Classement thématique série 1848–1945:
II. AFFAIRES ECCLÉSIASTIQUES
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 2, doc. 204
volume linkBern 1985
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E22#1000/134#1622* | |
Titolo dossier | Vatikanisches Konzil in Rom, 1869-1870 (1869–1871) | |
Riferimento archivio | 4.06.2 |
dodis.ch/41737
Mit Circular-Depeche vom 14. März l.J.2 hat das politische Departement die schweizerischen Gesandtschaften in Paris, Berlin, Wien und Florenz beauftragt, ihm über den damaligen Stand der Concils-Angelegenheit im Allgemeinen und im Speciellen über folgende Fragen Bericht zu erstatten:
1. Ob und wann das ökumenische Concil zusammentreten wird?
2. Wer dazu Einladungen erhalten wird?
3. Ob der heilige Stuhl den Staaten von der Abhaltung des Concils Kenntniss geben und sie zur Beschikung desselben einladen wird?
4. Welche Stellung wird in diesem Falle die betreffende Regierung einnehmen?
5. Welche Bedeutung wird die fragl. Regierung den Beschlüssen des Concils, welche ohne Zustimmung der Staaten zu Stande gekommen sind, zuerkennen?
Als Antwort auf diese an die genannten Gesandtschaften, sowie auch an andere gutunterrichtete Amts- oder Privat-Personen gerichteten Anfragen hat das politische Departement nachstehende Berichte erhalten:
Preussen. (Depeche des Grafen Bismark an den Gl. von Röder, vom 23. März 69.) Die Königl. preussische Regierung hat bis jetzt keine Veranlassung gefunden, sich mit dem Gegenstände zu beschäftigen. Im Allgemeinen kann Graf Bismark nur sagen, dass seiner Regierung weder die übermässigen Hoffnungen noch die Befürchtungen, die man von verschiedenen Seiten daran knüpft, gegründet erscheinen. Gegen eine etwa überwiegende, extreme oder hierarchische Tendenz, glaubt die preuss. Regierung, werde sich das Heilmittel in der natürlichen Reaktion innerhalb der katholischen Welt finden, sie sieht daher ohne alle Beunruhigung dem Zusammentritt des Concils entgegen, dessen Deliberationen die staatlichen Interessen Preussens wenig berühren werden. Die Theilnahme der preussischen Bischöffe wird eine freiwillige und durch die Regierung ungehinderte sein. Von einer Betheiligung der Regierung als solcher, kann keine Rede sein. Wenn, was nicht zu befürchten ist, Ausschreitungen stattfinden sollten, welche in das staatliche Gebiet übergreifen, so wird die Regierung die Rechte des Staates zu wahren wissen, sie sieht aber keine Veranlassung im Voraus Fürsorge dagegen zu treffen.
(Schreiben von H. Minister Hammer vom 27. März 69) H. Hammer spricht sich in gleicher Weise über die Arbeiten der preuss. Regierung aus und fügt bei, dieselbe habe noch keine das Concil betreffende Mittheilung von dem heil. Stuhl erhalten und glaube auch nicht, dass ihr eine Einladung zur Theilnahme zukommen werde.
Östreich. (Schreiben von H. Tschudi vom 31. März 693)Laut Mittheilungen des päbstlichen Nuntius in Wien, dürfte die Eröffnung des Concils wohl unabänderlich für den 8. Dezember l.J. bestimmt sein; er zweifelt daran, dass die Staaten eingeladen werden, die Versammlung zu beschicken und glaubt, dass auch hinsichtlich einer Notification von der Abhaltung des Concils an die Regierungen in Rom noch kein bestimmter Beschluss gefasst worden sei.
Nach den Äusserungen der verschiedenen diplomatischen Vertreter in Wien wird im Ganzen von den verschiedenen Regierungen ein sehr geringes Gewicht auf das Concil gelegt. Graf Beust berichtet H. Tschudi, dass die Concilsfrage bis jetzt von der kaiserl. Regierung noch nicht in Berathung gezogen worden sei, er sprach aber die Ansicht aus, man werde sich in Wien entsetzlich dagegen sträuben, die Concilsbeschlüsse als bindend anzuerkennen. Er fügte bei, er würde es für das Vernünftigste halten, dass seine Regierung sich über die von dem Concil einzunehmende Haltung mit Frankreich verständigen würde, denn wenn auch der Kaiser von Frankreich persönlich als Protector des römischen Stuhles vielleicht mehr als zwekmässig concediren würde, so werde doch die gallicanische Kirche jedenfalls eine freisinnigere Haltung einnehmen und sich jeder Präponderanz der römischen Kirche wiedersetzen.
