Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
4. Autriche-Hongrie
4.1. Traité de commerce
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 44
volume linkBern 1994
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.53-06#1000/1751#816* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.53-06(-)1000/1751 118 | |
Dossier title | Österreichisch-schweizerische Verträge (1888–1891) | |
File reference archive | III |
dodis.ch/42454 Le Chef du Département des Affaires étrangères, N. Droz, au Ministre de Suisse à Vienne, A. O. Aepli1
Ihr Bericht vom 16. Januar2 betreffend die Handelsvertragsrevisionen ist uns rechtzeitig zugekommen, und wir verdanken Ihnen denselben bestens.
Seit unserm Schreiben vom 27. Dezember abhin3, womit wir Sie ersuchten, nähere Informationen einzuziehen und zu prüfen, welche Konzessionen auf unserm Zolltarife4, wie er aus den Berathungen des National- und Ständerathes hervorgegangen, bei den künftigen Unterhandlungen über einen neuen Vertrag mit Österreich-Ungarn von uns verlangt werden dürften, hat sich manches zugetragen, das wir Ihnen in Kürze zur Orientirung mittheilen.
Frankreich hat durch das Organ seiner Botschaft in Bern den schweizerischfranzösischen Handelsvertrag vom 23. Februar 1882 gekündet, und zwar mit Note vom 17. ds., eingelangt am 20. ds. Eine Copie der Note sowie der Antwort des Bundesrathes legen wir hier bei.5 Der Vertrag wird somit am 2. Februar 1892 zu Ende gehen.
Die deutsche Reichsregierung hat durch ihre Vertretung dahier jüngsthin bei uns mündlich die Anfrage gestellt, ob die Schweiz zu Unterhandlungen über einen neuen Handelsvertrag geneigt wäre, und wir haben im Einverständnis des Bundesrathes eine bejahende Antwort ertheilt. Voraussichtlich wird Deutschland den Vertrag nächstens künden und darauf dringen, dass die Unterhandlungen baldigst an die Hand genommen werden. Wir haben uns die Frage gestellt, ob, nachdem Frankreich gekündet und Deutschland das Gleiche thut, die Schweiz nicht auch ihrerseits die Tarifverträge mit den Nachbarstaaten künden soll. Am 22. ds. hat in Zürich eine Sitzung der schweizerischen Handelskammer stattgefunden6, um die Frage zu diskutiren. Allgemein war man der Ansicht, dass die Schweiz einstweilen eine zuwartende Stellung einnehmen und der Frage der Kündung erst dann näher treten solle, wenn ausser Frankreich auch Deutschland gekündet haben werde. Es wurden Berichte der 26 Sektionen des Handels- u. Industrie-Vereins eröffnet7: 5 sprechen sich für, die übrigen gegen die Kündung, teilweise mit Modifikationen, aus. Darüber, dass wir trachten sollen durch Verträge unseren internationalen Verkehr auf feste Rechtsgrundlage zu stellen und damit zu sichern, machte sich weder in jenen Berichten noch in der Handelskammer eine divergirende Meinung geltend.
Gestern hat über die Frage der Kündung noch eine Besprechung der Vorsteher des Unterzeichneten Departements, des Zolldepartements, sowie des Industrie- und Landwirthschaftsdepartements stattgefunden, deren Resultat darin besteht, dass wir mit den Ansichten der Handelskammer, es sei einstweilen eine zuwartende Stellung einzunehmen, einig gehen.8
Wenn wir, was nahe bevorsteht, mit Deutschland unterhandeln, so wird uns die durch die Kündung des schweizerisch-französischen Handelsvertrages und die Unterhandlungen mit Deutschland veränderte Sachlage veranlassen, auch mit Österreich-Ungarn und Italien einen neuen Vertrag anzustreben. Es ist uns deshalb sehr lieb, wenn Sie die mit unserm Schreiben vom 27. Dezember abhin Ihnen vorgelegte Frage möglichst eingehend prüfen, die hiefür nöthigen Informationen einziehen und uns sodann den verlangten Bericht erstatten.
- 1
- Lettre: E 2200 Wien 1/118. Une lettre identique fut envoyée au Ministre de Suisse à Rome le même jour (Cf. E 2200 Rom 1/106.)↩
- 2
- Cf. E 2200 Wien 1/118.↩
- 3
- Ibid.↩
- 4
- Cf. la Loi fédérale sur le tarif des douanes fédérales, du 10 avril 1891 (FF 1891, I, pp. 846– 890).↩
- 5
- Cf. FF 1892, I, pp. 419-420.↩
- 6
- Cf. E 13 (B)/157.↩
- 7
- Cf. E 13 (B)/ 156.↩
- 8
- Cf. PVCF du 27 janvier 1891 (E 1004 1/164, «"369).↩