Classement thématique série 1848–1945:
III. AFFAIRE DE NEUCHÂTEL
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 266
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#2736* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 08.01.-09.01.1857 (1857–1857) |
dodis.ch/41265 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 janvier 18571
Procès-verbal de la séance du 8 janvier 18571
108. Minister Barman in Paris. Neuenburgerangelegenheit: Note der Schweiz
an Frankreich und Antwort Frankreichs darauf. Bericht des Dr. Kern.
Mit Schreiben vom 6. ds.2 übersendet der eidgenössische Minister in Paris die Abschriften:
a) von der Note, welche H. Dr. Kern und Minister Barman sub 4.ds.3 der französischen Regierung als herwärtige Propositionen zur Beilegung der Neuenburgerangelegenheit eingereicht haben.
b) die vom französischen Ministerium sub 5.ds.4 darauf ertheilte Antwortsnote, welche (in Übersezung) wesentlich also lautet:
Ich habe die Mittheilung erhalten, mit welcher Sie unterm 4. ds. mich beehrt haben und welche die mündlichen Erläuterungen, die Sie mir bei unserer Unterredung gegeben, vollständig bestätigt.
Die Regierung des Kaisers hat mit hoher Befriedigung von den versöhnlichen Gesinnungen des Bundesrathes Kenntnis genommen, welche sie berechtigen, auf eine glükliche Lösung der waltenden Verwiklungen zu zählen und ich nehme keinen Anstand, Ihnen bei diesem Anlass neuerdings zu erklären, dass die Regierung des Kaisers sich verpflichtet, sobald die Neuenburger Gefangenen in Freiheit gesezt sein werden, ihren ganzen Einfluss geltend zu machen (faire tous ses efforts), um eine den Wünschen der Schweiz entsprechende Vereinbarung herbeizuführen, welche die vollständige Unabhängigkeit Neuenburgs durch die Verzichtleistung des Königs von Preussen auf die ihm durch die Verträge auf dieses Fürstenthum zuerkannten Rechte sichern wird.
Die Regierung des Kaisers weiss die Erwägungen zu würdigen, welche den Bundesrath in die Nothwendigkeit versezen, die Angeschuldigten momentan vom schweizerischen Gebiete zu entfernen und zweifelt nicht, dass die Beschleunigung, mit der man sich allerseits bestreben wird, die Unterhandlungen zu Ende zu führen, die Dauer dieser Massregel abkürzen werde. Sie ist gleichmässig überzeugt, dass Preussen, das ein Pfand für seine versöhnlichen Gesinnungen gegeben hat, indem es seine Rüstungen auf schob, sich keiner Demonstration hingeben wird, welche geeignet wäre, irgend einen Druck auf die Berathung der Bundesversammlung auszuüben, und wir haben überdies die Versicherung, dass diese Macht, sobald sie von der Freilassung der Gefangenen Kenntnis hat, auf jede feindliche Massregel gegen die Schweiz verzichten wird.
Ich würde es für überflüssig halten, Ihnen, meine Herren, zu sagen, dass die Regierung des Kaisers es mit der lebhaftesten Befriedigung sehen wird, wenn die Regierung Ihrer Britischen Majestät sich mit ihr vereinigen wird, damit der Zwist eine befriedigende Lösung finde.
Genehmigen Sie, meine Herren! die Versicherungen meiner Hochachtung, in der ich die Ehre habe zu sein Ihr ganz ergbr. und gehorsamer Diener
(Sig.) A. Walewski.
Herr Dr. Kern berichtet sub 6. ds.5 schriftlich den Hergang über die Schlussredaktion der beiden Noten, welche in der Neuenburgersache zwischen den schweizerischen Abgesandten und dem französischen Kabinete gewechselt worden sind.
Im Weitern berichtet er durch eine telegraphische Depesche vom heutigen Tage6 (während der Sizung eingelangt): «Wir sind im Besize einer Note von England, welches sich der Anstrengungen Frankreichs anschliesst.»7
Infolge dieser Mittheilungen hat hierauf der Bundesrath nach obgewalteter Diskussion beschlossen:
1. Es sei die Antwortnote von Frankreich von Seite der Schweiz anzunehmen.
2. Es sei die Bundesversammlung auf nächsten Mittwoch den 14. ds. einzuberufen; die Kommissionen der beiden Räthe in Sachen der Neuenburgerangelegenheit jedoch schon auf Dienstag den 13. ds.
3. Dem H. Barman telegraphisch von dieser Schlussnahme Kenntnis zu geben8 mit dem Beifügen, dass die Einberufung auf einen frühem Tag nicht möglich sei; er wolle den Grafen Walewski hievon benachrichtigen, damit er das Nöthige nach Berlin berichte; es werde der Bundesversammlung die Annahme der französischen Note vorgeschlagen werden.
Sodann seien ihm schriftlich die Gründe mitzutheilen, warum die Bundesversammlung nicht vor dem 14. habe einberufen werden können, indem es nämlich nicht thunlich gewesen wäre, die Einladung durch den Telegraphen zu erlassen und sodann, weil zur Ausfertigung des Berichts und der Anträge, so wie zum Druke desselben die nöthige Zeit erforderlich sei.
4. Dem H. Steiger in Wien per Telegraph zu melden9: infolge der Mission des H. Dr. Kern habe der Bundesrath eine Note der französischen Regierung erhalten, welche annehmbare Zusicherungen enthalte, auf den Fall, dass die Niederschlagung des Prozesses erfolge. England habe seine guten Dienste ebenfalls zugesagt. Er wolle beim österreichischen Kabinet sich erkundigen, ob dasselbe nicht auch seine bons offices für die Schweiz zur günstigen Lösung der Frage auf den Fall der Niederschlagung des Prozesses eintreten lassen wolle.
5. Sei den Kantonen durch den Telegraphen anzuzeigen10, dass infolge neuer annehmbarer Vorschläge, welche der Schweiz von Seite Frankreichs gemacht worden seien, die Bundesversammlung auf Mittwoch den 14. ds. einberufen werde.
6. Mittheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung.
7. Die an die Bundesversammlung zu stellenden Anträge sollen in der nächsten Sizung berathen werden.