Langue: allemand
29.10.1873 (mardi)
Der schweizerische Gesandte in Wien, J. J. von Tschudi, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departements, P. Cérésole
Rapport (R)
Die Türkei will der Schweiz die Unterzeichnung des Protokolls, welches den Ausländern den Grundbesitz erlaubt, nicht gestatten, solange sich ihre Bürger unter den Schutz fremder Konsulate stellen und so der türkischen Gerichtsbarkeit entzogen sind.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
1. Niederlassung
1.2. Grunderwerb in der Türkei

Darin: Die persönliche Meinung Tschudis geht dahin, die Schweizer sollten sich unter die türkische Jurisdiktion stellen, da die Türken allen Grund hätten, sie für ihre Pionierrolle im Kampf gegen die Kapitulationen zu belohnen. Annex vom 15.10.1873 (CH-BAR#E2200.53-06#1000/1751#170*).
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Imprimé dans

Erwin Bucher, Peter Stalder (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 3, doc. 27

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Bern 1986

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