Langue: allemand
31.7.1974 (mercredi)
Schweizerische Zulassungsstelle: Weltbankanleihen
Lettre (L)
Der Weltbank soll keine Schuldenobergrenze gesetzt werden, da sie als solventer Schuldner gilt und ihr der Zugang zum Schweizer Markt aus wirtschaftlichen und politischen Gründen gewährt werden soll.
Références: s.C.41.103.2.(1)t.816-12
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