaube mir hiebei zunächst in Erinnerung zu bringen, dass schon im Jahre 1881 von einigen Schweizern in Prag die Errichtung eines Consulates daselbst beim Bundesrate angeregt worden ist, aber abgelehnt wurde, weil hiefür nach Ansicht des damaligen Schweizerischen Gesandten ein wirkliches Bedürfniss nicht vorhanden sei.
Seit dieser Zeit werden sich die Verhältnisse ganz unzweifelhaft geändert haben. Ich will die Gründe, welche die Petenten für die Errichtung eines Consulats geltend machen, hier nicht wiederholen, sondern nur hervorheben, dass nach meinen eigenen Erfahrungen sich das Fehlen eines Consulates in Böhmen schon wiederholt unangenehm fühlbar gemacht hat. Die Gesandtschaft wird nicht selten um Auskunft über Personen und Verhältnisse in Böhmen angegangen, welche augenscheinlich am besten durch ein dort residierendes Consulat erlangt werden könnte und zuverlässiger sein müsste als die durch Nachfragen bei Privaten erlangte, welche der Gesandtschaft mehr oder weniger bekannt sind. Wenn die in Böhmen wohnenden Schweizer, welche in ihren Angelegenheiten der Intervention einer schweizerischen Vertretung bei den dortigen Behörden benötigt sind, sich an das in Prag befindliche Consulat wenden können, so werden sie rascher zum Ziele gelangen als wenn ihnen nur der Weg durch die Gesandtschaft zu Gebote steht. Ebenso ist es für sie eine grosse Erleichterung, wenn sie Pässe, Legalisationen u. s. w. in Prag erlangen können. Endlich wäre es für die in Böhmen wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden dürftigen Schweizer, sowie für den dortigen Unterstützungsverein, von entschiedenem Vorteil, wenn das Consulat in Prag von sich aus die Empfehlungen zur Rückreise zu halber Fahrtaxe an die betreffenden Eisenbahndirektionen ausstellen könnte, und hiefür nicht jeweilen die Gesandtschaft in Anspruch genommen werden müsste.
Ich darf schliesslich die Ansicht aussprechen, dass die Wahl einer geeigneten Person zum Consul in Prag keine Schwierigkeiten bieten dürfte, da mir bekannt ist, dass hierfür seinerzeit dem Bundesrate ein Vorschlag gemacht wird, der in Bezug auf Ansehen und Tüchtigkeit wohl nichts zu wünschen übrig lassen dürfte.
Für den Fall, dass Sie die Errichtung eines Consulates in Prag angezeigt finden sollten, wird auch die Frage zu entscheiden sein, welchen Umfang dem Consulatkreise gegeben werden soll, ob er auf das Königreich Böhmen zu beschränken oder auch über Mähren und Schlesien und vielleicht sogar über Galizien auszudehnen sei. Das Gesuch der Petenten hat nur Böhmen im Auge. Da aber die industriellen Verhältnisse in Mähren und Schlesien gewissermassen in den gleichen Rahmen mit Böhmen gehören, scheinen mir Gründe vorhanden zu sein den Consularkreis auch auf jene Länder auszudehnen. Für Einbeziehung Galiziens in denselben spräche wohl nur die geographische Lage dieses Landes, das indessen trotz seiner Entfernung von Wien nicht gar selten die Intervention der Gesandtschaft in Anspruch nimmt.
Meine Ansicht geht für einmal dahin, diese Frage noch unentschieden zu lassen und erst näher darauf einzutreten, wenn Sie prinzipiell mit der Errichtung eines Consulates in Prag einverstanden sein sollten.
Noch mag aufmerksam gemacht werden, dass gegenwärtig in Prag ein einziger Consul besteht, nämlich derjenige der Vereinigten Staaten von Nordamerika, während in Brünn ausser diesem auch Argentinien, Belgien, das Deutsche Reich, Italien und Spanien Consulate besitzen. Das Bestreben Prag zum Sitze ausländischer Consulate zu machen, datiert erst aus neuester Zeit und mag ausser dem bemerklich gewordenen wirklichen Bedürfnisse auch den politischen Bestrebungen der Tschechen zu verdanken sein, der Hauptstadt des Landes in Gewärtigung der Herstellung des stets leidenschaftlich angestrebten sog. «böhmischen Staatsrechtes» einstweilen wenigstens durch zahlreiche dort etablierte Consulate eine ähnliche hervorragende Stellung zu verschaffen, wie sie schon lange Budapest einnimmt.3
- 1
- Lettre: E 2/1437.↩
- 2
- Non reproduite.↩
- 3
- Le 4.11.1892 le DFAE donna son approbation pour l’établissement du consulat proposé, mais il dut renoncer à l’exécution le 3.12.1892, après avoir reçu une lettre confidentielle d’Aepli, disant: [...] dass die K. K. Regierung, laut den mir gewordenen confidentiellen Mittheilungen, mit Rücksicht auf die inneren politischen Zustände im Königreich Böhmen die Errichtung ausländischer Consulate in Prag nicht wünschenswerth erachte. [...] (toutes les lettres mentionnées in: E 2/1437).↩