Frankreich. (Schreiben von H. Minister Kern, vom 24. April 69) H. Kern macht auf die Interpellation aufmerksam, die H. Emil Olivier den 9. April 69 im Corps législatif an die Regierung richtete (vide Journal officiel vom 10.) sowie auf die Antwort des H. Baroche, Cultus- und Unterrichts-Minister. Was die Frage betrifft, ob sich die franz. Regierung am Concil vertreten lassen werde, so scheint es, dass noch kein bezüglicher Entschluss gefasst worden ist und dass man sich im Allgemeinen über die Concils-Angelegenheit erst nach den Wahlen aussprechen wird.
Gegen Mitte April hat sich das politische Departement neuerdings an die schweizerischen Gesandtschaften gewandt, um Auskunft zu erhalten über die Absichten der verschiedenen Regierungen, betreffend eine Circular-Depesche, die der Fürst von Hohenlohe, bairischer Minister des Äussern, an die bairischen diplomatischen Vertreter im Auslande betreffend das Concil gerichtet hat. In dieser Depesche, von welcher der bairische Geschäftsträger H. von Bibra dem Bundespräsidenten eine Abschrift Übermacht hat, stellt H. von Hohenlohe folgende Fragen auf:
1. Ob u. in welcher Form die Regierungen theils die ihnen untergebenen Bischöffe, theils später das Concil selbst hinzuweisen hätten auf die bedenklichen Folgen, welche die mit dem Concil bezwekte, berechnete und principielle Zerrüttung der bisherigen Beziehungen von Staat und Kirche herbeiführen müssten?
2. Ob es nicht zwekmässig erscheine, dass die Regierungen gemeinschaftlich, etwa durch ihre in Bern befindlichen Vertreter, eine Verwahrung oder Protestation gegen solche Beschlüsse einlegten, welche einseitig, ohne Zuziehung der Vertreter der Staatsgewalt, ohne jede vorhergehende Mittheilung über staatskirchliche Fragen oder Gegenstände gemischter Natur von dem Concilium gefasst werden möchten?
H. von Hohenlohe beauftragt seine polit. Agenten, sich über die Gesinnungen und Anschauungen der verschiedenen Regierungen zu erkundigen und denselben.
3. auch die Frage zu unterstellen, ob nicht eine gemeinsame, wenn auch nicht collective Massnahme der europäischen Staaten in einer mehr oder minder identischen Form zu ergreifen wäre, um den Römischen Hof über die dem Concil gegenüber von ihnen einzunehmende Haltung im Voraus nicht im Ungewissen zu lassen und ob nicht etwa eine Conferenz von Vertretern sämmtlicher betheiligter Regierungen als das geeignetste Mittel erachtet werden könnte, jene gemeinsame Haltung einer eingehenden Berathung zu unterziehen.
Über diese verschiedenen Fragen und betreffend die Hohenloh’ische Circulardepeche im Allgemeinen sind dem politischen Departement folgende Berichte eingegangen:
Preussen. (Depesche von H. Thiele an den Gl. Röder vom 23. April 69) Wenn gleich die preussische Regierung nicht so erhebliche Befürchtungen an die Berufung des Concils knüpft, dass sie sich hätte zu irgend welchen besondern Schritten in Betreff einer Angelegenheit veranlasst finden können, welche sie zunächst als eine innere Angelegenheit der Katholischen Kirche ansehen durfte, bei welcher die Heilmittel gegen etwaige Gefahren zunächst auf dem kirchlichen Gebiete zu suchen sein würden, so hat man doch in Berlin die Bedeutung der von der königl. bairischen Regierung geltend gemachten Erwägungen nicht verkennen können und hat man keine Veranlassung, den Wünschen derselben entgegenzutreten. Die preussische Regierung hat daher in München ihre Bereitwilligkeit im Allgemeinen ansprechen lassen, an einer Verständigung der Regierungen unter einander, sei es der deutschen oder auch über die Grenzen Deutschlands hinaus, Theil zu nehmen und erklärt, auch gegen die von der königl.-bairischen Regierung angedeutete Form einer freien Conferenz zu Berathung des Gegenstandes kein Bedenken zu haben. Die königl. preussische Regierung hat aber zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass es wünschenswerth sei, behufs einer festem Grundlage für diese Berathung noch eine nähere Kenntniss der in Rom bereits vorbereiteten oder beabsichtigten Vorlagen zu erlangen, sie sieht daher zunächst einer weitern Mittheilung der bairischen Regierung entgegen.
