Langue: allemand
8.9.1970 (mardi)
Lettre (L)
Gegen die Schaffung eines Ausweises in der jeweiligen Landessprache, welche immatrikulierten Schweizern im Ausland im Falle von Unruhen die Ausweisung gegenüber jedermann ermöglichen sollte, gibt es keine grundsätzlichen Einwände vorzubringen.
Références:
730.5 • B.51.30.(Hong Kong)
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