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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 288
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1007#1995/533#36* | |
Titolo dossier | Juni - September 1857 (Nr. 2370-3634) (1857–1857) | |
Riferimento archivio | 7.1.1 |
dodis.ch/41287
In der Angelegenheit der Rheinkorrektion hatte Herr Direktor Brunner als ausserordentlicher Abgeordneter des schweizerischen Bundesrathes2 die Ehre, einem hohen K. K. Ministerium des Handels und der öffentlichen Bauten unter dem 19. October 1855 ein Memorial einzugeben3 und das Ansuchen zu stellen, dass das Projekt einer Korrektion des Rheinstromes bei seiner Einmündung in den Bodensee einer gemeinschaftlichen technischen Expertise unterworfen werden möchte.
Mit höchst verdankenswerthem Entgegenkommen hatte ein hohes K. K. Ministerium des Handels schon am 3. November 1855 eine entsprechende Schlussnahme gefasst und den Hrn. Oberingenieur Wex behufs Vornahme der gewünschten Expertise bezeichnet4, der dann auch am 18. November mit dem schweizerischen Abgeordneten, Herrn Oberingenieur Hartmann, in Bregenz zusammentraf.
Das Ergebnis dieser Untersuchung ist in dem Protokolle vom l./30. März. 1856 niedergelegt.5 Dasselbe enthält eine ziemlich vollständige Erörterung der verschiedenen Fragen, die sich auf das Technische und den Kostenpunkt beziehen. Allein zu dem Entwürfe einer Punktation, welche als Anhaltspunkt für die weitern Unterhandlungen zum Abschlüsse eines Vertrages zwischen den beidseitigen Regierungen geeignet gewesen wäre, konnten sich die Abgeordneten nicht verständigen.
Um der Sache weiteren Fortgang zu verschaffen, verfügte sich Hr. Oberingenieur Hartmann im Monat April d. Js. auftragsgemäss6 nach Wien und erstattete dem schweizerischen Post- und Baudepartement über seine Mission einen Bericht7, aus welchem mit Grund geschlossen werden darf, dass bei der hohen K. K. Oesterreichischen Regierung immer noch die gleiche Geneigtheit vorhanden ist, zu gemeinschaftlicher Ausführung eines rationellen Korrektionsplanes mitzuwirken; dass aber die Schwierigkeiten, die einer Ausführung des grossen gemeinnüzigen Werkes entgegenstehen, in Verhältnissen zu suchen sind, die ausser den Bereich der technischen Erörterungen fallen.
Bei dieser Sachlage erachtet der schweizerische Bundesrath, dass eine befriedigende Lösung der noch waltenden Anstände weder durch weitere Unterhandlungen der Herren Experten, noch auf dem Wege der Korrespondenz stattfinden könne und dass eine Verständigung zwischen den beidseitigen Staatsregierungen kaum anders als auf dem Wege einer Konferenz zu erzweken sei, zu welcher allerdings neben den bevollmächtigten Regierungs-Abgeordneten auch beidseitige Techniker beizuziehen wären.
Sollte ein hohes K. K. Ministerium des Handels und der öffentlichen Bauten mit dieser Ansicht einverstanden sein, so würde es der schweizerische Bundesrath Hochdemselben gerne überlassen, Zeit und Ort der Zusammenkunft zu bestimmen. Der Bundesrath glaubt aber um so eher auf eine baldige Entsprechung zählen zu dürfen, als die Erfahrungen der jüngst verflossenen Jahre neuerdings gezeigt haben, in welch hohem Grade die Gefahr der Überschwemmung und Verheerung für die an dem Rheine liegenden Thalflächen vorhanden ist und dass das Übel fortwährend noch im Wachsen sich befindet.8
- 1
- Note (Copie): E 1001(E)q 1/36.↩
- 2
- Voir No 225.↩
- 3
- Cf. E 20/77.↩
- 4
- Lettre du Ministre du Commerce et des Travaux publics, von Toggenburg, au Délégué suisse, K. Brunner, du 3 novembre 1855 (E 20/77).↩
- 5
- Cf. E 20/78.↩
- 6
- Cf. lettre du Département du Commerce et des Péages à F. W. Hartmann, du 18 mars 1857 (E 20/78).↩
- 7
- Du 28 mai 1857 (E 20/78).↩
- 8
- Le Ministère du Commerce et des Travaux publics d’Autriche répond le 15 septembre 1857: dass es diese Angelegenheit nicht aus den Augen verloren hat, und dass darüber zwischen den verschiedenen Central-Steilen, deren Ressort dadurch berührt ist, die Verhandlungen im Zuge, aber zur Stunde noch nicht so weit gediehen sind, um schon eine Unterhandlung zwischen den beiderseitigen Regierungen eröffnen zu können (E 20/78).↩
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Austria-Ungheria (Altro)
Correzione del Reno