Ostreich. (Depesche von H. Minister Tschudi, vom 26. April 69). Das K.K. Ministerium hat diese Angelegenheit noch gar nicht in den Bereich seiner Berathungen gezogen. Graf Beust äusserte sich indess dahin, dass nach seiner persönlichen Ansicht das Zwekmässigste wäre, dass man noch längere Zeit ganz ruhig zuwarte und nur die Entwiklung der Frage in Rom ins Auge fasse. Er halte Schritte, wie sie Fürst Hohenlohe zu proponiren scheine, für jetzt noch ganz unzwekmässig, indem sie höchst wahrscheinlich gerade das Gegentheil von dem, was man bezwecken wolle, hervorbringen und in Rom zu einem grossen Widerstand reizen würden; den Beschlüssen eines Conciliums, wie des von Pio nono vorbereiteten, könne man offenbar in politischer Beziehung keine bindende Kraft zuschreiben, denn dieses Concilium sei principaliter von denen des Mittelalters verschieden. Während jene nämlich meistens von römischen Kaisern einberufen und präsidirt wurden, immer aber unter Mitwirkung der Staatsgewalt getagt und beschlossen haben, werde das nächste Concil einen einseitigen kirchlichen Carakter tragen, trotzdem man sich wahrscheinlich bemühen werde, auch wichtige politische Fragen mit demselben zu verflechten. Ein vorläufiger Protest gegen allfällig zu fassende Beschlüsse des Concils ohne Zuziehung der Vertreter der Staatsgewalt könnte nur in vollständiger Übereinstimmung der europäischen Mächte stattfinden und wirksam sein, und eine solche halte er, Graf Beust, für gar nicht erzielbar; besonders werden England und Russland höchst wahrscheinlich sich daran gar nicht betheiligen wollen, da sie alle einseitigen Beschlüsse des Concils selbstverständlich ganz ignoriren würden, überhaupt halte er, nach seiner persönlichen Anschauung, einen solchen Protest bei der gegenwärtigen Sachlage für unzwekmässig, zum Wenigsten verfrüht.
Graf Beust hob noch hervor, dass eine sehr einflussreiche Parthei in Rom (die Jesuiten) mit aller Macht darauf hinarbeite, die päbstliche Gewalt noch mehr in Rom zu concentriren, dass sie aber nicht nur in Frankreich, sondern auch in ändern Ländern eine mächtige Opposition an den Bischöffen finden werde und sich daher wahrscheinlich sogar die Vorarbeiten zum Concil im Laufe der nächsten Monate ganz anders gestalten werden, als man jetzt annehme.
Graf Bray, früher mehrere Jahre Minister in Baiern, ist der Ansicht, dass Fürst Hohenlohe die Angelegenheit etwas zu lebhaft betreibe und in seinen Befürchtungen offenbar zu weit gehe.
H.v. Hasner, K.K. Unterrichtsminister, äusserte sich confidentiell dahin, bis jetzt wisse man noch rein nichts über die Gegenstände, die im Concil verhandelt werden sollen, man könne daher unmöglich gegen etwas Unbekanntes zum Vorhin eine Verwahrung einlegen, vor der Hand sei absolut nichts anderes zu thun, als ruhig die Entwiklung der Frage abzuwarten, Zeit zum Protestiren sei immer noch hinreichend, wenn die Fragen authentisch genau praecisirt seien; er selber sei der Ansicht, man solle gar nicht gegen die allfälligen Beschlüsse protestiren, sondern eventualiter erst, wenn sie einmal gefasst seien, einfach erklären, man betrachte sie durchaus nicht als bindend.
Über eine specielle Einladung, – fügte H. von Hasner bei – die aber noch sehr problematisch sei, werde sich die kaiserl. Regierung vielleicht entschliessen, wie in frühem Zeiten, einen orator principis an das Concil zu schiken. Er, H. v. Hasner, glaube nicht, dass Einladungen erfolgen werden, denn solche müssten allen katholischen Mächten Übermacht werden und Rom werde sich sicherlich nicht entschliessen, auch Italien dazu einzuladen; Italien werde aber seinerseits politische Beschlüssse des Concils energisch abweisen; er glaube, dass wenn nur ein Theil der katholischen Mächte eingeladen würde, diese höchst wahrscheinlich die Theilnahme am Concil ablehnen würden. Das Concil könne nach seiner Ansicht durchaus nur einen kirchlichen Character an sich tragen. Beschlüssen, die das Staatsleben betreffen, die einen allgemein politischen Character haben, müsse nötigenfalls entschieden entgegengetreten werden, aber um diess zu thun, müsse man abwarten, bis sie gefasst seien. In diesem Sinne wird der Unterrichtsminister im Ministerrathe referiren.
