Sprache: Deutsch
19.7.1971 (Montag)
Schreiben (L)
Das Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer soll die bestehenden Ungleichheiten bei der Unterstützung der Auslandschweizer ausgleichen. Als Auslandschweizer gelten aber nur Schweizer, die sich länger als 3 Monate im Ausland aufhalten.
Aktenzeichen: 360.0.2.2p.A.15.71.22
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Abgedruckt in

Sacha Zala et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 25, Dok. 85

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Zürich/Locarno/Genève 2014

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