Language: German
31.7.1974 (Wednesday)
Schweizerische Zulassungsstelle: Weltbankanleihen
Letter (L)
Der Weltbank soll keine Schuldenobergrenze gesetzt werden, da sie als solventer Schuldner gilt und ihr der Zugang zum Schweizer Markt aus wirtschaftlichen und politischen Gründen gewährt werden soll.
File references: s.C.41.103.2.(1)t.816-12
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