Frankreich. (Depesche von H. Kern, vom 24. April 69). Die Kaiserl. franz. Regierung hat die Hohenloh’sche Circular-Depesche ebenfalls mitgetheilt erhalten, es scheint aber, der Minister der äussern Angelegenheiten habe sich über deren Absichten bezügl. der bairischen Vorschläge noch keineswegs ausgesprochen, und vielmehr sich darauf beschränkt, dem bairischen Minister zu erwidern, diese wichtigen Fragen verlangen, ernsthaft geprüft zu werden, und es könne ein Entscheid erst nach reifer Überlegung erfolgen, so dass er sich also für den Augenblik nicht im Falle sehe, eine bestimmte Antwort zu ertheilen.
Man glaubt indess, die franz. Regierung werde in dieser oder jener Form alle Rechte des Staates gegen Beschlüsse, die das Concil in der Absicht, sich in die Rechte des Staates einzumischen oder dieselben zu bestreiten, allfällig fassen dürfte, wahren, denn sie könnte unmöglich die organischen Grundsätze der gallikanischen Kirche bezüglich der Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Frage stellen lassen, ohne den intelligentem Theil der französischen Nation in einer den Interessen des Staates höchst nachtheiligen Weise zu verletzen.
Preussen. (Depesche von H. Hammer vom 30. April 69). Das preussische Ministerium hat sich über die Hohenloh’sche Circular-Depesche noch nicht ausgesprochen, sondern diesem letztem nähere Auskunft über seine Anschauung und seine Absichten verlangt. Die Preussische Regierung wünscht in dieser, wie in allen Angelegenheiten, die überhaupt das Verhältniss zur Katholischen Kirche betreffen, behutsam und schonend vorzugehen und daher auch nicht im Vordertreffen Stellung zu nehmen.
Italien. (Depesche von H. Pioda, vom l.Mai 69). Das öcumenische Concil beschäftigt die italienische Regierung sehr, indem sie überzeugt ist, dass der Hauptzwek desselben dahin geht, die Unfehlbarkeit des Pabstes und folgeweise gerade die Unterordnung des Concils gegenüber ihm, seine, des Pabstes, absolute Macht, die Nothwendigkeit seiner weltlichen Macht und die Verurtheilung der Principien des Staatskirchenrechts, die die modernen Staaten leiten, zu erklären. Die Regierung konnte indess bis jetzt nicht zu einer Entschliessung kommen; die Einen waren der Ansicht, man solle sich jeder Einmischung in diese Frage enthalten, indem man auf diesem Wege vollkommen freie Hand behalte; Andere arbeiteten im Sinne der Intervention, indem sie geltend machten, es sei besser, man beuge hiemit allfälligen, zu Differenzen führenden Beschlüssen des Concils vor oder schwäche sie wenigstens. Während man so im Zweifel war über die Haltung, die die italienische Regierung in dieser Frage einnehmen soll, langte die Hohenloh’sche Circular-Depesche an und zog das Ministerium aus der Verlegenheit. Die italienische Regierung wird die Einladung Baiern’s unbedingt annehmen.
Die französische und die östreichische Gesandtschaft neigen sich mehr der Ansicht zu, man solle nicht interveniren. Während einiger Zeit gab man sich der Hoffnung hin, das Concil dürfte verschoben werden, allein wenn man die Entschiedenheit des Pabstes Pius IX. ins Auge fasst, so kann man nicht leicht an eine Verschiebung glauben. Jetzt ist man auch allgemein der Ansicht, dass, ganz ausserordentliche Ereignisse ausgenommen, das Concil an dem angegebenen Tage der unbeflekten Empfängniss eröffnet werde.
Wenn man die «Civiltà catholica», officielles Organ der römischen Curie, liest und die Handlungen und Worte des vollkommen von den Jesuiten beeinflussten Pabstes Pius IX. näher prüft, so wird man über das Ergebniss des Concils keinen Zweifel haben können. Die Jesuiten sind in den 5 Congregationen, die die dem Concil zu unterbreitenden Fragen vorzubereiten haben, in der Majorität und, was bis jetzt nicht erlebt wurde, vier derselben, worunter der General, haben in dem Staats-Secretariat (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten) eine amtliche Stellung.
Es steht daher zu erwarten, dass das Programm des Concils hauptsächlich die Bestätigung des Sylabus, d. h. der Encyclica von Pius IX. vom 8. December 1864, enthalte und dass die Allmacht des Pabstes, seine Erhabenheit über die Fürsten und selbst über das Concil und die persönliche Unfehlbarkeit der Päbste sowie die Nothwendigkeit ihrer weltlichen Herrschaft in dem Concil proklamirt werden.
