Sprache: Deutsch
22.2.1875 (Sonntag)
Der Bundespräsident und Vorsteher des Politischen Departements, J. J. Scherer, an den schweizerischen Gesandten in Wien, J.J. von Tschudi
Schreiben (L) • vertraulich
Trotz der Abhängigkeit von Frankreich ist der Einschluss der Schweiz in den französisch-türkischen Vertrag vorteilhafter als ein eigener Vertrag, da die Türkei den Verzicht auf die Konsulargerichtsbarkeit oder die Schaffung einer schweizerischen Gesandtschaft fordern würde. Das Recht auf Grunderwerb ist weiterhin durch Unterzeichnung des Protokolls anzustreben.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.7. Der Handelsvertrag mit der Türkei
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 64

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Bern 1986

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