Langue: allemand
18.7.1973 (mercredi)
Aufhebung der Beitragsstundung in der Türkei
Lettre (L)
Die türkischen Behörden haben die Bewilligung für die Überweisung der freiwilligen AHV/IV-Beiträge in die Schweiz erteilt. Die Beitragsstundung in der Türkei wird deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die geschuldeten Zahlungen erfolgen in türkischen Pfund, weshalb sich die Frage des Wechselkurses stellt.
Références: B.31.31.T.0.1C.41.T.240.0
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