Wird sich das Concil hiezu hergeben? Man ist veranlasst es zu glauben, denn die Geistlichkeit der verschiedenen Nationen hat bereits, um sich gegen die Principien der Neuzeit aufzulehnen, auf jedes Vorrecht verzichtet sowie auch auf alle und jede Opposition gegen die Römische Curie. Diese letztere hat zudem eine zahlreiche Reserve in den Bischöffen in partibus infidelium und in den den religiösen Instituten vorstehenden Geistlichen, welchen sie nöthigenfalls Stimmrecht geben kann.
Preussen. (Depesche von H. Minister Hammer vom 19. Mai 69). Man beobachtet in Rom immer das grösste Stillschweigen betreffend die Vorarbeiten zum Concil und man vernimmt absolut nichts über die Frage, ob die Staaten dazu eingeladen werden sollen.
Die Antworten der verschiedenen Regierungen auf die Circular-Depesche des Fürsten von Hohenlohe sprechen, mit Ausnahme derjenigen von Florenz, wenig Neigung und viel Rükhaltung aus; einen Abschlag enthalten sie indess nicht. Benedetti hat in Berlin erklärt, Frankreich werde die Unfehlbarkeit des Pabstes nie anerkennen.
Im Allgemeinen ist man geneigt, einer gemeinsamen Besprechung der verschiednen Staaten alle Beschlüsse des Concils zu unterbreiten, die auf das politische Gebiet übergreifen würden, in Frankreich trifft man sogar Geneigtheit, den heiligen Stuhl zu veranlassen, über die Gegenstände, welche das Concil zu behandeln hat, sich zum Voraus auszusprechen. Durch vorzeitige Stellungnahme besorge man vielerorts provocirend zu wirken. In einer Depesche, die das östreichische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an den Grafen Ingelheim, östr. Minister in München unterm 15. Mai 1869 adressirt hat, spricht sich Graf Beust ungefähr folgendermassen aus:
Eine Regierung, die wie die östreichisch-ungarische die Cultusfreiheit grundsätzlich anerkennt, wäre nicht consequent, wenn sie in einer Angelegenheit interveniren wollte, die, gestützt auf die Constitution der catholischen Kirche, in der Competenz dieser letztem liegt und wenn sie derselben mit einem Preventiv-System und beschränkenden Maassregeln entgegentreten wollte. Wir glauben hierauf bezüglich darauf aufmerksam machen zu müssen, dass in keinem Staate, der das Princip «der freien Kirche im freien Staate» anerkennt und in dem dieses Princip ernstlich in die öffentliche Meinung übergegangen ist, sich irgendwelche Befürchtungen wegen der Beschlüsse des Concils geltend gemacht haben und dass man in keinem dieser Staaten daran gedacht habe, hierauf bezüglich Vorsichtsmaassregein zu treffen. Und, indem die Kaiserl. Königl. Regierung den Grundsaz anerkennt, dass die Religions-Genossenschaften der ausgedehntesten Freiheit theilhaftig sein sollen, so lange sie nicht mit den Rechten des Staates in Collision kommen, findet sie auch in dem gegenwärtigen Stande der Dinge keine rechtlichen oder irgendwie dringlichen Motive, um sofort dem Vorschläge der bairischen Regierung Folge zu geben, obschon sie die Wichtigkeit dieses Vorschlages keineswegs verkennt.
