Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.11. Italie
I.11.2. Relations commerciales
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 500
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2200.81-03#1000/692#4* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2200.81-03(-)1000/692 1 | |
Titolo dossier | Verschiedene Einzelfälle A-Z (1864–1864) | |
Riferimento archivio | 2.1 |
dodis.ch/41499 Le Chef du Département politique, J. Dubs, au Ministre de Suisse à Turin, G. B. Pioda1
Voraussetzend, dass Sie seit ihrer Ankunft in Turin sich mit den noch pendenten Geschäften etwas näher vertraut gemacht haben, möchte ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf einige Geschäfte von besonderer Wichtigkeit lenken:
1. Handelsvertrag mit Italien. Sie kennen die der Schweiz ungünstige Auslegung, welche die Italienische Regierung dem Art. V dieses Vertrages2 gegeben hat. Dies macht es wünschbar, dass eine baldige Revision des bestehenden Vertrages erfolge. Herr Jocteau sagte mir, die Italienische Regierung warte nur, bis die Schweiz mit Frankreich abgeschlossen habe. Der Stand der Verhandlungen mit der französischen Regierung ist nun der Art, dass der Abschluss sich nicht mehr lange verzögern kann.
Die Tariffragen insbesondere sind erledigt und es bleiben nur die Ihnen bekannten Rechtsfragen übrig im Niederlassungsvertrag und demjenigen über den Schuz des litterarisch-artistisch-industriellen Eigenthums.
Unter solchen Umständen wäre es nun erwünscht, wenn die Italienische Regierung schon jetzt ihre Vorbereitungen träfe, um nach Formulirung des schweizerisch-französischen Vertrages rasch mit den Verhandlungen beginnen zu können.
Ich möchte Sie daher ersuchen, in diesem Sinne geeigneten Orts Schritte zu thun und über deren Resultat gefälligst zu berichten.
2. Telegraphenvertrag. Sie kennen, wenn ich nicht irre, die von Italien gemachte Proposition (3 Fr. per Depesche, davon 2 für Italien, 1 für die Schweiz); ebenso kennen Sie die Antwort des Bundesrathes (Nichteintreten auf diese Grundlage, da die Berechnungen ergeben, dass bei der gegenwärtigen Theilung ungefähr das umgekehrte Verhältnis stattfindet).
Ich habe die Angelegenheit dann mit H. Jocteau in der Folge weiter besprochen und ihm die Basis bezeichnet, auf welcher der Bundesrath zu einem Abschluss bereit wäre, nämlich:
1. Acceptation des Satzes, dass jede Depesche (ausser im Gränzrayon) zwischen der Schweiz und Italien für das Publikum 3 Fr. kosten solle.
2. Die Vertheilung entweder so, dass auf jeden Staat bei jeder Depesche die Hälfte fällt oder dass Italien nur behufs der Ausrechnung in 2 Zonen getheilt wird und die Vertheilung der 3 Fr. dann in solcher Weise erfolgt, dass die Schweiz 2 und Italien 1 Fr. bezieht, wenn die Depesche in die 1. Zone geht und umgekehrt die Schweiz 1 Fr. und Italien 2 Fr., wenn die Depesche in die 2. Zone geht.
Ich bemerke Ihnen, dass diese zweite Eventualität für die Schweiz vortheilhafter wäre, dass die erstere sich aber vielleicht durch grössere Einfachheit empfiehlt.
Ich theile Ihnen dies nur zur Orientirung mit; wir sind, wie gesagt, trotz der abweisenden Form des etwas ungewissen Vorschlags von Italien zum Abschluss auf der Basis einer Einheitstaxe von 3 Fr. geneigt und ich ermächtige Sie, diese Geneigtheit auch der Italienischen Regierung gegenüber mündlich auszusprechen. Dabei mögen Sie die Italienische Regierung namentlich auch auf die grossen Kosten aufmerksam machen, welche die Unterhaltung der Telegraphen über die Alpen erfordert.
3. Vertrag über die Ablösung der Freiplätze im Collegium Borromaeum in Mailand. Der Bundesrath hat unterm 11. Februar 1863 hierüber Instruktionen ertheilt.3 Der Tod des H. Tourte4 hat dann aber die diesfälligen Unterhandlungen unterbrochen. Seither hat die Regierung von St. Gallen über den Stand der Sache einmal nachgefragt.5
Ich würde es für sehr werthvoll erachten, vorzüglich aus nationalen Gesichtspunkten, wenn dieser Auskauf möglich wäre; es wäre dies das Seitenstück der tessinischen Bisthumsablösung. Es scheint mir, es müsse Italien ebenso daran gelegen zu sein, weil die Kosten dieser Freiplätze in der Folge mit jedem Jahr steigen werden und die Italienische Regierung durch dieses Verhältnis sich ebenfalls beengt finden muss; sie hat ohnedem ja keinerlei Interesse, für die Schweiz Priester auszubilden. Das jetzige Verhältnis ist eine Anomalie, die sich überlebt hat.
Ich setze voraus, dass umgekehrt die Ablösungssumme in der Schweiz zu ähnlichen Zwecken wie bisher verwendet würde; ich glaube, es könnte daraus eine schöne nationale Schöpfung emporblühen.
Dies im Wesentlichen die Gründe, warum ich Ihnen dieses Verhältnis besonders empfehle. Es versteht sich dabei von selbst, dass diese Angelegenheit mit Vorsicht zu behandeln ist. Da indes die Italienische Regierung gute Dispositionen zu haben scheint, die Beziehungen zur Schweiz durch Verträge und auf andere ähnliche Art zu stärken und zu befestigen, so wird es gut sein, diese Dispositionen nicht unbenutzt vorüber gehen zu lassen.
- 1
- E 2200 Florenz 1/1.↩
- 2
- Dit traité entre la Suisse et la Sardaigne du 8 juin 1851, étendu en 1860 aux nouvelles frontières du royaume d’Italie. (RO II, p. 409–410).↩
- 3
- De sonder le nouveau ministère sur le rachat éventuel de ces places (PVCF E 1004 1/52, no 522).↩
- 5
- Le Département politique et militaire de Saint-Gall au Département politique fédéral du 8 janvier 1864 (E 8(B) 11).↩