Language: German
27.2.1888 (Monday)
Der schweizerische Gesandte in Berlin, A. Roth, an den Vorsteher des Departements des Auswärtigen, N. Droz
Report (R)
Deutschland macht generell nur in gleichem Ausmass Konzessionen wie sein Vertragspartner. Daher müssen die Deutschland zugestandenen Zollsenkungen Österreich gegenüber geheimgehalten werden (Getreide, Rindvieh, Holz). Damit kann die Schweiz diese Konzessionen zweimal verwerten. Ev. auch noch ein drittes Mal gegenüber Italien.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.2. Der Handelsvertrag mit Deutschland
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Printed in

Erwin Bucher, Peter Stalder (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 3, doc. 363

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Bern 1986

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