Was die von dem Concil zu erwartenden Ergebnisse betrifft, so kann man jetzt hierüber nur Vermuthungen haben, denn man weiss über die in demselben zur Behandlung kommenden Fragen nur, was man durch die allgemeinen Angaben der Convocations-Bulle erfahren hat. Jedenfalls könnte man dem Concil seine Handlungsfreiheit auf dem Gebiete der rein dogmatischen Fragen nicht bestreiten. Mit Bezug auf die die Staatskirche betreffenden Fragen und diejenigen, die zugleich die Religion und die bürgerlichen Rechte berühren, wäre jetzt schwer zu entscheiden, ob wirklich zu befürchten ist, dass die Differenzen, die bis jetzt auf diesem Gebiete zu Tage getreten sind, durch die Berathungen und Beschlüsse des Concils noch gesteigert werden und für die Sicherheit des Staates noch gefahrbringender werden dürften. Wir können das Vorhandensein einer solchen Gefahr weder bestreiten noch bestätigen, wir nehmen aber an, die Bischöffe der katholischen Welt, die in ihrer Mehrzahl Ländern angehören, deren Gesetzgebungen vollständig sæcularisiert sind, werden mit genauen Kenntnissen über die politischen Nothwendigkeiten unseres Jahrhunderts ausgerüstet in Rom eintreffen. Wir glauben im Weitern, es werden sich genug Prälaten finden, die aufrichtig dahin wirken werden, dass der Friede zwischen Kirche und Staat aufrechterhalten werde, und es scheint uns daher nicht im Interesse der Regierungen zu liegen, diese Ideen von Staatswegen zu patronisieren und so deren Bedeutung zu vermindern. Man kann übrigens noch nicht sagen, wie der heilige Stuhl, der bei der gegenwärtigen politischen Situation der Welt jedenfalls die Vorgänge der frühem Jahrhunderte betreffend die Theilnahme der weltlichen Fürsten am Concil weder erneuern will noch kann, wir sagen, wie der heilige Stuhl unter solchen Umständen sich gegenüber den Regierungen mit Bezug [auf diejenigen Fragen benehmen wird, betreffend welcher die Beschlüsse des Concils ohne die Anerkennung durch den Staat nicht vollzogen werden könnten. Jedenfalls sind aber die Regierungen, nach unserer Ansicht, in einer Lage, die ihnen erlaubt mit allfällig in Sachen zu thuenden Schritten noch zuzuwarten.
Wenn das Concil wirklich versuchen sollte, in das Gebiet der Rechte des Staates überzugreifen, und wenn man zuverlässige Anzeichen für derartige Absichten wahrgenommen hätte, so wäre die kaiserl. königl. Regierung der Ansicht, dass es nützlich und sogar nothwendig wäre, dass neben den Schritten, die die einzelnen Staaten thun würden, um diese Übergriffe zu verhindern oder von denselben abzurathen, die Regierungen gemeinsam handeln und sich über die zum Schutze der Rechte des Staates zu treffenden Maassregeln verständigen.
Wir glauben aber, man solle, so lang es sich nur um Vermuthungen handelt, keine diplomatische Conferenz provociren, denn eine solche Conferenz würde vor allem die Schwierigkeit darbieten, dass es in Ermanglung aller genauer Auskunft sehr schwierig wäre, in derselben zu einem definitiven Einverständniss zu gelangen, und dass dieselbe (die Conferenz) leicht glauben machen könnte, man beabsichtige, die Freiheit der katholischen Kirche zu controliren und zu vermindern, welche Vermuthung unausweichbar die Gemüther sehr aufregen würde, ohne auf der ändern [Seite], von irgend welchem Nutzen zu sein.
Die kaiserl. königl. Regierung anerkennt immerhin das Interesse und die Bedeutung der von H. von Hohenlohe zum Zweke eines auf diese Frage bezüglichen Gedankenaustausches unter den verschiedenen Regierungen gethanen Schritte.
Das Unterzeichnete Departement war im Weitern im Falle, von den Berichten, die die östreichische Gesandtschaft in Rom zu verschiedenen Zeitpunkten an das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten in Wien das Concil betreffend adressirt hat, Kenntniss und Abschrift zu nehmen. (Die bezügl. Abschriften, resp. Auszüge finden sich nachfolgend als Beilagen vor.)
Florenz. (Depesche von H. Minister Pioda vom 26. Mai 1869.) Mittheilung der Broschüre «Le Concile œcuménique et les droits de l’Etat. Paris. E. Denton 69». Es ist diese Broschüre, die der Feder eines hochgestellten geistlichen Würdenträgers zugeschrieben wird, ganz mit den Ansichten der Ital. Regierung übereinstimmend, wie sie dieselben in dem an ihre diplomatischen Agenten gerichteten Circulare vom 30. Avril l.J. kundgegeben hat.
Man versichert, die präparatorischen Congregationen in Rom beschäftigen sich damit, dieselbe zu widerlegen und die Motife für deren Verurtheilung zu sammeln.
Die Antworten auf das ital. Circular sind noch nicht bekannt. Die katholischen Regierungen scheinen vorerst die Initiative von Seite Frankreichs abzuwarten.
