Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.5. Confédération germanique
I.5.3. Réfugiés
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1, doc. 48
volume linkBern 1990
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2300#1000/716#1213* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2300(-)1000/716 514 | |
Titre du dossier | Wien, Politische Berichte und Briefe, Militär- und Konsularberichte, Band 2 (1849–1849) |
dodis.ch/41047
Ich erhielt gestern mit besonderem Vergnügen das Kreisschreiben des hohen Bundesraths vom 27. v.M. an die eidgenössischen Stände, woraus ich entnehme, dass es den Bemühungen des Herrn Geschäftsträgers in Paris gelungen ist, von der französischen Regierung die Genehmigung zu erlangen, dass den aus der Schweiz ausgewiesenen Häuptern des badischen und pfälzischen Aufstandes der freie Durchpass ohne Aufenthalt durch Frankreich in ein zu wählendes Asyl gestattet ist.2 Es dürfte durch diese von der französischen Regierung eingeräumte Concession ein versöhnender Weg angebahnt sein für diejenigen Cantone, welche in dem Beschlüsse des hohen Bundesrathes das Princip des Asylrechtes verletzt fühlten und sich gegen dessen Massnahme vom 16. v.M. ausgesprochen haben.3 Ich bin fortwährend bemüht, die Flüchtlingsfrage und die damit so eng verbundenen Consequenzen mit der grössten Aufmerksamkeit zu verfolgen und hiebei alle jene Quellen zu Rathe zu ziehen, die mir besonders über die Intentionen des Österreichischen Cabinettes einen genügenden Aufschluss geben könnten. Da sich jedoch keine hinlänglich rechtfertigende Gelegenheit bot, mich bei dem Herrn Ministerpräsidenten directe derselben zu versichern (da ein solcher Schritt immer einen offiziellen Charakter an sich trägt), so habe ich bis jetzt unterlassen, mich selbst an den Fürsten Schwarzenberg zu wenden, bin jedoch nichts desto weniger im Stande, die Ansichten Sr. Durchlaucht in Betreff der Gesinnungen des Österreichischen Cabinettes vis-à-vis der Schweiz mittheilen zu können und zwar durch vertrauliche Mittheilungen eines der höher gestellten Mitglieder des diplomatischen Corps, welches in Bezug auf die gegenwärtigen Verhältnisse der Schweiz mit dem Fürsten vor ein paar Tagen Rücksprache hielt und gegen welches er sich unverhohlen ausgesprochen hat. Seine Äusserung soll ungefähr in folgenden Worten gewesen sein. Das Preussische Cabinett hat allerdings an Österreich die Einladung gestellt, in der Flüchtlingsfrage gegen die Schweiz gemeinschaftlich mit ihm zu wirken (coopérer), allein das Österreichische Cabinett hat diesen Vorschlag entschieden abgelehnt, da es nicht im Geringsten einen Grund hat, gegen die Schweiz feindlich aufzutreten, im Gegentheil erkennt die Österreichische Regierung dankbar alle jene Bemühungen an, welche der Bundesrath in Betracht der internationalen Verhältnisse zu Österreich gehabt, und besonders, äusserte er, war ich dankbar überrascht über die Massregel betreffs der Internirung der deutschen Flüchtlinge, dass die Schweiz die Gränzkantone Graubünden und Tessin ausgenommen habe. Die Gesinnungen des Österreichischen Cabinetts werden jederzeit die freundschaftlichsten für die Schweiz bleiben, wenn sie auf der betrettenen Bahn wie bis jetzt verharre. Zu einer Allianz mit Preussen gegen die Schweiz werde das Österreichische Cabinett sich nicht verstehen, sollte jedoch infolge der letzten Wirren die Schweiz in einen Conflikt mit der deutschen Centralgewalt gerathen, so würde Österreich als Bundesstaat gezwungen sein, daran sich zu betheiligen. Diese letzte Äusserung war jedoch mit dem Wunsche verbunden, dass es nicht dazu kommen möge. Wie Euer Excellenz aus diesen Äusserungen des Herrn Ministerpräsidenten entnehmen, ist die Gesinnung des Österreichischen Cabinetts nicht im geringsten eine besorgniserregende, sondern wohl eher für die Schweiz eine beruhigende denn wie ich schon in meiner Depesche vom 17. v.M.4 erwähnte, Österreich will nach so lange anhaltenden Kämpfen, welche einen grossen Theil des Wohlstandes seiner Staaten zerstörten, Frieden und wird nur in dem Falle in einen neuen Kampf sich verwikeln, wenn es als integrirender Theil des Bundesstaates hiezu gedrängt wird, oder seine eigenen Gränzen verletzt werden; um die allfälligen Gelüste Preussens zu unterstützen, wird Österreich keinen Mann in Bewegung setzen.
Die Büsinger Angelegenheit wurde bei meinen gestern gemachten Besuchen grösstentheils zu Gunsten der Schweiz beurtheilt, jedoch allenthalben sprach man seine Verwunderung darüber aus, dass dieselbe eine so grossartige Rüstung in der Schweiz nothwendig mache.5 Man konnte sich nicht erklären, dass dieser Fall, den man mehr der Unklugheit als dem bösen Willen zur Last schob, eine solch’ eklatante Demonstration von Seite der Schweiz erfordere. Ich erwiederte, dass der Fall an und für sich wohl nicht diese ausgedehnten Rüstungen hervorgerufen habe, dass jedoch die drohende Stellung, welche die deutschen Truppen von allen Seiten gegen die Schweiz eingenommen hätten, der Hauptgrund sei, weshalb man für alle möglichen Eventualitäten zum Schutze der eigenen Gränzen sich rüste. Die Zurückhaltung des badischen Kriegsmaterials sowie der in Beschlag genommenen Gelder u.s.w.6 beurtheilt man hier im Allgemeinen etwas strenge gegen die Schweiz und findet es mit der sonst rühmlich bekannten Rechtlichkeit des schweizerischen Charakters nicht vereinbar; auch glaube man vielseitig, dass dies zu einer sehr leicht möglichen Verwiklung mit der deutschen Centralgewalt führen könne und man betrachtet es allgemein als unbillig, wenn die Schweiz diese den Flüchtlingen abgenommenen Gegenstände als Pfand für die gehabten Kosten betrachten wolle. Ich glaube, dass diese von beachtenswerthen Männern gemachten Äusserungen einige Beherzigung verdienen, denn die Forderung der Schweiz, die ihr in Folge des badischen Aufstandes erwachsenen Spesen damit decken zu wollen, wird bei keiner Regierung einen Vertreter finden und leicht könnten aus dieser Weigerung der Schweiz viel grössere Kosten und Unannehmlichkeiten sich ergeben, als das Kriegsmaterial Badens u.s.w. zu decken im Stande wäre. In dieser Beziehung stimmen die Meinungen alle überein. Die Schweiz hat allerdings einen sehr triftigen Grund, die Herausgabe der genannten Gegenstände zu verweigern, da eigentlich der rechtmässige Besitzer derselben nicht existiert, denn die Reclamationen Preussens und der Centralgewalt über badisches Eigenthum können wohl nicht berücksichtigt werden und die badischen Behörden bestehen meines Wissens de facto noch nicht, dies war auch überall meine Entgegnung und wurde auch meistens als rechtsgültig anerkannt.
[...]7 §
Tags