Classement thématique série 1848–1945:
II. AFFAIRES ECCLÉSIASTIQUES
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 2, Dok. 188
volume linkBern 1985
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E22#1000/134#1622* | |
Dossiertitel | Vatikanisches Konzil in Rom, 1869-1870 (1869–1871) | |
Aktenzeichen Archiv | 4.06.2 |
dodis.ch/41721
Ich habe gezögert, Ihre geehrte Depesche vom 14. März2, in der Sie Auskunft über gewisse Fragen bezüglich des im Laufe dieses Jahres in Rom abzuhaltenden Concils wünschen, zu beantworten, da ich mich nicht nur bei der k.k. Regierung, sondern auch bei meinen hiesigen Collegen über diese Punkte genauer informiren wollte. Ich habe mich daher in erster Linie an den mir schon von Brasilien her befreundeten apost. Nuntius Msgr. Falcinelli Antoniacci gewendet, um von ihm zu erfahren, wann das Concilium eröffnet werden wird u. ob von Seite der römischen Curie von der Abhaltung des Concils den verschiedenen Staaten Kenntniss gegeben u. dieselben zu dessen Beschikung eingeladen werden? Was nun den ersten Punkt anbelangt, so bemerkte mir Mr. Falcinelli, dass die Eröffnung des Concils wohl unabänderlich für den 8. December 1. J. bestimmt sei; über die beiden anderen Fragen war er aber nicht im Stande, mir eine definitive Antwort zu geben; er bezweifelte indessen, dass die Staaten eingeladen werden, die Versammlung zu beschiken, und glaubte, dass auch hinsichtlich einer Notification von der Abhaltung der Synode an die Regierungen in Rom noch kein bestimmter Entschluss gefasst worden sei.
Die hiesigen Vertreter der fremden Regierungen sind noch ausnahmslos ohne Mittheilungen von Seite ihrer Ministerien über den Werth, den dieselben den Beschlüssen des Concils beilegen werden. Fast einstimmig meinten sie, dass wenn die Curie die Staaten zur Beschikung des Concils hätte einladen wollen, es die Schiklichkeit verlangt hätte, dass diese Einladungen unmittelbar nach der Veröffentlichung der betreffenden Bulle hätten erfolgen müssen, oder dass doch schon längst confidentiell Anfragen hätten geschehen sollen, ob die Regierungen einer derartigen Einladung Folge leisten würden.
So viel ich aus den Äusserungen der hiesigen Diplomaten entnehmen kann, wird ein sehr geringes Gewicht auf das Concil gelegt, u. die ganze Angelegenheit, wenigstens bisher noch, mit der grössten Indifferenz behandelt.
Graf Beust, mit dem ich heute eingehends darüber gesprochen habe, sagte mir, dass die Concilfrage bislang noch nicht von der Regierung in Berathung gezogen worden sei; er bemerkte mir ferner, ich werde wohl begreifen, dass er ihr solange als nur möglich ausweichen werde, er habe sogar noch nicht mit dem Minister von Hasner (Unterrichts- u. Cultusminister) darüber gesprochen, der doch in erster Linie die betreffenden Anträge einzubringen habe. Graf Beust glaubt, man werde sich hier entsetzlich dagegen sträuben, die Concilsbeschlüsse als bindend anzuerkennen, er fügte aber bei, dass es ihm gegenwärtig noch durchaus unmöglich sei, irgend eine bestimmte Vermuthung über die Haltung der Regierung zur Concilsfrage auszusprechen; er würde es indessen für das Vernünftigste halten, dass sie sich darüber mit Frankreich verständigen würde, denn wenn auch der Kaiser Napoleon persönlich, als Protector des römischen Stuhles, vielleicht mehr als zweckmässig concediren würde, so werde doch die gallicanische Kirche jedenfalls eine freisinnigere Haltung einnehmen u. sich jeder Präponderanz roemischen Curie wiedersetzen. Graf Beust versprach mir übrigens, sobald die Regierung bestimmte Beschlüsse gefasst habe, mir Mittheilung davon zu machen.
In den heutigen Zeitungen ist die Nachricht enthalten, dass in Rom schon die Einladungsschreiben an die verschiedenen Regierungen, das Concil durch Bischöffe zu beschiken, bereit liegen sollen. Graf Beust bemerkte mir, dass er von der k.k. Botschaft in Rom noch keine Andeutung darüber erhalten habe.
- 1
- Rapport politique: E 22/1622.↩
- 2
- Dans cette lettre adressée aux Ministres de Suisse à Berlin, Florence, Paris et Vienne, Welti indiquait: «Die Frage, ob das allgemeine Concil im Laufe dieses Jahres zusammentreten werde, ist auch für die Schweiz von so grosser Wichtigkeit, dass es für uns sehr erwünscht sein muss, hierüber möglichst genaue Nachrichten zu erhalten. [...] In letzterer Beziehung wäre es namentlich von Interesse zu wissen, ob der heilige Stuhl den Staaten von der Abhaltung der Synode Kenntnisse geben und sie zur Beschikung derselben einladen werde. Sehr wahrscheinlich wird letzteres nicht geschehen.» Concernant les réponses envoyées à Berne, cf. no 204.↩
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