Frankreich. (Depesche von H. Minister Kern, in Paris, vom 24. Juni 69.) H. Lavalette hat sich dahin erklärt, selbst bis jetzt habe die kaiserl. Regierung keinen Entschluss gefasst, er glaube aber nicht, dass Frankreich sich bei dem Concile durch einen Abgeordneten der weltlichen Macht werde vertreten lassen, ebensowenig scheine ihm wahrscheinlich, dass Frankreich für Abhaltung einer Conferenz im Sinne des Vorschlages von Hohenlohe sich aussprechen werde; ihm scheine vorläufig das Angemessenste, wenn jede Regierung ihre Staatsrechte wahre, insofern wirklich in Rom dieselben gefährdende Schlussnahmen gefasst werden sollten. Offenbar sieht Lavalette und wohl die französische Regierung überhaupt den Zusammentritt dieses Concils nicht gerne, wenigstens scheute er sich nicht, diess für sich persönlich deutlich zu verstehen zu geben.
Seither sind dem politischen Departement keine direkten Berichte mehr zugekommen, nach den allgemein bekannten Nachrichten ist es aber unzweifelhaft, dass die grosse Mehrzahl der verschiedenen Staaten die Einladung des Fürsten von Hohenlohe nicht angenommen hat, wenigstens für so lange nicht, als man über die von dem Concil zu fassenden Beschlüsse nicht genauere Auskunft erlangt und man also nicht weiss, ob wirklich Beschlüsse in Aussicht stehen, gegen welche zu protestiren die Regierungen sich veranlasst sehen dürften.Nachdem wir nun die Anschauungen und Entschliessungen der verschiedenen auswärtigen Regierungen näher dar gelegt haben, wird es am Platze sein zu erörtern, welche Schritte von Seiten des Bundesrathes gegenüber dem bevorstehenden Concil und speciell gegenüber der Hohenloh’schen Circulardepesche zu geschehen haben. Es wird die Frage absichtlich ganz allgemein gestellt, weil, abgesehen von der Eröffnung des bairischen Minister-Präsidenten, diese Angelegenheit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Eidgenossenschaft in sich trägt.
Die Stellung, welche der Bund eventuell zu nehmen hat, ist vor Allem durch seine Competenz bestimmt. Dieselbe ist ihm ausschliesslich durch Art. 44, Lemma 2 der Bundesverfassung vorgezeichnet, welches folgendermaassen lautet:
Den Cantonen, sowie dem Bunde, bleibt Vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Confessionen die geeigneten Maassnahmen zu treffen.
Ist dieser Frieden verletzt? Das ist die Frage, von welcher die Beurtheilung aller ändern abhängt.
Indem wir sie beantworten, glauben wir, derselben keinen zu engen Sinn unterlegen zu sollen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Intervention des Bundes nicht erst die vollendete Friedensstörung abzuwarten braucht, sondern dass auch die blosse Gefährdung die eidg. Dazwischenkunft begründen würde, sobald diese letztere als Folge bestimmt ermittelter Thatsachen wahrscheinlich ist.
Es ist das der Standpunkt, auf welchen sich mit vollem Rechte auch die Note des Fürsten Hohenlohe stellt.
Eine unbefangene Prüfung der Verhältnisse muss nun offenbar zu dem Schlüsse führen, dass von einer Verletzung des Friedens oder auch nur von einer Gefährdung desselben durch die bis jetzt wegen des Concils durch den römischen Stuhl angeordneten Maassnahmen nicht die Rede sein kann.
Gewiss ist es nicht zweifelhaft, dass auf dem Concil dogmatische Grundsätze aufgestellt werden, die in geradestem Widerspruch mit der heutigen Cultur sich befinden und die dem Fortschritte dieser letztem grosse Hindernisse in den Weg legen werden. Nicht weniger klar liegt aber vor, dass diese Betrachtung den Bund noch nicht berechtigt, solchen Befürchtungen gegenüber präventive Maassregeln zu treffen, abgesehen davon, dass solche wohl schwerlich in ausgiebiger Weise gefunden werden könnten.
Einschneidender als die dogmatischen Beschlüsse, welche übrigens den jetzigen Stand der Dinge schwerlich zu überbieten im Falle sein werden, können die Dekrete und Verordnungen ausfallen, die sich auf gemischte staatskirchliche Verhältnisse beziehen. In erster Linie kommt hier die Ehe in Betracht. Das Concil kann übrigens auch auf diesem Gebiete kaum etwas Neues bringen. Die Kirche nimmt schon nach ihrer heutigen Gesetzgebung alles in Anspruch, was sich auf das Eherecht bezieht und verdammt die gemischten Ehen in einer Weise, dass sich von den Concil wohl eine Wiederholung, kaum aber eine Verschärfung der betreffenden Vorschriften und Strafandrohungen denken lässt. Ganz dasselbe gilt für alle ändern Fragen, bei denen das Gebiet zwischen Kirche und Staat streitig ist: Civilstand. religiöser Schulunterricht, Beerdigungsplätze etc.
In allen diesen Beziehungen wird das Concil die Gegensätze zwischen den Confessionen aufs Neue schärfen, es wird die bisherigen Lehren der Kirche mit dem Glanze seiner Autorität umgeben und die Rükwirkungen werden sich in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche, sowie zwischen den einzelnen Individuen rasch genug bemerkbar machen. Trotzdem ist aber nichts zu befürchten, was nicht aus dem jetzigen Gegensatz der Confessionen heute schon als Gefahr hervorgehen könnte.
Ganz besondere Wichtigkeit legt die bairische Depesche dem Umstand zu, dass auf dem Concil die Unfehlbarkeit des Pabstes als Glaubenssatz ausgesprochen werden soll. Diese Frage, sagt Fürst Hohenlohe, reiche weit über das rein religiöse Gebiet hinaus und sei hoch politischer Natur, da hiemit auch die Gewalt der Päbste über alle Fürsten und Völker (auch die getrennten) in weltlichen Dingen entschieden und zum Glaubenssatz erhoben werde. Es ist nicht zu verkennen, dass diese Anschauung für monarchische Staaten ihre Berechtigung hat. Der Fürst von Gottes Gnaden, der sein Recht für sich und seine Nachfolger nur aus der Verwandtschaft mit seinem Vorgänger ableitet, dessen Person sogar in constitutionellen Staaten als heilig, unverletzlich und unverantwortlich erklärt wird, muss mit einiger Besorgniss erfüllt werden, wenn der geistliche Mitregent, der ohnediess mit Beziehung auf «Heiligkeit» voransteht, auch noch die Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nimmt. Für die Republik aber kann «die Unfehlbarkeit» des Pabstes ebensowenig politische Folgen haben, als «die unbeflekte Empfängniss Mariae».
Zudem besteht noch keinerlei Gewissheit, ob dieses Dogma nur zur Annahme vorgeschlagen werden wird, wie denn überhaupt aus den, im ersten Theil dieses Berichtes enthaltenen Nachrichten hervorgeht, dass die sämmtlichen Traktanden des Concils zur Zeit noch völlig unbekannt sind.
Schon darum erscheinen präventive Schritte der Staaten völlig ungerechtfertigt und es würden collective Maassnahmen gegen bloss mögliche, nur in der Vorstellung existirende Gefahren weit eher Furcht des Staates gegenüber der Kirche als Stärke beurkunden.
Die innere Lebenskraft des schweizerischen Staates und seiner Cultur ist stark genug, um allen Gefahren zu begegnen, die uns aus dem Concil erwachsen könnten; die letzte innere Revolution der Eidgenossenschaft hat diess hinlänglich bewiesen, indem sie einen gefährlicheren Feind als die jesuitischen Dogmen, nämlich die Jesuiten selbst besiegte und ungefährlich machte.
Wir dürfen aber getrost der Kirche ihre volle Freiheit lassen, sich im Concil zu vereinigen und dort nach Gutfinden ihre Angelegenheiten zu ordnen. Den Missbrauch der Freiheit dürfen wir auf diesem Gebiete so wenig als auf ändern präsumiren; jedenfalls werden wir um so berechtigter und um so fester gegen ihn auftreten können, je liberaler unsere Haltung vorher gewesen ist.
Wenn daher der Bundesrath auf die bairische Depesche eine Antwort ertheilen will, so wird er die vorgeschlagenen collectiven Maassregeln, sowie die eventuelle Conferenz der europäischen Staaten abzulehnen im Falle sein.
Soviel in Erfahrung gebracht wurde, hat sich denn auch mit Ausnahme der italienischen, keine einzige Regierung unbedingt und rükhaltlos für den Antrag ausgesprochen und es ist in dieser Beziehung namentlich von Interesse, die confidentielle Depesche Bismarks an den hiesigen preussischen Gesandten mit der Antwort Preussens auf die Hohenloh’sche Note zu vergleichen.
Dagegen lässt sich auf der ändern Seite keineswegs verkennen, dass der Schritt des bairischen Ministerpräsidenten den europäischen Regierungen den Anlass geboten hat, sich offen gegen die Tendenzen des Ultramontanismus auszusprechen und den bestimmten Willen der weltlichen Macht zu constatiren, alle Eingriffe, welche das Concil in seinem Gefolge haben könnte, mit Festigkeit zurükzuweisen.
Diesen Erfolg hat die Hohenloh’sche Depesche bereits erzielt und sie ist insofern keineswegs wirkungslos geblieben.
Das politische Departement beantragt Ihnen, die Note des bairischen Ministerpräsidenten nach beiliegendem Entwürfe zu beantworten.4
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